keifen
Kēīfen, intr. (haben) u. refl., keifte, kiff; gekeift, gekiffen:
sich zänkisch auslassen und schelten, nam. mit dem Nebenbegriff des Kleinlichen aus übler Laune nach Weiberart etc.: Das . . . mit einander quengelt und keift. Gv. 418; Sie keift den ganzen Tag. 10, 104; Keift und schmollt mit dem Himmel wie ein dürres altes Weib. 3, 191; Die Memme .. keifte aus ihrem Schlupfwinkel hervor. 2, 114; Die kleinlichen Zänkereien, das weibische K. Par. 1, 212; Eigentlich müßte ich mit Ihnen k. [ein wenig schelten], daß Sie etc. Br. 2, 84; 1, 255; K. würde sie, du musst mich nicht verrathen. 7, 33; Wir machen . . | diesen Streit mit Worten nicht aus, was sollen wir k.? 5, 280; 281; Die gleich auf mich los- keifte: Was wollen Sie? Reis. 3, 122; Schlug noch eine andere Uhr sehr rasch, fast k–d gell. 1, 148; M. 2, 50; Kiff ..: „Ho, Alter, du kämpfst wohl mit Riesen und Drachen“. 1, 707; Unser Dichter aber lässt sie mehr k. als reden. 4, 1, 326; 5, 344; 1, 25; Sie schalt und kiff ob dieser Unart. M. 5, 112; Der Hausmeister kiff und biß um sich wie ein wilder Eber. Ph. 4, 105; Der Rechtsgelehrte keift. 1, 107; Wenn deine Könige k. Woch. 122; Daß sich die Liebste k. muß und necken | mit mir. 2, 320; Der mit den Zehrern seines Guts nicht keift. Mak. 2, 161; Fing an, auf ihn zu k. 149; Die junge Frau keifte sehr mit ihm. 2, 9; Bis die Frau zu Bette keift [–d geht]. 2, 56; 4, 142; Was keifst du, Mütterchen? Sprich als Mann aus dem Bart. Ant. 2, 293; Ov. 1, 98; Pocht, trutzt und keift. Ps. 99, 1; Mein Vater schimpfte, kiff und schalt. Feb. 88; 4, 128 etc. — Auch tr. u. refl. mit Angabe der Wirkung: Sich heiser, matt, (ab-) k.; Man kann alle Dinge todt schweigen, aber nicht todt kifen (Sprchw.). 1135a, s. Anm.
Anm. Nbnf. kiefen (s. o.). 1, 97 v. 300; Wenn eine alte Frau mit mir gekiefelt hat. U. 1, 369; 2, 299; G. 66; Das Gekiefel. 67; Mit der ich Schätzchen und Herzchen mich heiße. (Echo): Kiffel und beiße. s. 5, 326; Eine Zeit des Zankens und Kiffelns. SW. 61, 29; [Irus] kiselte an ihm [fing Streit mit ihm an]. 76a. — Mhd. kiben, kibeln, kîveln, dazu kîp, Streit, widerkîp etc. (s. keibig. 611b, streitsüchtig etc.), vgl. kifen, kiffen, nagen, kauen (s. d.), mhd. kiuwen und nam. Kiefer I. Anm., und so z. B.: Einem ehrlichen Diener das liebe bischen Brot bekiefeln. Is. 132. — S. 42; etc. Die schwache (regelmäßige) Abwandlung ist heute die gw.
Zsstzg. vgl. die von zanken, schelten, z. B.: Áb-, refl.: sich keifend abmatten. —
Āūs-: Die Nönnchen a. Klinger F. 146. —
Ver-: keifend verbringen: Ihr Bücherleser, keift nicht mit dem armen Amandus, der sein morsches Leben verkeift. IP. 2, 35. —
Wīder-: vgl. widerbellen etc. — u. ä. m.
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