Kastell
Kastellan
Kastellanei
* Kaſtéll (lat.), n., –(e)s; –e, –s; –chen; -: 1)
befeſtigter Ort (ſchon ahd. und mhd.), kleine Feſtung.
— 2) Schiff.: das erhöhte Stockwerk auf dem Ver-
deck großer Schiffe, und zwar: Achter- oder Hinter-
K. (Scherr Pilg. 2, 91), ſ. Schanze und Hütte, ſcherzh.
auch = der Hintere und: Vor-K. (93), Vorder-K.,
ſ. Back II, 3b. — ~ān, m., –(e)s; –e, (-äne Werner
Oſtſ. 1, 50), –s: Burgvogt; Schloßwart; Hauswart
in großen, öffentlichen Gebäuden. — Früher in Polen
Titel von Reichsbeamten, die etwa den deutſchen Burg-
grafen entſprachen: Ruhmreiche Palatin und K–s! [auf
dem poln. Reichstag]. Sch. 664a. — ~anēī, f.; –en:
1) Amt und Würde eines Kaſtellans. — 2) das einem
Kaſtellan untergebne Gebiet.
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