Kapelle
* Kapélle (mlat.), f.; –n; Kapellchen; Kapell-:
1) kleine Kirche; Hauskirche eines Fürſten ꝛc. oder
einer öffentl. Anſtalt ꝛc.; abgeſonderter Platz in den
kathol. Kirchen zum Meſſeleſen; in proteſtant. Kirchen
ein Nebenzimmer oder ein abgeſonderter Kirchenſtuhl
ꝛc., vgl. Neben-K.: Wo Gott eine Kirchen bauet, da bauet
der Teufel eine K–n (Luther 6, 129b ꝛc.). Sprchw.; Der
Papſt hält K., lieſt die Meſſe oder wohnt in Begleitung
der Kardinäle dem Gottesdienſt bei, ähnl. auch von
einigen kathol. Fürſten: dem Gottesdienſt mit ihrem
Hofſtaate beiwohnen ꝛc. — 2) (ſ. 1) die Geſammtheit
der bei dem Hausgottesdienſt des Fürſten beſchäftigten
Geiſtlichen oder Kapläne. — 3) (ſ. 2) nam. auch die
Geſammtheit der bei dieſem Gottesdienſt mitwirkenden
Muſiker, und dann allgm.: die Geſammtheit der von
einem Fürſten oder vornehmen Herrn gehaltnen Mu-
ſiker, der Kapelliſten, unter der Leitung eines Kapell-
meiſters ſtehend, vgl. Orcheſter. — 4) Schiff.: K.
machen, eine Eule (ſ. d. 2e) fangen (frz. faire cha-
pelle). — 5) Kriegsk.: die dachförmige Bedeckung
über die Zündlöcher des Feſtungs- und Belagrungs-
geſchützes, zum Schutz vor der Witterung, auch Kappe.
— 6) Chem., Hüttenw. (vgl. Dom) ꝛc.: a) ein
zu einem chem. Bade dienendes Gefäß, wohinein andre
gebracht werden, die allmählich gleichförmig erwärmt
werden ſollen. — b) ein kleiner Teſt (ſ. d.), ein meiſt
aus Knochenaſche gefertigtes Gefäß zum Abtreiben des
Silbers, Goldes ꝛc. im Kleinen, nam. in der Probier-
kunſt: Probieren des Silbers .. auf trockenem Wege, wegen
der Anwendung ſogenannter K–en, gw. Kupellierung ge-
nannt. Karmarſch 2, 879 ꝛc., auch übertr.: Jeden feinern
Unterſchied, mit dem man ſeine Gelehrſamkeit auf die K.
bringt [prüft]. L. 8, 18; Sie bringt Gold, welches den
Strich [die Probe mittels des Probierſteins] gehalten, unter
die K. und wehe dem armen Sünder, wenn er hier nicht
Probe hält. Möſer Ph. 2, 224. — Dazu: Gold, Silber
kapellieren oder kupellieren, abtreiben, reinigen.
Anm. Die Bed. 6 gehört zu frz. coupelle, das mit
„Kufe“ (ſ. d.) ſtammverwandt iſt, die übrigen entſprechen
dem frz. chapelle, ital. cappella, ahd. chapëlla, mhd. ka-
pëlle, kappël, vgl.: In der Käppele, wie der Landesaus-
druck hier das Wort K. umgewandelt hat. Auerbach D. 4, 3
— urſprüngl. das Gebäude, worin die frz. Könige den kur-
zen Mantel des St. Martin aufbewahrten, ſ. Kappe u. Kapuze.
Zſſtzg. vielfach, manche doppeldeutig, z. B.:
Bérg- [1]: auf einem Berg gelegnes Kirchlein. Reit-
hard 202, vgl. Wald-K. — Hāūs-: 1) [1]. — 2) [3]
G. 17, 3. — Hōf-: 1) [1]. — 2) [3] König Jer. 2, 7.
— Kámmer-: 1) [1] im Ggſtz. der Hof-K. zum
Gottesdienſt bloß für die Fürſtlichen dienend. — 2) [3]
zu Muſikaufführungen in den fürſtlichen Gemächern ꝛc.
— Nêben- [1]: Eine N. [in der Kirche], worin mehrere
kleine Altäre und Statuen von Heiligen in Niſchen angebracht
ſtehen. Sch. 742a. — Prōbe-, Probīēr- [6b]. —
Rēīſe-: das Kirchengeräth, das ein Vornehmer auf
Reiſen zur Abhaltung des Gottesdienſtes mit ſich führt,
in einem ,, Kapellkaſten“, auf einem ,,Kapellwagen“ ꝛc.
— Sánd- [Ga]: zu einem Sandbade. — Schlóß-:
1)[1]. — 2) [3]. — Wáld-[1]: ſ. Berg-K. G. 1, 167.
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