Faksimile 0874 | Seite 866
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Kapitel kapiteln Kapitol Kapitolium Kapitular Kapitulation kapitulieren
* Kapit~el (lat.), n., –s; uv.; –chen; -:
1) ein Hauptstück (s. d.), ein Abschnitt in einem prosaischen, nicht dramatischen Buch, vgl. Akt, Gesang etc.: Die meisten Bücher der Bibel sind in K. eingetheilt, doch z. B. nicht die Psalmen; Das letzte oder Schluß-K. des Romans; Evangelium Matthäi, K. 12, Vers 7; Im (bibl., veralt. „am“) zwölften K.; Ein hübsches K–chen in sein berühmtes Sentimental Journey daraus zu machen. W. 13, 246.
a) Danach übertr.: der Inhalt eines Abschnittes, der Ggstd. eines Gesprächs etc.: Auf dies K. werde ich nachher zurückkommen; Sie helfen mir da aufs rechte K. etc.
b) Ferner, hergenommen von den Mönchen, denen bei Ubertretungen das betreffende K. aus den Ordensregeln vorgelesen wurde: Einem ein oder das (. B. Gotthelf U. 1, 267; Müllner 7, 187; Werner Febr. 87) K. lesen, (veralt.) sagen (Luther SW. 61, 395), geben (Schweinichen 1, 255; 355) etc., ihm einen derben Verweis geben (vgl.: Den Tert, die Leviten lesen, abkanzeln und s. Kapiteln): Lesen ihm unter vier Augen ein K. ... Diese Kapitelten sind meist von guter Wirkung. Gotthelf U. 1, 2 ff.
2) die Versammlung gewisser zu einer Gemeinheit oder Gesellschaft gehörigen Personen, in welcher ihre K., d. i. ihre Statuten und Regeln verlesen wurden, nam. von geistl. und weltl. Orden, aber auch (veralt.) von einzelnen Zünften; der Versammlungsort und die Gemeinheit oder Gesellschaft selbst, zumal die Gesammtheit oder Körperschaft der Kanonici an einer Kirche: Kathedral-, Kollegial-, Dom- K.; Wo ... Zunft gegen Adel Fehde hat, | der Bischof mit K. und Gemeinde. G. 12, 235; Begehren Sie [Herr Baron] keinen Platz auf dem Parnaß | und keinen ich [armer Teufel] in dem K. 16, 216.
~eln, tr.:
1) in Kapitel (s. d. 1) eintheilen: Ich werde mich nicht zu solchem Herunter-K. [kapitelweisen Erzählen] verstehen, sondern meine Geschichte schlicht weiter [ohne Absatz] erzählen. Waldau N. 1, 267.
2) häufiger: Einem ein Kapitel (s. d. 1b) lesen: Einen oder (nam. schwzr.) Einem k., ab-, herunter-k.; Der Abkapitelte. Gotthelf U. 1, 3; Da der Meister nicht vor den Andern ihm abkapitelt hatte. 6; G. 379; Während sie zusammenkapitelten, kapitelte Elise mit Uli. U. 1, 255; So werde ich herunterkapitelt von dem Alten. Mügge Rom. 2, 78. Uber das (seltne) Partic.: Wurde er bischöflich gekapitelt. Waldau N. 2, 117 s. Ge und vgl. Benedeien.
~ōl, n., –(e)s; –e. ~ōlium, n., –s; -ōli-en:
eig., ein auf dem kapitolinischen Berg gelegner Tempel in Rom, danach auch: Prachtgebäude in andern Städten, z. B.: Das K. in Washington, und scherzh. auch statt Kopf: Wenn mein Kapitolium | Bacchus Kraft erschwungen. B. 50b und (mit lat. Deklin.): Es ist .. nicht richtig hier im Kapitolio. FMüller 2, 128 etc.
~ulār, m., –s, –en; –e, –en:
Stiftsherr.
~ulatiōn, f.; –en; –s-:
ein die Bedingungen, unter welchen ein öffentlicher Akt Gültigkeit haben soll, zwischen den Unterhandelnden feststellender Vertrag (s. Betheidigung), und zwar nam.:
1) ein solcher Vertrag in Bezug auf die Ubergabe eines belagerten Platzes. 2) K., Wahl-K., zwischen den Wählern und dem Gewählten (W. 31, 407), namentl. bei der Wahl des deutschen Kaisers: Die Wahl-K. beschwören. 3) K., Werbe-K., zwischen dem Werber und dem Angeworbnen.
~ulīēren, intr. (haben):
eine Kapitulation einzugehn versuchen etc., namentl. von den Belagerten: über die Übergabe unterhandeln: Chamade schlagen, um zu k. und so übertr.