Karat
karatieren
karatig
* Karāt (frz.), n., –(e)s; –e:
ein Gewicht für Gold(= ½ Mark = 12 Grän) und für Edelsteine und Perlen (= 4 Grän). —
~īēren, tr.: Gold legieren. —
~ig, a.: in Zsstzg. mit Zahlw.: so und so viel Karat (in einer Mark) haltend, vom Gold (vgl. löthig vom Silber), auch mit Uml.: 24-karätiges Gold, feines Gold, ohne Zusatz; 18-k–es Gold, das 18 Karat Gold in einer Mark (oder 24 Karat) enthält, also 6 Loth Zusatz andern Metalls; Das 14-k–e Deutsch mit 10 Karaten (s. Anm.) französischer Legierung. Frzfr. 7 etc. — Auch z. B.: Ein 5-k–er Rubin [der 5 Karat wiegt].
Anm. Frz. carat aus arab. kirat, das wieder aus gr. περατeον stammt und zunächst das als Gewicht benutzte Johannisbrot bez. — Als Maß ist die Mz. der Ez. gleichlautend, vgl. 4 Fuß, drei Mann hoch etc., doch findet sich auch: Wahres Gold 24 Karaten. 32, 13 etc., s. o.
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