Karat
karatieren
karatig
* Karāt (frz.), n., –(e)s; –e: ein Gewicht für
Gold(= ½ Mark = 12 Grän) und für Edelſteine
und Perlen (= 4 Grän). — ~īēren, tr.: Gold legie-
ren. — ~ig, a.: in Zſſtzg. mit Zahlw.: ſo und ſo viel
Karat (in einer Mark) haltend, vom Gold (vgl. löthig
vom Silber), auch mit Uml.: 24-karätiges Gold, feines
Gold, ohne Zuſatz; 18-k–es Gold, das 18 Karat Gold
in einer Mark (oder 24 Karat) enthält, alſo 6 Loth
Zuſatz andern Metalls; Das 14-k–e Deutſch mit 10 Ka-
raten (ſ. Anm.) franzöſiſcher Legierung. Börne Frzfr. 7 ꝛc.
— Auch z. B.: Ein 5-k–er Rubin [der 5 Karat wiegt].
Anm. Frz. carat aus arab. kirat, das wieder aus gr.
περατeον ſtammt und zunächſt das als Gewicht benutzte Jo-
hannisbrot bez. — Als Maß iſt die Mz. der Ez. gleichlau-
tend, vgl. 4 Fuß, drei Mann hoch ꝛc., doch findet ſich auch:
Wahres Gold von 24 Karaten. W. 32, 13 ꝛc., ſ. o.
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