Kastell
Kastellan
Kastellanei
* Kastéll (lat.), n., –(e)s; –e, –s; –chen; -:
1) befestigter Ort (schon ahd. und mhd.), kleine Festung. —
2) Schiff.: das erhöhte Stockwerk auf dem Verdeck großer Schiffe, und zwar: Achter- oder Hinter- K. Pilg. 2, 91), s. Schanze und Hütte, scherzh. auch = der Hintere und: Vor-K. (93), Vorder-K., s. Back II, 3b. —
~ān, m., –(e)s; –e, (-äne Werner Osts. 1, 50), –s: Burgvogt; Schloßwart; Hauswart in großen, öffentlichen Gebäuden. — Früher in Polen Titel von Reichsbeamten, die etwa den deutschen Burggrafen entsprachen: Ruhmreiche Palatin und K–s! [auf dem poln. Reichstag]. 664a. —
~anēī, f.; –en: 1) Amt und Würde eines Kastellans. — 2) das einem Kastellan untergebne Gebiet.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.