kerben
Kérben, tr.: Kerben in Etwas machen, einſchnei-
den ꝛc.: 1) Ein Wappenrecht, das .. die Schilde .. | bald
pfählt und gegenpfählt, bald kerbet. Canitz 283; Wer bricht
die Knoſpe, eh ſie Blätter k. Freiligrath Ven. 30; Seinen
Stab zu k. L. (Danzel 1, 505); Wenn Runzeln meine Wan-
gen k. Pfeffel Po. 3, 12; [Den Schild], den die Geſchoſſe |
rings durchbohrt und gekerbt. V. Ov. 2, 293 ꝛc. — 2) nam.:
Gekerbt, mit Einſchnitten verſehn, z. B.: Gekerbte Buch-
ten (Platen 4, 282), Eichen (Salis 51), Schuhe (Schlegel
Haml. 3, 2), Blätter (G. 2, 291) ꝛc.; Gekerbt, wie ’n
Apfelkuchen. V. Sh. 3, 424. — 3) mit dem durch das K.
Entſtehendem als Obj.: Kerbte Geſetz’ in hölzerne Tafeln.
V. Hor. 2, 384 und ſo nam. mit Bezug aufs Kerbholz
(ſ. d.), z. B.: Der „Käſer“ .. miſſt jeden Beitrag und
ſchreibt oder „kerbt“ ihn vielmehr auf einem Stocke dem bei-
tragenden Mitgliede gut. Kohl A. 1, 409. So auch:
Einem Etwas an-k.
Anm. Mhd. kerben, agſ. cëorfan, vgl. agſ. scëarfan,
das unſerm „ſcharf“ (ſ. d.) zu Grunde liegt.
Zſſtzg. z. B.: Áb-: durch eine Kerbe bezeichnen:
Ein abgekerbtes äußeres Maß. Auerbach Leb. 2, 285. —
An-: kerbend anſchneiden, nam. [3] auf dem Kerb-
holz (vergl. ankreiden, anſchreiben ꝛc.) und übertr.:
Einem Etwas a., gedenken, nachtragen. — Āūf-: auf
Etwas ein-k.: Wunden .., | die eure Sünde ſchlägt und
euer Grimm [Chriſti Leib] aufkerbt. Lohenſtein Thrän. 132.
— Aūs-: durch Einkerbungen auszacken: Die Balken-
köpfe waren .. ein wenig ausgekerbt. G. 31, 25; Ein glän-
zend Blatt, in Finger ausgekerbet. Haller 45; Jch ſchabe und
kerbe mir .. eine hohe Eismütze aus. IP. 2, 159. — Be-:
mit Kerben verſehen. — Eīn-: Dies letzte E. der Bal-
ken, dieſes Einſchneiden von gewiſſen einfachen Formen. G.
18, 18; Die Blätter erſcheinen nunmehr eingekerbt, tief ein-
geſchnitten. 36, 23; Schnitzte mit ſeinem Federmeſſer Ein-
kerbungen in den .. Tiſch. Immermann M. 1, 70. —
Um-: mit Kerben umgeben: Von hellgrünem röthlich
umkerbtem Laube. V. Ländl. 1, 139. — Ver-: 1) tr.:
a) durch Kerben, zumal auf dem Kerbſtock verzeichnen.
— b) übertr.: (veralt., mundartl.) Etwas verſchulden,
verſehn (zunächſt wohl inſofern es aufs Kerbholz
kommt): Hab’ ich zu Viel verkerbt, | ſo ſchont um Deſſen
[Chriſti] Angſt, den ꝛc. Gryphius; Was hat ſein Stamm
verkerbt? Fr. 709; Er habe Nichts verkerbt, was ihn ver-
dammen kann. Lohenſtein; Er hat es ganz mit oder bei
ihm verkerbt (verkorben. Brem. Wörterb. 2, 744). — 2)
refl. und tr.: ſich im Kerben verſehn. — Zer-: ker-
bend zerſchneiden: So manchen ganz zerkerbten Leib. Brockes
1, 518 ꝛc..
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