Faksimile 0890 | Seite 882
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Käufer Käuferin
Kǟūfer, m., –s; uv. (~in, f.; –nen): Perſon,
welche kauft oder kaufen will, und ſo von den Zſſtzg.
von kaufen: Der Lärm der K. (Ein-K.) und Ver-K. auf
der Meſſe; Fäſſer-K. W. 34, 295; Getreide-, Woll-
K.; Zins-K. (veralt.), Einer der Geld auf Zinſen leiht.
Luther 1, 195a ꝛc.; Geſammt-K. Gutzkow Zaubr. 3, 15, der
die ganze Maſſeingeſammt kauft; Mühlen kaufen, für welche
N. .. wieder einen Ab-K. wußte. Gutzkow Zaubr. 2, 320;
Ein Auf-K. von friſchen Früchten. Stahr Jahr. 1, 123; Da
ſind Ver-K. und Auf-K., die ganze Ladungen übernehmen,
um ſie in kleinern Partien wieder an Andere zu verkaufen,
von welchen ſie erſt das Publikum erhält. Hackländer Stillfr.
4; Wieder-Verkäufer erhalten Rabatt; Obſt-, Gemüſe-
Verkäufer ꝛc.; Gant-Verkäufer, Auktionator; Zettel-
und daraus umgedeutet Seelen-Verkäufer, Bezeichnung
der zum Seedienſt werbenden Menſchenmäkler ꝛc.
Den Eigennutz der Vor-K. JóMüller 24, 287; Als Treibauf
oder Vor-K. Gotthelf Sch. 314; Für-K. U. 2, 74; Ein
Volkshaufen hat die Wägen einiger Zwiſchen-K. entdeckt.
Vogt Oc. 1, 176 ꝛc. Mundartl. ohne Uml.: Nachdem
ſie der Kaufer begehrt. Garzoni 742a; Reichard Gart. 3, 67;
Der Abekaufer. 1, 81; Einkaufer. 3, 80; Verkau-
fer. Weidner 398; Dockenkaufer. Steinhöwel Äſ. 3b ꝛc.,
ferner: Käufel. Schm.; Käufler ꝛc. Dſ.; Stumpf
708b; Ihr Unterkäufler [Mäkler, Vermittler] fal-
ſcher Ehre. Haller 118; Wiederkäufler. Logau 2370, ſ.
L. 5, 352 ꝛc. Fortbildung: Sollen ſolche Vor- und
Aufkäufereien von Niemanden getrieben werden. Erb-
vergleich § 255.
Zſſtzg. ſ. o., ferner z. B.: Ált-: Trödler: unter
dem Bric–a–brac eines Altkäuflers. Schücking GſErz. 4, 159
ꝛc. Frēī-: beſchönigend für ,,Marktdieb“, „Markt-
betrüger“, der frei (umſonſt) kauft, auch Weiß-K.
(weiſer, kluger Käufer?). Wēīß-: Frei-K.: Jahr-
markt, wo jeder nach ſeinem Belieben feilſchen und der W.
ungeſtraft ſpielen darf. Jahn M. 125; Auf den nahen Jahr-
märkten mehrere W. mit falſchen Gulden ertappt. Kühne Fr.
129; W. .., Leute .., die man außerhalb der Meſſe Spitz-
buben nennt. Tieck NKr. 2, 11 ꝛc., vgl. Frommann 6, 80.