Faksimile 0873 | Seite 865
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Kapelle
* Kapélle (mlat.), f.; –n; Kapellchen; Kapell-:
1) kleine Kirche; Hauskirche eines Fürsten etc. oder einer öffentl. Anstalt etc.; abgesonderter Platz in den kathol. Kirchen zum Messelesen; in protestant. Kirchen ein Nebenzimmer oder ein abgesonderter Kirchenstuhl etc., vgl. Neben-K.: Wo Gott eine Kirchen bauet, da bauet der Teufel eine K–n (Luther 6, 129b etc.). Sprchw.; Der Papst hält K., liest die Messe oder wohnt in Begleitung der Kardinäle dem Gottesdienst bei, ähnl. auch von einigen kathol. Fürsten: dem Gottesdienst mit ihrem Hofstaate beiwohnen etc.
2) (s. 1) die Gesammtheit der bei dem Hausgottesdienst des Fürsten beschäftigten Geistlichen oder Kapläne.
3) (s. 2) nam. auch die Gesammtheit der bei diesem Gottesdienst mitwirkenden Musiker, und dann allgm.: die Gesammtheit der von einem Fürsten oder vornehmen Herrn gehaltnen Musiker, der Kapellisten, unter der Leitung eines Kapellmeisters stehend, vgl. Orchester.
4) Schiff.: K. machen, eine Eule (s. d. 2e) fangen (frz. faire chapelle).
5) Kriegsk.: die dachförmige Bedeckung über die Zündlöcher des Festungs- und Belagrungsgeschützes, zum Schutz vor der Witterung, auch Kappe.
6) Chem., Hüttenw. (vgl. Dom) etc.:
a) ein zu einem chem. Bade dienendes Gefäß, wohinein andre gebracht werden, die allmählich gleichförmig erwärmt werden sollen.
b) ein kleiner Test (s. d.), ein meist aus Knochenasche gefertigtes Gefäß zum Abtreiben des Silbers, Goldes etc. im Kleinen, nam. in der Probierkunst: Probieren des Silbers .. auf trockenem Wege, wegen der Anwendung sogenannter K–en, gw. Kupellierung genannt. Karmarsch 2, 879 etc., auch übertr.: Jeden feinern Unterschied, mit dem man seine Gelehrsamkeit auf die K. bringt [prüft]. L. 8, 18; Sie bringt Gold, welches den Strich [die Probe mittels des Probiersteins] gehalten, unter die K. und wehe dem armen Sünder, wenn er hier nicht Probe hält. Möser Ph. 2, 224. Dazu: Gold, Silber kapellieren oder kupellieren, abtreiben, reinigen.
Anm. Die Bed. 6 gehört zu frz. coupelle, das mit „Kufe“ (s. d.) stammverwandt ist, die übrigen entsprechen dem frz. chapelle, ital. cappella, ahd. chapëlla, mhd. kapëlle, kappël, vgl.: In der Käppele, wie der Landesausdruck hier das Wort K. umgewandelt hat. Auerbach D. 4, 3 ursprüngl. das Gebäude, worin die frz. Könige den kurzen Mantel des St. Martin aufbewahrten, s. Kappe u. Kapuze.
Zsstzg. vielfach, manche doppeldeutig, z. B.: Bérg- [1]: auf einem Berg gelegnes Kirchlein. Reithard 202, vgl. Wald-K.
Hāūs-:
1) [1].
2) [3] G. 17, 3. Hōf-:
1) [1].
2) [3] König Jer. 2, 7. Kámmer-:
1) [1] im Ggstz. der Hof-K. zum Gottesdienst bloß für die Fürstlichen dienend. 2) [3] zu Musikaufführungen in den fürstlichen Gemächern etc. Nêben- [1]: Eine N. [in der Kirche], worin mehrere kleine Altäre und Statuen von Heiligen in Nischen angebracht stehen. Sch. 742a. Prōbe-, Probīēr- [6b]. Rēīse-: das Kirchengeräth, das ein Vornehmer auf Reisen zur Abhaltung des Gottesdienstes mit sich führt, in einem ,, Kapellkasten“, auf einem ,,Kapellwagen“ etc. Sánd- [Ga]: zu einem Sandbade. Schlóß-: 1)[1].
2) [3]. Wáld-[1]: s. Berg-K. G. 1, 167.