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kausen
Kāūsen: 1) tr.:
a) Etwas um einen dafür zu zahlenden Preis (eig. und zunächst von Geld) erwer ben: Etwas, Waaren, Lebensmittel, Äcker, Häuser, Sklaven etc. k., theurer, wohlfeil, (spott)billig k., für oder um so und so viel Geld, für ein Spottgeld, einen Spottpreis, ein Butterbrot, unterm Preis k.; Einem (sich), für Einen Etwas k.; Etwas an sich k., um in dessen Besitz zu bleiben; Die eingezognen Güter der Verwiesenen um geringe Preise an sich zu kaufen. Sch. 948b; Sich Etwas auf den H. kaufen (z. B. Dorow 1, 121), was man dann als etwas Lästiges nicht los werden kann; Sich einige Äpfel in die Tasche (Seume Sp. 87), Fässer Wein in den Keller (Klinger F. 16) k.; Etwas zu einem Zweck, zum Wiederverkauf, zu seiner Bequemlichkeit, zum Festschmaus, zum Fest, auf oder aus Spekulation k.; Einen als, zum Sklaven k., auch: Wofür mich Einer kauft, Das muß ich sein. Sch. 359b etc.; Etwas von Einem k., allgm. von dem Verkäufer, bei Einem, von einem Kaufmann in seinem Geschäftslokal; Etwas wie warme Semmeln k. (z. B. Klencke Parn. 1, 93), von Etwas, das schnellen Abgang findet; Die Katze (s. d.) im Sack k., unbesehn, aufs Gerathewohl; Die Frucht auf dem Halm k., ehe sie gereift (vgl. Hoffnungskauf); Etwas aus erster, aus der zweiten Hand k.; (Sich) einen Rausch (Hebel 3, 137) und dafür auch: einen Affen (s. d. 1h) k., sich berauschen; Sich einen Stellvertreter, einen Mann (Auerbach Gv. 325) k., von festgelosten Soldaten etc.
b) zuw, allgm. = erwerben, nam. bibl.: Weisheit k. etc., aber auch: Kann’s der Soldat wo besser k.? Sch. 322b, es besser haben, ein beßres Los erwerben; Wie lange willst du schnaufen | und Herzeleid dir k.? Rückert Mak. 1, 86 etc.
c) übertr.: durch Hingeben oder Aufsichnehmen von Etwas als dem Preise, Etwas erwerben, gw. er-k.: Drum kauft er um der Zukunft theuren Preis | des Augenblickes rasch entfloh’ne Lust. Chamisso 4, 193 etc.; Du glänzend Nichts, o Rauch der Ehre, | dich kauf’ ich nicht mit wahrem Weh. Uz 2, 44; Der eine Nacht in dieses Weibes Arm | mit seinem Leben kauft. W. 11, 126 etc.; Du bist zu brav, du kaufst ein Leben nicht durch feile Schmiegung. V. Sh. 2, 193 etc.
d) Kartensp.: Karten k., von dem Talon (s. Kaufkarten) so viel Karten nehmen, als man aus der Hand wegwirft, auch ohne Obj. (s. 3).
e) mit dem Preis als Subj.: Gold kauft die Stimme großer Haufen, | kein einzig Herz erwirbt es dir. G. 1, 34. 2) mit Angabe der Wirkung: Einen, sich aus der Sklaverei k., frei (V. Il. 1, 13), los k.; Sich in ein Amt k. etc. 3) intr. (haben), s. 1, mit ausgelaßnem Obj.: Theuer, billig k.; Wir k. immer bei Ihnen, sind Jhre Kunden; Muß also im Sack k. Luther 6, 87b etc., s. 1d, und namentl. bair.: k. = sich an-k. 4) refl. (s. 2), auch: Mit baarem Gelde kauft es (s. d. †) sich leichter als auf Borg etc.
Anm. Goth. káupön, Geldgeschäfte treiben, ahd. choufön, choufan, mhd. koufen u. keufen, vgl.: Abkeufen. Luther 5, 355a; 8, 10b etc. Mundartl. Abwandlung wie bei „laufen“, z. B.: Man käuft. Klencke Gsp. 1, 264; 2, 92; 93; Impf.: kief. Schm. etc., mundartl., veralt. Bed.: Mit Einem k. = handeln; Viel Geld aus einer Waare k. = lösen; Einen Mann, eine Frau k., nehmen, heirathen (s. L. 11, 626) etc. Selten: Kaufung, außer Zsstzg. und Kaufer s. Käufer.
Zsstzg. z. B.: Áb-:
1) Einem Etwas a., es von ihm kaufen, so daß man statt seiner in den Besitz gelangt: Einem sein Haus, ein Gut, Waaren a.; Man kauft einem Sklavenhändler einen Sklaven für 200 Thaler ab, um ihn als Sklaven zu behalten, kauft ihn mit 200 Thalern los, um ihn nicht weiter Sklave sein zu lassen, vgl. Mendelssohn 4, 1, 36, auch: Jhr mögt mein Gold erwerben, | ich kaufe gern mein Blut euch [meinen Mördern] ab. Schlegel Gd. 1, 173, erkaufe mein Leben mit Gold etc.
a) zuw. s. [1e] mit dem Preis als Subj.: Das Feeenland kauft mir dies Kind nicht ab. Schlegel Sommi. 2, 1, gilt mir nichk so viel; Eine feige Seele, | die eine Heilung annimmt von der Zeit, | Ersatz fürs Unersetzliche! mir soll | Nichts meinen Gram a. [ihn mir abnehmen, als Ersatz dafür geltend]. Sch. 669a (vgl. 2a).
2) Etwas a., sich davon los-k., durch Zahlung eines Preises, eines Ersatzes, durch eine Leistung (gw. mit „durch“, „mit“ beigefügt) sich davon frei nachen, es so abwenden: Unter allen Fehlern ist keiner so groß, so durch kein Verdienst abzukaufen. Forster A. 1, 131; Gingen wir zu den Achten, um den Bann abzukaufen. G. 27, 85; Ihre Sünden durch Gold a. Klinger 3, 237; Jene Abkaufung der gemeinen oder ordentlichen Schatzung. Möser Ph. 2, 196; Daß ich ein schlimmes Schicksal damit abkaufe, wenn ich ein erdichtetes darstelle. Ruge Nov. 356; Mit 80,000 Gulden mußte die Bürgerschaft die Plünderung a. Sch. 943; Kränk’ ich ihn auch stets, mein Unrecht kauft er ab [indem er für das von mir begangne Unrecht büßt]. Tieck Cymb. 1, 2; Du kaufst den harten Tod nicht ab. Tiedge 2, 115; Man verlässt die Welt aus Begierde, alte Sünden abzukaufen. Zimmermann Eins. 50 etc.
a) auch hier [1c] mit dem Preis etc. als Subj.: Die Schande, welche Nichts abkauft [welche sich durch Nichts a., tilgen lässt]. Chamiso 5, 179; Eine demüthige Unterwürfigkeit .. kaufte den .. Verdacht wieder ab, den dieser Aufwand auf seine Absichten werfen konnte. Sch. 793b; Fromme Büßung kauft den Zorn des Himmels ab. 513b etc.
3) Einen a. (vgl. 2), ihn abfinden, sich durch eine Zahlung von ihm, von seinen Ansprüchen los machen: Daß mein Jüngster .. sich hat a. und bezahlen lassen. Tieck A. 2, 109.
4) refl.: Sich von Etwas, von Einem a., sich durch eine Zahlung davon frei machen, sich los-k., vgl. (vralt.): Dieser Zeit e rkauften sich selbst mit Geld ab die Leut von Grimmenstein von der Leibeigenschaft. Stumpf 378b.
5) (mundartl.) Ab., sich a. = sich ver-k. (2). Schm. An-:
1) tr.: Etwas a., käuflich an sich bringen. Fichte 6, 177 etc., nam. oft mit dem Nebenbegriff, daß sich dadurch das Gekaufte ansammele, anhäufe, vgl. auf-k.; auch von Pers.: Mit unserm Herzblute haben wir dich zum Leibeigenen angekauft, unser bist du. Sch. 142b.
2) refl.: Sich wo a., sich durch Kauf eines Grundstücks dort ansiedeln. Āūf-: Etwas in Masse kaufen, um Vorrath davon anzusammeln, nam. auch insofern es dadurch dem Markt entzogen und die Preise gesteigert werden, ohne Zusatz, bes. von Getreide, vgl. kaudern [2]: Federn und Wachs vor-, auf- und weg-k., um damit hernach zu wuchern. Erbvergleich § 255; Es würde bereits stark nach Frankreich aufgekauft. Möser Ph. 2, 54; Du . . lässest alles Fleisch a. in ganz L., daß in 8 Stunden kein Knochen mehr zu nagen ist. Sch. 107a etc. Āūs-:
1) Etwas a., den ganzen Vorrath davon kaufen, so daß Nichts übrig bleibt; Den Laden a., durch den Kauf leeren; Einen a., ihm seinen ganzen Vorrath ab-k.: Ich habe 3 bankrutte Schauspielunternehmer, 2 aufgehobne Klöster, 6 Kammerdiener und 7 Trödler ausgekauft [ihnen ihren Kleidervorrath abgekauft]. G. 19, 195; Karl I., welcher als ein großer Kunstfreund die köstlichsten Schätze zusammenbrachte und also auch den Herzog von Mantua auskaufte. 31, 104; So hätte er dem Bauer Roß- und Kuhstall ausgekauft. Gotthelf G. 287; Der ganze Kram war mit 300 Gulden ausgekauft. W. 19, 339 etc. Sprchw.: Die Gelegenheit a., jede sich bietende Gelegenheit sorgfältig benutzen, sich keine entschlüpfen lassen; Seine Zeit wurde von ihm ausgekauft. Weiße Rabner 78 etc.
2) Einen a., ihn durch Kauf ausdrängen, ausstechen etc. (vgl. ausmiethen), so auch: Ein Dorf a. = die Besitzer, z. B.: Die tatarischen Dörfer werden allmählich alle ausgekauft. Kohl Südr. 1, 317; Grützner hat das Dorf ausgekauft und daraus dieses Gut gebildet. Temme schw. M. 1, 94; Dieser brachte auch die Rychow in seine Hand und kauft den letzten Abt aus. Stumpf 404b; Wackernagel 3, 1, 257 Z. 31 etc., auch: Einem Etwas a., das von ihm Bestellte kaufen und ihn so ausdrängen: Es hatte sie ein Lord bei Sweerts bestellen lassen, | ich kaufte sie ihm aus. Uz.
3) Etwas a., sich davon los-, freikaufen, es mit Geld ablösen: Wo sie nun dieses Korn nicht mehr entrichten, da haben sie solches mit baarem Gelde ausgekauft. Möser Ph. 1, 194.
4) (veralt.) = er-k.: Ein gemalter Brief und ausgekaufte Bullen. Logau 1, 3, 30. Be-, refl.: sich mit dem nöthigen Vorrath kaufend versehn: Die Konsumenten haben sich aber bald bekauft. Landwirthschaftl. Ztg. (55) 726a; Schottel 622b. Eīn-:
1) tr.:
a) eig.: Etwas ins Haus, in die Wirthschaft, ins Geschäft kaufen, also immer von beweglichen Gütern, in deren Besitz man durch Kauf gelangt, und zugleich mit Bezug auf die Verwendung derselben: Waaren zum Verkauf e.; Auf dem Markt Töpfe, Gemüse e. etc., auch ohne Obj.: Auf den Markt gehn und e. [den Bedarf etc.]; scherzh. von Dieben: Auf den Märkten kauften sie immer am wohlfeilsten ein. Hebel 3, 76, s. Weißkäufer. Zur Einkaufung Desjenigen, so zur Hofhaltung nöthig. Zinkgräf 1, 92.
b) übertr. (s. Ab-k. 2): durch Zahlung eines Preises etc., durch eine 111 Leistung zu Etwas, in dessen Besitz gelangen: Einkauft’ ich durch Freigebigkeit | die Ehren, ab die Schanden. Rückert Mak. 2, 216.
2) tr., refl.: durch Zahlung in Etwas, z. B. in eine Gesellschaft etc., hineinbringen: Einen, sich in eine Lebensversichrung e.; Welcher mit Geld und Gaben sich e. konnt, der kam an die Prälatur. Stumpf 353b etc.; übertr.: Er hat sich eingekauft in meine Liebe. Körner 111a etc. und zuw. ohne „sich“ (s. d. †): Wenn sie fremde Besitzer mitunter in ihr Territorium e. ließen. G. 26, 62 etc. Er-: durch Kaufen erwerben, an sich bringen, gewinnen etc. (vgl. erhandeln), eig. und übertr.:
1) Etwas, z. B. Waaren, ein Gut, einen Sklaven von Einem (vralt.: um Einen. Zinkgräf 1, 283) für (um) so und so viel Geld e.; E. ist wohlfeiler als erbitten (Sprchw.). Schottel 1123a; Bis ... | Chryseis er dem Vater unerkauft, | uneingelöset wiedergiebt. B. 143a; Hab ich doch auf [für] die Rosse allen Haber erkauft. Schweinichen 2, 141, gw. (ein)gekauft.
a) [1c] Etwas, Einen durch oder mit, seltner um Etwas e.: Du [Christus] hast uns erkauft mit deinem Blute. Offenb. 5, 9; Hat Thoas mich durch seine Wohlthat [als, zur Sklavin etc.] e. wollen, weiß ich ihm keinen Dank. G. 34, 192; Kleine Erhöhungen werden meist immer durch tiefe Erniedrigungen erkauft. Gutzkow R. 7, 472; Jeden Tropfen Lust mit Ach und Weh e. Heinse A. 1, 167; Eine Freiheit, die nicht erst durch eine neue Täuschung erkauft ist. WHumboldt 3, 209; Erkauften ihre Freiheit mit 100,000 Gulden. Platen 5, 267; Die Lieb’ erkauft um solchen blut’gen Raub. Schlegel Rich. III 4, 4 etc.
b) mit persönl. Dat.: Einem, häufiger: sich Etwas e.; Du wurdest geschlachtet und erkauftest uns Gott mit deinem Blut. H. R. 7, 237; Offenb. 5, 9, vgl.: Dieser hat ans Bisthum erkauft Tanneck etc. Stumpf 402, durch E. ans Bisthum gebracht; Worte, mit welchen der arme Kranke sich bloß die Erlaubnis e. wollen, ruhig sterben zu können. L. 8, 336; Der sich durch keine Heldentugend noch | das Recht erkaufte [erwarb], schwach zu sein. Sch. 611a; Ein Narre | erkauf’ ein Liebchen sich auf diesen Fuß. W. 11, 71 etc.; vrsch.: Um eine Thräne nur mir zu e., hätte sie .. sich .. hingeopfert. Chamisso 4, 272 = sie mir dadurch zu ersparen. d) [1e] mit dem Preis etc. als Subj.: Sein Silberhaar | wird eine gute Meinung uns e. Schlegel Sh. 2, 45 etc.
c) Einen von Etwas e., e–d erlösen; Weiber ..erkauften mit Juwelen | den Staat vom Untergang. Haller 106; Dich und deine sechs Gebrüder | hast vom Tode du erkaufet [erlöst]. Uhland 306 etc. Einen zum Sklaven, zur Knechtschaft etc. e.; Umfang reiner Himmelsfreude .., zu dem er die Seinigen berufen und erkauft hat. H. R. 7, 357.
2) (s. 1) Ein günstiges Urtheil vom Richter, den Richter e. |bestechend]; Lob, Lobredner, Zeugen, Meuchelmörder e. etc.
3) Ab-e.: s. ab-k. 4. Fêhl-: einen Fehlkauf thun. Fórt-:
1) fortfahren zu kaufen, weiter-k. 2) (Einem) Etwas f., weg-k., kaufen, so daß Jener es nicht be- oder erhält. Frēī- [2]: vgl. Freikäufer. Hêr- etc.: Zerschlägst du sie, wo kaufst du bepre her. CRudolphi NGd. 26. Lōs- [2]: Sich durch Trankgelder l. Forster R. 1, 38; Sich vom Galgen l. durch eine runde Summe. Gutzkow R. 2, 62; Mich von der Ungestümheit [der Bettelnden| um Geringes l. Knebel 3, 116; Sch. 790a; Ich kaufe mich durch kein Verbrechen los. W. 20, 320; Ich würde sie eher mit meiner Seele l. 29, 131; 132 etc. Míß-: fehl-k. Mít-: gemeinsam mit Andern. Nāch-: zu dem schon Gekauften nachträglich etc.: Die Leute nöthigen, den zweiten Theil nachzukaufen. L. 13, 226 etc. Über-:
1) refl.: vgl. ver-k. 2:
a) zu theuer kaufen.
b) über das Bedürfnis oder über seine Zahlungsfähigkeit hinaus kaufen.
2) tr.: vralt.: Daß er ihr . . Zuckerkasten geschickt hat und mit ungrischem Golde überkauft [sie damit zu erkaufen überschüttet etc.]. Schweinichen 1, 97. –— Um-: Einen um-k., ihn erkaufend (durch Bestechung) umstimmen, seiner Partei untreu machen; Karolus 1V hat etliche Räth Philippi . . ., mit welchem er Krieg führte, umgekauft, daß sie machen sollten, daß der Herzog, dem er sich zu schwach fand, mit dem Lager aufbräch. Weidner 77; Daß er sich von seinen ehemaligen Feinden habe um-k. lassen. Reiske (Campe). Unter-: (mundartl.) Mittelsperson bei einem Kauf, Mäkler, Zwischen-Händler sein. Schm., zwischen-k. Ver-:
1) tr. (und refl.): Etwas um einen dafür zu zahlenden Preis (eig. und zunächst von Geld) fortgeben, vgl. veräußern, verhandeln (2) etc. u. kaufen [1a]:
a) Etwas, einen Sklaven, so auch: sich v., theuer, wohlfeil, für oder um (Luk. 12, 6; Stahr Par. 2, 219 etc.) so und so viel Geld, für ein Spottgeld, unterm Werth v.; Das ist der Lohn, dem sich mein Herz verkauft. HKleist Hinterl. 94; Einem oder an Einen Etwas v.; [Gott] ist ein guter Kaufmann und gnädiger Händler, der uns Leben um Tod, Gerechtigkeit um Sünde verkäuft [dafür giebt]. Luther 6, 275a.
b) Eine Person oder sich als, zum Sklaven, zur Magd (2. Mos. 21, 7), in eine Dienstbarkeit (L., Danzel 513) v.; Verkaufte sie in die Hände ihrer Feinde. Richter 2, 14; unter die Hand des Königs zu Mesopotamien. 3, 8; Ich aber bin fleischlich unter die Sünde verkauft. Röm. 7, 14.
c) refl.: Er hat sich der oder an die Gegenpartei verkauft, von ihr er-k., bestechen lassen etc.
d) Sprchw.: Einem Brillen (s. d.) v.; (Wie) verrathen und verkauft sein (Gotthelf Sch. 327; Heinse A. 1, 47; Kinkel E. 198), sich fühlen (G. 23, 111) etc., vgl.: Dastebn wie ein verkauftes Lamm. Rückert Mak. 1, 70 etc., so daß man sich nicht zu rathen und zu helfen, nicht aus oder ein weiß etc.; Nichts mehr zu v., schon verkauft haben, mit seiner Weisheit zu Ende, mundartl. = eingeschlafen sein. Schm. d) Etwas als oder für echt, einen Ring für falsch (Hebel 3, 146) v. und daher übertr.: Etwas für etwas Andres (gw. Beßres) ausgeben, als es ist und an den Mann zu bringen suchen: Wo man Grillen für Wahrheit und Hypothesen für Grundlehren verkauft. G. 14, 258; Daß ich dem Teufel doch traute, der mir sein höllisches Gepfusche für Machwerk der Menschen v. möchte. Klinger F. 81; Den Dichter, der uns dgl. Mißgeschöpfe für Menschen v. will. L. 7, 136; Sch. 757b; Tieck N. 2, 67; W. 7, 119 etc. Soauch refl.: Bei uns zu Lande verkauft der Habicht sich [s. e = lässt sich v.] nicht für einen Falken. Rückert Mak. 1, 45.
e) refl. in passiver Bed. (vgl. sich): Die neue Ausgabe seiner Werke verkaufe sich sehr langsam. Frese G. 2, 112, finde nur langsam Absatz etc.
f) Ver- kaufung. L. 3, 303; Zinkgräf 2, 67 etc.
g) Doppel- Zsstzg. z. B.: Einem Pascha anverkauft. Bodenstedt 2, 24, gw.: An einen Pascha verkauft, doch mit stärkerm Hervortreten der Angehörigkeit als Sklavin und Haremsgenossin; Sein Lager etc. aus-v., vollständig, es räumen. Droysen A. 2, 328; Etwas mit-v., zusammen, z. B. den Garten (mit dem Hause); Etwas nach-v., zu dem schon früher Verkauften; Wassermatten, von denen viel Heu nicht auf dem Gute verätzt, sondern weg verkauft wurde. Gotthelf Sch. 399; Wegverkaufte Pflicht. Logau 1, 168, 19; Etwas (das man selbst gekauft) wieder-v. etc.
2) refl.: sich beim Kauf versehn und so benachtheiligen, einen schlechten Kauf thun. Hebel 3, 363, s. Ab-k. 5; Uber-k. Vōr-: Waaren auf-k. (s. d.), bevor sie zu Markt kommen; Emnem Etwas v., weg-k. etc. Wég-: (s. fort- und vor-k.) durch Kauf fortschaffen: Die Wasserfälle anlegen lassen, worüber ein paar Mühlen haben müssen weggekauft werden. G. 10, 173. Wīēder-: Etwas, das man verkauft hat, durch Kauf wieder an sich bringen, zurück-k.; mundartl. zum Wiederverkauf kaufen, höken, auf-k. Zū-:
1) durch Kauf zu dem schon Vorhandnen Etwas hinzufügen: Mußte er alle Jahr für 100 Thaler .. Butter z. |zu der, die seine Wirthschaft lieferte]. Möser Ph. 2, 77 etc.
2) mit Eifer, mit Hast kaufen, nam. im Imperat. 3) retl. (veralt.):
a) sich ein-k, in ein Amt etc. Zinkgräf 2, 67.
b) sich einschmeicheln. 1, 134. Schm. durch Kauf zurückbringen, vgl. wieder-k.: Jadith hast du um diesen Preis wieder zurückgekauft [zur Deinen gemacht]. Gutzkow 11, 156; Mit deinem Heldenruhme | kaufst du vom Tod zurück nicht diese Liebesblume [den getödteten Sohn]. Rückert Rost. 112a; Matthison A. 8, 106; Tieck N. 5, 14; Zschokke 1, 30 etc.
Zurück-: Zusámmen-:
1) gemeinsam kaufen.
2) durch Kauf zusammenbringen: Aus allen Gegenden der Welt zusammengekaufte Geschöpfe. Böttiger Sab. XI; Viele Güter zu einer großen Herrschaft z. Tieck N. 2, 29. Zwíschen-: unter-k. etc.