Kapelle
* Kapélle (mlat.), f.; –n; Kapellchen; Kapell-:
1) kleine Kirche; Hauskirche eines Fürsten etc. oder einer öffentl. Anstalt etc.; abgesonderter Platz in den kathol. Kirchen zum Messelesen; in protestant. Kirchen ein Nebenzimmer oder ein abgesonderter Kirchenstuhl etc., vgl. Neben-K.: Wo Gott eine Kirchen bauet, da bauet der Teufel eine K–n 6, 129b etc.). Sprchw.; Der Papst hält K., liest die Messe oder wohnt in Begleitung der Kardinäle dem Gottesdienst bei, ähnl. auch von einigen kathol. Fürsten: dem Gottesdienst mit ihrem Hofstaate beiwohnen etc. —
2) (s. 1) die Gesammtheit der bei dem Hausgottesdienst des Fürsten beschäftigten Geistlichen oder Kapläne. —
3) (s. 2) nam. auch die Gesammtheit der bei diesem Gottesdienst mitwirkenden Musiker, und dann allgm.: die Gesammtheit der von einem Fürsten oder vornehmen Herrn gehaltnen Musiker, der Kapellisten, unter der Leitung eines Kapellmeisters stehend, vgl. Orchester. —
4) Schiff.: K. machen, eine Eule (s. d. 2e) fangen (frz. faire chapelle). —
5) Kriegsk.: die dachförmige Bedeckung über die Zündlöcher des Festungs- und Belagrungsgeschützes, zum Schutz vor der Witterung, auch Kappe. —
6) Chem., Hüttenw. (vgl. Dom) etc.:
a) ein zu einem chem. Bade dienendes Gefäß, wohinein andre gebracht werden, die allmählich gleichförmig erwärmt werden sollen. —
b) ein kleiner Test (s. d.), ein meist aus Knochenasche gefertigtes Gefäß zum Abtreiben des Silbers, Goldes etc. im Kleinen, nam. in der Probierkunst: Probieren des Silbers .. auf trockenem Wege, wegen der Anwendung sogenannter K–en, gw. Kupellierung genannt. 2, 879 etc., auch übertr.: Jeden feinern Unterschied, mit dem man seine Gelehrsamkeit auf die K. bringt [prüft]. 8, 18; Sie bringt Gold, welches den Strich [die Probe mittels des Probiersteins] gehalten, unter die K. und wehe dem armen Sünder, wenn er hier nicht Probe hält. Ph. 2, 224. — Dazu: Gold, Silber kapellieren oder kupellieren, abtreiben, reinigen.
Anm. Die Bed. 6 gehört zu frz. coupelle, das mit „Kufe“ (s. d.) stammverwandt ist, die übrigen entsprechen dem frz. chapelle, ital. cappella, ahd. chapëlla, mhd. kapëlle, kappël, vgl.: In der Käppele, wie der Landesausdruck hier das Wort K. umgewandelt hat. D. 4, 3 — ursprüngl. das Gebäude, worin die frz. Könige den kurzen Mantel des St. Martin aufbewahrten, s. Kappe u. Kapuze.
Zsstzg. vielfach, manche doppeldeutig, z. B.: Bérg- [1]: auf einem Berg gelegnes Kirchlein. Reithard 202, vgl. Wald-K. —
Hāūs-:
1) [1]. —
2) [3] 17, 3. — Hōf-:
1) [1]. —
2) [3] Jer. 2, 7. — Kámmer-:
1) [1] im Ggstz. der Hof-K. zum Gottesdienst bloß für die Fürstlichen dienend. — 2) [3] zu Musikaufführungen in den fürstlichen Gemächern etc. — Nêben- [1]: Eine N. [in der Kirche], worin mehrere kleine Altäre und Statuen von Heiligen in Nischen angebracht stehen. 742a. — Prōbe-, Probīēr- [6b]. — Rēīse-: das Kirchengeräth, das ein Vornehmer auf Reisen zur Abhaltung des Gottesdienstes mit sich führt, in einem ,, Kapellkasten“, auf einem ,,Kapellwagen“ etc. — Sánd- [Ga]: zu einem Sandbade. — Schlóß-: 1)[1]. —
2) [3]. — Wáld-[1]: s. Berg-K. 1, 167.
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