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kausen
Kāūſen: 1) tr.: a) Etwas um einen dafür zu
zahlenden Preis (eig. und zunächſt von Geld) erwer
ben: Etwas, Waaren, Lebensmittel, Äcker, Häuſer, Sklaven ꝛc.
k., theurer, wohlfeil, (ſpott)billig k., für oder um ſo und
ſo viel Geld, für ein Spottgeld, einen Spottpreis, ein Butter-
brot, unterm Preis k.; Einem (ſich), für Einen Etwas k.;
Etwas an ſich k., um in deſſen Beſitz zu bleiben; Die ein-
gezognen Güter der Verwieſenen um geringe Preiſe an ſich
zu kaufen. Sch. 948b; Sich Etwas auf den H. kaufen (z. B.
Dorow 1, 121), was man dann als etwas Läſtiges nicht
los werden kann; Sich einige Äpfel in die Taſche (Seume
Sp. 87), Fäſſer Wein in den Keller (Klinger F. 16) k.; Et-
was zu einem Zweck, zum Wiederverkauf, zu ſeiner Bequem-
lichkeit, zum Feſtſchmaus, zum Feſt, auf oder aus Spekula-
tion k.; Einen als, zum Sklaven k., auch: Wofür mich Ei-
ner kauft, Das muß ich ſein. Sch. 359b ꝛc.; Etwas von
Einem k., allgm. von dem Verkäufer, bei Einem, von
einem Kaufmann in ſeinem Geſchäftslokal; Etwas wie
warme Semmeln k. (z. B. Klencke Parn. 1, 93), von Et-
was, das ſchnellen Abgang findet; Die Katze (ſ. d.) im
Sack k., unbeſehn, aufs Gerathewohl; Die Frucht auf
dem Halm k., ehe ſie gereift (vgl. Hoffnungskauf); Et-
was aus erſter, aus der zweiten Hand k.; (Sich) einen Rauſch
(Hebel 3, 137) und dafür auch: einen Affen (ſ. d. 1h) k.,
ſich berauſchen; Sich einen Stellvertreter, einen Mann
(Auerbach Gv. 325) k., von feſtgeloſten Soldaten ꝛc.
b) zuw, allgm. = erwerben, nam. bibl.: Weisheit k.
ꝛc., aber auch: Kann’s der Soldat wo beſſer k.? Sch. 322b,
es beſſer haben, ein beßres Los erwerben; Wie lange
willſt du ſchnaufen | und Herzeleid dir k.? Rückert Mak. 1,
86 ꝛc. c) übertr.: durch Hingeben oder Aufſichneh-
men von Etwas als dem Preiſe, Etwas erwerben, gw.
er-k.: Drum kauft er um der Zukunft theuren Preis | des
Augenblickes raſch entfloh’ne Luſt. Chamiſſo 4, 193 ꝛc.; Du
glänzend Nichts, o Rauch der Ehre, | dich kauf’ ich nicht mit
wahrem Weh. Uz 2, 44; Der eine Nacht in dieſes Weibes
Arm | mit ſeinem Leben kauft. W. 11, 126 ꝛc.; Du biſt zu
brav, du kaufſt ein Leben nicht durch feile Schmiegung. V.
Sh. 2, 193 ꝛc. d) Kartenſp.: Karten k., von dem
Talon (ſ. Kaufkarten) ſo viel Karten nehmen, als man
aus der Hand wegwirft, auch ohne Obj. (ſ. 3).
e) mit dem Preis als Subj.: Gold kauft die Stimme
großer Haufen, | kein einzig Herz erwirbt es dir. G. 1, 34.
2) mit Angabe der Wirkung: Einen, ſich aus der
Sklaverei k., frei (V. Il. 1, 13), los k.; Sich in ein Amt k.
ꝛc. 3) intr. (haben), ſ. 1, mit ausgelaßnem Obj.:
Theuer, billig k.; Wir k. immer bei Ihnen, ſind Jhre Kun-
den; Muß alſo im Sack k. Luther 6, 87b ꝛc., ſ. 1d, und
namentl. bair.: k. = ſich an-k. 4) refl. (ſ. 2),
auch: Mit baarem Gelde kauft es (ſ. d. †) ſich leichter als
auf Borg ꝛc.
Anm. Goth. káupön, Geldgeſchäfte treiben, ahd.
choufön, choufan, mhd. koufen u. keufen, vgl.: Abkeufen.
Luther 5, 355a; 8, 10b ꝛc. Mundartl. Abwandlung wie
bei „laufen“, z. B.: Man käuft. Klencke Gſp. 1, 264; 2,
92; 93; Impf.: kief. Schm. ꝛc., mundartl., veralt. Bed.:
Mit Einem k. = handeln; Viel Geld aus einer Waare k.
= löſen; Einen Mann, eine Frau k., nehmen, heirathen (ſ.
L. 11, 626) ꝛc. Selten: Kaufung, außer Zſſtzg. und
Kaufer ſ. Käufer.
Zſſtzg. z. B.: Áb-: 1) Einem Etwas a., es von
ihm kaufen, ſo daß man ſtatt ſeiner in den Beſitz ge-
langt: Einem ſein Haus, ein Gut, Waaren a.; Man kauft
einem Sklavenhändler einen Sklaven für 200 Thaler ab, um
ihn als Sklaven zu behalten, kauft ihn mit 200 Thalern
los, um ihn nicht weiter Sklave ſein zu laſſen, vgl.
Mendelsſohn 4, 1, 36, auch: Jhr mögt mein Gold erwer-
ben, | ich kaufe gern mein Blut euch [meinen Mördern] ab.
Schlegel Gd. 1, 173, erkaufe mein Leben mit Gold ꝛc.
a) zuw. ſ. [1e] mit dem Preis als Subj.:
Das Feeenland kauft mir dies Kind nicht ab. Schlegel Sommi.
2, 1, gilt mir nichk ſo viel; Eine feige Seele, | die eine
Heilung annimmt von der Zeit, | Erſatz fürs Unerſetzliche!
mir ſoll | Nichts meinen Gram a. [ihn mir abnehmen, als
Erſatz dafür geltend]. Sch. 669a (vgl. 2a). 2) Et-
was a., ſich davon los-k., durch Zahlung eines Preiſes,
eines Erſatzes, durch eine Leiſtung (gw. mit „durch“,
„mit“ beigefügt) ſich davon frei nachen, es ſo abwen-
den: Unter allen Fehlern iſt keiner ſo groß, ſo durch kein
Verdienſt abzukaufen. Forſter A. 1, 131; Gingen wir zu den
Achten, um den Bann abzukaufen. G. 27, 85; Ihre Sünden
durch Gold a. Klinger 3, 237; Jene Abkaufung der ge-
meinen oder ordentlichen Schatzung. Möſer Ph. 2, 196; Daß
ich ein ſchlimmes Schickſal damit abkaufe, wenn ich ein erdich-
tetes darſtelle. Ruge Nov. 356; Mit 80,000 Gulden mußte
die Bürgerſchaft die Plünderung a. Sch. 943; Kränk’ ich ihn
auch ſtets, mein Unrecht kauft er ab [indem er für das von
mir begangne Unrecht büßt]. Tieck Cymb. 1, 2; Du
kaufſt den harten Tod nicht ab. Tiedge 2, 115; Man verläſſt
die Welt aus Begierde, alte Sünden abzukaufen. Zimmermann
Einſ. 50 ꝛc. a) auch hier [1c] mit dem Preis ꝛc. als
Subj.: Die Schande, welche Nichts abkauft [welche ſich
durch Nichts a., tilgen läſſt]. Chamiſo 5, 179; Eine de-
müthige Unterwürfigkeit .. kaufte den .. Verdacht wieder ab,
den dieſer Aufwand auf ſeine Abſichten werfen konnte. Sch.
793b; Fromme Büßung kauft den Zorn des Himmels ab.
513b ꝛc. 3) Einen a. (vgl. 2), ihn abfinden, ſich
durch eine Zahlung von ihm, von ſeinen Anſprüchen
los machen: Daß mein Jüngſter .. ſich hat a. und bezahlen
laſſen. Tieck A. 2, 109. 4) refl.: Sich von Etwas, von
Einem a., ſich durch eine Zahlung davon frei machen,
ſich los-k., vgl. (vralt.): Dieſer Zeit e rkauften ſich ſelbſt
mit Geld ab die Leut von Grimmenſtein von der Leibeigen-
ſchaft. Stumpf 378b. 5) (mundartl.) Ab., ſich a. =
ſich ver-k. (2). Schm. An-: 1) tr.: Etwas a., käuf-
lich an ſich bringen. Fichte 6, 177 ꝛc., nam. oft mit dem
Nebenbegriff, daß ſich dadurch das Gekaufte anſammele,
anhäufe, vgl. auf-k.; auch von Perſ.: Mit unſerm Herz-
blute haben wir dich zum Leibeigenen angekauft, unſer biſt du.
Sch. 142b. 2) refl.: Sich wo a., ſich durch Kauf eines
Grundſtücks dort anſiedeln. Āūf-: Etwas in Maſſe
kaufen, um Vorrath davon anzuſammeln, nam. auch
inſofern es dadurch dem Markt entzogen und die Preiſe
geſteigert werden, ohne Zuſatz, beſ. von Getreide, vgl.
kaudern [2]: Federn und Wachs vor-, auf- und weg-k.,
um damit hernach zu wuchern. Erbvergleich § 255; Es würde
bereits ſtark nach Frankreich aufgekauft. Möſer Ph. 2, 54;
Du . . läſſeſt alles Fleiſch a. in ganz L., daß in 8 Stunden
kein Knochen mehr zu nagen iſt. Sch. 107a ꝛc. Āūs-:
1) Etwas a., den ganzen Vorrath davon kaufen, ſo daß
Nichts übrig bleibt; Den Laden a., durch den Kauf lee-
ren; Einen a., ihm ſeinen ganzen Vorrath ab-k.: Ich
habe 3 bankrutte Schauſpielunternehmer, 2 aufgehobne Klö-
ſter, 6 Kammerdiener und 7 Trödler ausgekauft [ihnen ihren
Kleidervorrath abgekauft]. G. 19, 195; Karl I., welcher
als ein großer Kunſtfreund die köſtlichſten Schätze zuſammen-
brachte und alſo auch den Herzog von Mantua auskaufte. 31,
104; So hätte er dem Bauer Roß- und Kuhſtall ausgekauft.
Gotthelf G. 287; Der ganze Kram war mit 300 Gulden
ausgekauft. W. 19, 339 ꝛc. Sprchw.: Die Gelegenheit a.,
jede ſich bietende Gelegenheit ſorgfältig benutzen, ſich
keine entſchlüpfen laſſen; Seine Zeit wurde von ihm aus-
gekauft. Weiße Rabner 78 ꝛc. 2) Einen a., ihn durch Kauf
ausdrängen, ausſtechen ꝛc. (vgl. ausmiethen), ſo auch:
Ein Dorf a. = die Beſitzer, z. B.: Die tatariſchen Dör-
fer werden allmählich alle ausgekauft. Kohl Südr. 1, 317;
Grützner hat das Dorf ausgekauft und daraus dieſes Gut ge-
bildet. Temme ſchw. M. 1, 94; Dieſer brachte auch die
Rychow in ſeine Hand und kauft den letzten Abt aus. Stumpf
404b; Wackernagel 3, 1, 257 Z. 31 ꝛc., auch: Einem Et-
was a., das von ihm Beſtellte kaufen und ihn ſo aus-
drängen: Es hatte ſie ein Lord bei Sweerts beſtellen laſſen, |
ich kaufte ſie ihm aus. Uz. 3) Etwas a., ſich davon
los-, freikaufen, es mit Geld ablöſen: Wo ſie nun dieſes
Korn nicht mehr entrichten, da haben ſie ſolches mit baarem
Gelde ausgekauft. Möſer Ph. 1, 194. 4) (veralt.) =
er-k.: Ein gemalter Brief und ausgekaufte Bullen. Logau 1,
3, 30. Be-, refl.: ſich mit dem nöthigen Vorrath
kaufend verſehn: Die Konſumenten haben ſich aber bald be-
kauft. Landwirthſchaftl. Ztg. (55) 726a; Schottel 622b.
Eīn-: 1) tr.: a) eig.: Etwas ins Haus, in die
Wirthſchaft, ins Geſchäft kaufen, alſo immer von
beweglichen Gütern, in deren Beſitz man durch Kauf
gelangt, und zugleich mit Bezug auf die Verwendung
derſelben: Waaren zum Verkauf e.; Auf dem Markt Töpfe,
Gemüſe e. ꝛc., auch ohne Obj.: Auf den Markt gehn und
e. [den Bedarf ꝛc.]; ſcherzh. von Dieben: Auf den Märk-
ten kauften ſie immer am wohlfeilſten ein. Hebel 3, 76, ſ.
Weißkäufer. Zur Einkaufung Desjenigen, ſo zur
Hofhaltung nöthig. Zinkgräf 1, 92. b) übertr. (ſ.
Ab-k. 2): durch Zahlung eines Preiſes ꝛc., durch eine
111
Leiſtung zu Etwas, in deſſen Beſitz gelangen: Einkauft’
ich durch Freigebigkeit | die Ehren, ab die Schanden. Rückert
Mak. 2, 216. 2) tr., refl.: durch Zahlung in Et-
was, z. B. in eine Geſellſchaft ꝛc., hineinbringen: Ei-
nen, ſich in eine Lebensverſichrung e.; Welcher mit Geld und
Gaben ſich e. konnt, der kam an die Prälatur. Stumpf 353b
ꝛc.; übertr.: Er hat ſich eingekauft in meine Liebe. Körner
111a ꝛc. und zuw. ohne „ſich“ (ſ. d. †): Wenn ſie
fremde Beſitzer mitunter in ihr Territorium e. ließen. G. 26,
62 ꝛc. Er-: durch Kaufen erwerben, an ſich brin-
gen, gewinnen ꝛc. (vgl. erhandeln), eig. und übertr.:
1) Etwas, z. B. Waaren, ein Gut, einen Sklaven von Ei-
nem (vralt.: um Einen. Zinkgräf 1, 283) für (um) ſo und
ſo viel Geld e.; E. iſt wohlfeiler als erbitten (Sprchw.).
Schottel 1123a; Bis .. . | Chryſeis er dem Vater uner-
kauft, | uneingelöſet wiedergiebt. B. 143a; Hab ich doch
auf [für] die Roſſe allen Haber erkauft. Schweinichen 2, 141,
gw. (ein)gekauft. a) [1c] Etwas, Einen durch oder
mit, ſeltner um Etwas e.: Du [Chriſtus] haſt uns erkauft
mit deinem Blute. Offenb. 5, 9; Hat Thoas mich durch ſeine
Wohlthat [als, zur Sklavin ꝛc.] e. wollen, weiß ich ihm
keinen Dank. G. 34, 192; Kleine Erhöhungen werden meiſt
immer durch tiefe Erniedrigungen erkauft. Gutzkow R. 7,
472; Jeden Tropfen Luſt mit Ach und Weh e. Heinſe A. 1,
167; Eine Freiheit, die nicht erſt durch eine neue Täuſchung
erkauft iſt. WHumboldt 3, 209; Erkauften ihre Freiheit mit
100,000 Gulden. Platen 5, 267; Die Lieb’ erkauft um ſol-
chen blut’gen Raub. Schlegel Rich. III 4, 4 ꝛc. b) mit
perſönl. Dat.: Einem, häufiger: ſich Etwas e.; Du wur-
deſt geſchlachtet und erkaufteſt uns Gott mit deinem Blut. H.
R. 7, 237; Offenb. 5, 9, vgl.: Dieſer hat ans Bis-
thum erkauft Tanneck ꝛc. Stumpf 402, durch E. ans Bis-
thum gebracht; Worte, mit welchen der arme Kranke ſich
bloß die Erlaubnis e. wollen, ruhig ſterben zu können. L. 8,
336; Der ſich durch keine Heldentugend noch | das Recht er-
kaufte [erwarb], ſchwach zu ſein. Sch. 611a; Ein Narre |
erkauf’ ein Liebchen ſich auf dieſen Fuß. W. 11, 71 ꝛc.;
vrſch.: Um eine Thräne nur mir zu e., hätte ſie .. ſich ..
hingeopfert. Chamiſſo 4, 272 = ſie mir dadurch zu erſpa-
ren. d) [1e] mit dem Preis ꝛc. als Subj.: Sein
Silberhaar | wird eine gute Meinung uns e. Schlegel Sh. 2,
45 ꝛc. c) Einen von Etwas e., e–d erlöſen; Weiber
..erkauften mit Juwelen | den Staat vom Untergang. Haller
106; Dich und deine ſechs Gebrüder | haſt vom Tode du er-
kaufet [erlöſt]. Uhland 306 ꝛc. Einen zum Sklaven,
zur Knechtſchaft ꝛc. e.; Umfang reiner Himmelsfreude .., zu
dem er die Seinigen berufen und erkauft hat. H. R. 7, 357.
2) (ſ. 1) Ein günſtiges Urtheil vom Richter, den Richter
e. |beſtechend]; Lob, Lobredner, Zeugen, Meuchelmörder e.
ꝛc. 3) Ab-e.: ſ. ab-k. 4. Fêhl-: einen Fehl-
kauf thun. Fórt-: 1) fortfahren zu kaufen, wei-
ter-k. 2) (Einem) Etwas f., weg-k., kaufen, ſo daß
Jener es nicht be- oder erhält. Frēī- [2]: vgl.
Freikäufer. Hêr- ꝛc.: Zerſchlägſt du ſie, wo kaufſt du
bepre her. CRudolphi NGd. 26. Lōs- [2]: Sich durch
Trankgelder l. Forſter R. 1, 38; Sich vom Galgen l. durch eine
runde Summe. Gutzkow R. 2, 62; Mich von der Ungeſtümheit
[der Bettelnden| um Geringes l. Knebel 3, 116; Sch. 790a;
Ich kaufe mich durch kein Verbrechen los. W. 20, 320; Ich würde
ſie eher mit meiner Seele l. 29, 131; 132 ꝛc. Míß-:
fehl-k. Mít-: gemeinſam mit Andern. Nāch-:
zu dem ſchon Gekauften nachträglich ꝛc.: Die Leute nö-
thigen, den zweiten Theil nachzukaufen. L. 13, 226 ꝛc.
Über-: 1) refl.: vgl. ver-k. 2: a) zu theuer kaufen.
b) über das Bedürfnis oder über ſeine Zahlungsfähigkeit
hinaus kaufen. 2) tr.: vralt.: Daß er ihr . . Zuckerkaſten
geſchickt hat und mit ungriſchem Golde überkauft [ſie damit
zu erkaufen überſchüttet ꝛc.]. Schweinichen 1, 97. –—
Um-: Einen um-k., ihn erkaufend (durch Beſtechung)
umſtimmen, ſeiner Partei untreu machen; Karolus 1V
hat etliche Räth Philippi . . ., mit welchem er Krieg führte,
umgekauft, daß ſie machen ſollten, daß der Herzog, dem er ſich
zu ſchwach fand, mit dem Lager aufbräch. Weidner 77; Daß
er ſich von ſeinen ehemaligen Feinden habe um-k. laſſen. Reiske
(Campe). Unter-: (mundartl.) Mittelsperſon bei
einem Kauf, Mäkler, Zwiſchen-Händler ſein. Schm.,
zwiſchen-k. Ver-: 1) tr. (und refl.): Etwas um
einen dafür zu zahlenden Preis (eig. und zunächſt von
Geld) fortgeben, vgl. veräußern, verhandeln (2) ꝛc. u.
kaufen [1a]: a) Etwas, einen Sklaven, ſo auch: ſich v.,
theuer, wohlfeil, für oder um (Luk. 12, 6; Stahr Par. 2,
219 ꝛc.) ſo und ſo viel Geld, für ein Spottgeld, unterm
Werth v.; Das iſt der Lohn, dem ſich mein Herz verkauft.
HKleiſt Hinterl. 94; Einem oder an Einen Etwas v.; [Gott]
iſt ein guter Kaufmann und gnädiger Händler, der uns Leben
um Tod, Gerechtigkeit um Sünde verkäuft [dafür giebt].
Luther 6, 275a. b) Eine Perſon oder ſich als, zum
Sklaven, zur Magd (2. Moſ. 21, 7), in eine Dienſtbarkeit
(L., Danzel 513) v.; Verkaufte ſie in die Hände ihrer Feinde.
Richter 2, 14; unter die Hand des Königs zu Meſopota-
mien. 3, 8; Ich aber bin fleiſchlich unter die Sünde ver-
kauft. Röm. 7, 14. c) refl.: Er hat ſich der oder an die
Gegenpartei verkauft, von ihr er-k., beſtechen laſſen ꝛc.
d) Sprchw.: Einem Brillen (ſ. d.) v.; (Wie) verrathen
und verkauft ſein (Gotthelf Sch. 327; Heinſe A. 1, 47; Kinkel
E. 198), ſich fühlen (G. 23, 111) ꝛc., vgl.: Daſtebn wie
ein verkauftes Lamm. Rückert Mak. 1, 70 ꝛc., ſo daß man
ſich nicht zu rathen und zu helfen, nicht aus oder ein
weiß ꝛc.; Nichts mehr zu v., ſchon verkauft haben, mit ſei-
ner Weisheit zu Ende, mundartl. = eingeſchlafen ſein.
Schm. d) Etwas als oder für echt, einen Ring für
falſch (Hebel 3, 146) v. und daher übertr.: Etwas für
etwas Andres (gw. Beßres) ausgeben, als es iſt und
an den Mann zu bringen ſuchen: Wo man Grillen für
Wahrheit und Hypotheſen für Grundlehren verkauft. G. 14,
258; Daß ich dem Teufel doch traute, der mir ſein hölliſches
Gepfuſche für Machwerk der Menſchen v. möchte. Klinger F.
81; Den Dichter, der uns dgl. Mißgeſchöpfe für Menſchen
v. will. L. 7, 136; Sch. 757b; Tieck N. 2, 67; W. 7, 119
ꝛc. Soauch refl.: Bei uns zu Lande verkauft der Habicht
ſich [ſ. e = läſſt ſich v.] nicht für einen Falken. Rückert
Mak. 1, 45. e) refl. in paſſiver Bed. (vgl. ſich):
Die neue Ausgabe ſeiner Werke verkaufe ſich ſehr langſam.
Freſe G. 2, 112, finde nur langſam Abſatz ꝛc. f) Ver-
kaufung. L. 3, 303; Zinkgräf 2, 67 ꝛc. g) Doppel-
Zſſtzg. z. B.: Einem Paſcha anverkauft. Bodenſtedt 2, 24,
gw.: An einen Paſcha verkauft, doch mit ſtärkerm Her-
vortreten der Angehörigkeit als Sklavin und Harems-
genoſſin; Sein Lager ꝛc. aus-v., vollſtändig, es räu-
men. Droyſen A. 2, 328; Etwas mit-v., zuſammen, z. B.
den Garten (mit dem Hauſe); Etwas nach-v., zu dem
ſchon früher Verkauften; Waſſermatten, von denen viel
Heu nicht auf dem Gute verätzt, ſondern weg verkauft wurde.
Gotthelf Sch. 399; Wegverkaufte Pflicht. Logau 1, 168,
19; Etwas (das man ſelbſt gekauft) wieder-v. ꝛc.
2) refl.: ſich beim Kauf verſehn und ſo benach-
theiligen, einen ſchlechten Kauf thun. Hebel 3, 363,
ſ. Ab-k. 5; Uber-k. Vōr-: Waaren auf-k.
(ſ. d.), bevor ſie zu Markt kommen; Emnem Etwas v.,
weg-k. ꝛc. Wég-: (ſ. fort- und vor-k.) durch Kauf
fortſchaffen: Die Waſſerfälle anlegen laſſen, worüber ein
paar Mühlen haben müſſen weggekauft werden. G. 10, 173.
Wīēder-: Etwas, das man verkauft hat, durch
Kauf wieder an ſich bringen, zurück-k.; mundartl. zum
Wiederverkauf kaufen, höken, auf-k. Zū-: 1) durch
Kauf zu dem ſchon Vorhandnen Etwas hinzufügen:
Mußte er alle Jahr für 100 Thaler .. Butter z. |zu der,
die ſeine Wirthſchaft lieferte]. Möſer Ph. 2, 77 ꝛc.
2) mit Eifer, mit Haſt kaufen, nam. im Imperat.
3) retl. (veralt.): a) ſich ein-k, in ein Amt ꝛc. Zinkgräf
2, 67. b) ſich einſchmeicheln. 1, 134. Schm.
Zurück-: durch Kauf zurückbringen, vgl. wieder-k.:
Jadith haſt du um dieſen Preis wieder zurückgekauft [zur
Deinen gemacht]. Gutzkow 11, 156; Mit deinem Helden-
ruhme | kaufſt du vom Tod zurück nicht dieſe Liebesblume
[den getödteten Sohn]. Rückert Roſt. 112a; Matthiſon A.
8, 106; Tieck N. 5, 14; Zſchokke 1, 30 ꝛc. Zuſám-
men-: 1) gemeinſam kaufen. 2) durch Kauf zu-
ſammenbringen: Aus allen Gegenden der Welt zuſammen-
gekaufte Geſchöpfe. Böttiger Sab. XI; Viele Güter zu einer
großen Herrſchaft z. Tieck N. 2, 29. Zwíſchen-:
unter-k. ꝛc.