kernhaft
kernig
Kérn~haft, a.:
Kern (s. d., namentl. 2) habend, markig, derb, fest, gedrungen, tüchtig etc.: Kurz und k. reden. 1, VI; K–er Stil. 5, 406; A. 2, 30; K–e Kürze. Malk. 2, 167 etc.; Es giebt auch verschlossene Früchte, die erst die rechten k–en sind und die sich früher oder später zu einem schönen Leben entwickeln. 15, 31; Einen k–en Wunsch thun. 3, 67; In der ganzen k–en Tüchtigkeit der alten Zeit. Kais. 2, 19; Sein k–es und stämmiges Wesen. GschTh. 258; Goldlauter und k. 3, 60 etc.; K–igkeit. 75 etc. —
~ig, a.: 1) kernhaft: In unverkünstelter Gedrängtheit und k–er Kraft. 436; Von einem k–en Geschlecht bewohnt. E. 2, 2; Daß sich die zersprengten Theile des Publikums allmählich wieder in einem k–en Mittelpunkt begegnen können. DW. 5, XVI (vgl. Kern 12); Eine kernichte wohlklingende Prosa. 7, 87 etc. — Nbnf.: Kirnige Worte. Luth. 151b; Kürniger und tauerhaftiger Leut. 3, 1, 423 Z. 13) etc., s. körnig 1. — 2) s. Kernen 1b: K–e Johannisbeeren etc., die viele Kerne haben.
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