Faksimile 0877 | Seite 869
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kargen
Kárgen, intr. (haben):
karg (s. d.) sein. Spr. 11, 24; Sir. 11, 17; Geizen und k. Brockes 9, 453; Filzen und k. Garzoni 157b; (Einem) mit Etwas k., z. B. Mit Gold k. Chamisso 4, 296; Ihr seine Neigung, mit der er sonst sehr kargte, leidenschaftlich zugewendet. G. 22, 128; Die jetzt mit ihrer Gunst mir kargt. Rückert Mak. 1, 115; Kargt von nun an | mit eurer jungfräulichen Gegenwart | ein wenig mehr. Schlegel Haml. 1, 3; Nicht dem Gaste gekargt mit Bewirthungen. V. Th. 16, 27 etc. Im Partic. auch ohne „mit“: In blut-k–dem Kampf. V. 3, 7 etc. Karger, m., –s; uv. etc. Kargerei, das K., die Knauserei.
Zsstzg. vgl. die von Geizen, darben etc., z. B.: Áb-, tr.: Einem, sich Etwas a., durch Kargheit abnehmen, entziehn. Dahlmann Dän. 1, 306 etc. Eīn-, tr.: kargend einscharren, eintreiben: Wer seinen Reichthum hat mit Wucher eingekarget. Wiedemann Mai 64. Er-, tr.: kargend erlangen, erwerben: Erkarge | den kleinsten Stumpf vom Unschlitt. Falk Mensch 17; Erkargte Schätze. Uz 2, 124; Luther SW. 64, 30; Unter dem Glas’ in erkargter Sonne. V. 3, 86; Hor. 2, 215 etc. Ver-, tr.: Sein Leben ver-k., in Kargerei verbringen. Verkargt sein, durch Kargen verkommen oder auch: im höchsten Grade kargend, vgl. Vergeizt. Zusámmen-, tr.: durch Kargen zusammenbringen oder -sparen etc.