keulen
Keuler
keulicht
Keuling
Kēūl~en, tr.:
gw. in Zsstzg. z. B.: Be-: mit einer Keule versehn: Die bekeulten Schleuderschwinger. Südr. 2, 183. — Nīēder-: mit der Keule niederschlagen, vgl. niederkeilen: Der zweifelnde Bürger als himmelstürmende Titanen niederkeult. 3, 259. — Tóll-: Das Hechte-Töllen oder T., wobei auf durchsichtigem Eise der Fisch durch starke Schläge auf das Eis betäubt und dann gefangen wird. (12. 1859) § 8 l etc. —
~er: s. Keiler. — ~icht, a.: kuglicht (s. d.): Die „keuliche“ Knäufe. 1. 7, 42. —
~ing, m., –(e)s; –e: ein Fisch, Cyprinus idus, Döbel. 6, 302 („Kühling“).
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.