Faksimile 0873 | Seite 865
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Kaper Kaperei kapern
Kāper: 1) (gr.) f.; –n; –n-:
die noch unentfalteten Blüthen des K–n-Strauches, Capparis spinosa (der auch Dorn-K. heißt, vgl. Wald-K., C. nemorosa etc.), die in Essig oder Salz eingelegt (Essig-, Salz-K.) in der Küche mannigfache Anwendung finden. Kaput-K–n, die schlechtern Sorten. Auch manche Surrogate führen den Namen K–n, z. B.: Deutsche oder Bram-, Ginster-K–n (Spartium scoparium), wilde oder Bohnen-K–n (ygophyllum fabago), Kapuziner-K–n (Tropaeolum majus) u. a. m. 2) m., –s; uv.:
a) Nord-K., s. Kap.
b) (frz.) ein Freibeuter zur See, nam., der, durch einen K.- oder Markbrief dazu berechtigt, auf Schiffe, die feindlichen Unterthanen gehören oder den Feind unterstützen, Jagd macht und das Schiff desselben: Das ist nicht Unrecht, das ist Kriegsrecht, sagte der K. und zeigte ihm seinen Kaperschein vor. Fichte 8, 238.
~ēī, f.; –en:
das Treiben eines Kapers (s. d. 2b), Freibeuterei zur See.
~n, 109 intr. (haben):
auf Kaperei ausgehn und tr.: ein Schiff, übertr. Etwas als Beute nehmen oder gewinnen, z. B.: Einen Liebhaber. G. 34, 263; [Glaubens-]Schwestern und Brüder. 310; Als er hörte, daß ich Anstalt machte, dich zu k. [zu „fangen“]. 301 etc. Zsstzg. z. B.: Er-: Vielleicht erkapert man zuletzt das Kleinod noch. Burmann F. 162. Wég-: rauben, wegnehmen. G. 9, 101; Sch. 120b; Einem die Braut vor der Nase w. etc.