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Kapital Kapitäl kapitalen kapitalisieren Kapitalist Kapitän Kapitänschaft
* Kapit~āl (lat.):
1) a.: hauptsächlich, vortrefflich, vorzüglich in seiner Art: Daß wir ja ganz k–e Heuchler sind. Gutzkow Lenz 152; Einen k–en Wechselhirsch. Hackländer Stillfr. 1, 176 etc. 2) n., –(e)s; –e (s. a und b); -älchen; -:
a) gw. mit Mz.: Kapitali-en, eine Geldsumme, insofern sie bestimmt ist, Gewinn zu bringen, im Ggstz. dieses Gewinnes, nam. der Zinsen, „Haupt- Geld, -Gut, -Stamm, -Stuhl, -Summe“: K. und Interessen; Sein K. höher, zu einem höhern Zinsfuß ausbringen; Ein todtes K., das keinen Gewinn bringt, auch übertr. und ähnl.: Pferd und Wagen sind ein fressendes K., Geld kostend statt bringend etc. Die Verkl. oft nur formell, das Liebe oder im Gegensinn das Große bezeichnend, vgl. Geldchen, Thälerchen, Sümmchen etc.: Ein tüchtig Kapitälchen schuldig. vHorn Schmj. 12 etc.
b) Bauk.: s. Kapitäl.
c) Buchbind.: der mit Seide oder Zwirn bestochne oben und unten am Rand des Rückens angeleimte Streifen Pergament oder Band.
d) Buchdr.: der beim Zurichten einer Form oben und an die Seite gelegte Steg. Kapitälchen, Buchstaben aus der Antiqua, von der Form der Versalien, aber von der Größe der gewöhnlichen Buchstaben.
e) Mus.: Haupt-, Grundton.
~ǟl, n., –(e)s; –e, –er; –chen:
Bauk.: Säulenknauf: Das dorische K. hat am Deckel und unten Riemen und Kehlleisten, das ionische acht Schnecken und kleine Blätter, das römische acht Schnecken und zwei Reihen Blätter etc. Die Mz. K–e z. B. G. 23, 81; 30, 113 etc.; K–er. Heinse A. 2, 94; Immermann M. 3, 394; Kühne Fr. 300; Säulen-K–er. Kohl A. 3, 9 etc.
~ālen, tr.:
mit einem Kapital (2c) versehn.
~alisīēren, tr.:
Einkünfte in ein entsprechendes Kapital verwandeln.
~alist, m., –en; –en:
Einer, der viele Kapitalien besitzt.
~ǟn, m., –(e)s; –e, –s:
Hauptmann, Anführer einer Kompagnie; einer Räuberbande; eines Schiffs (Schiffs-K.); Hafen-K., Hafenmeister etc. Als Titel vor Namen ohne Artikel auch im Genit. uv.: K. Cook’s Kreditiv. Forster R. 1, 246: Mz.: Die K–s. 52 etc., oft in halb-frz. Schreibweise Kapitain (vgl. capitaine), zuw. nach dem Ital.: Kapitan, vgl. Kapudan Pascha, Bez. des türk. Großadmirals; Pascha Kapudan. WhMüller Ngr. 2, 97. Veralt.: „Capiteyn“, das z. B. Opitz 1, 18 v. 291 von Christus gebraucht, während K. nach heutigem Gebrauch selbstv. Feldherren aus der ältern Geschichte nur scherzh. gilt, z. B.: Wenn sie den krausbärtigen K. Holofernes entgurgelt. Musäus M. 1, 62.
~ǟnschaft, f.; –en:
Hauptmannschaft.