Kamerad
kameradlich
Kameradschafl
kameradschaftlich
* Kamerād (frz.), m., –s, –en; –en; Kamerädchen, lein; –en-:
eig., Zeltgenosse, Stallbruder, Waffenbruder, dann allgm.: Genosse, der durch Gleichheit des Gewerbes, des Standes, des Thuns etc. Verbundne, z. B.: Ihm und seinen Rott- oder Spießgesellen, die jetzt auf neuteutsch Kamaraden heißen. 2, 61 ꝛc; Jch hab’ mein Sach auf Nichts gestellt . . . Wer will mein K–e sein? 1, 105; Was kann der Mensch je Gutes gehabt haben, der sich von seinem besten treusten K–en [,,Freunde“ 9, 19] lostrennt. 35, 19; Wohl auf, K–en, aufs Pferd! aufs Pferd! | ins Feld, in die Freiheit gezogen. 330a; Dort ist sein Kamrad (– ⏑), ein Franzos, ein sehr | ausbünd’ger Herr. Cymb. 1, 7; Der gute K. etc., zuw. von Dingen, z. B. von einem Schuh: Wäre sein K. auch dabei [der andre, zum Paar gehörig etc.]. Mak. 1, 80 etc. — Auch weibl.: Dame: Wollt Ihr zum Spielkamerad mich haben? Winterm. 2, 1, gw.: Setze dich nieder bei deinen Kameradinnen! M. 3, 96; N. 3, 210 etc. und mit Uml.: Ein junges Dienstmädchen, das .. sich umsah, ob keine Kamerädin kommen wollte. 14, 10; D. 1, 107; Sch. 221; Schmj. 142 etc. und von Dingen: Nimmt dort Statüen und Säulen gewahr, die ihren Kamerädinnen hier symmetrisch entsprechen. 699a. Zsstzg. z. B.: Kriegs-, Reise-, Schlaf-, Schul-, Spiel-, Stuben-, Tisch-, Unglücks-K.; Das fröhliche Geplauder der Nachbarskamerädchen. E. 119 etc. —
~lich, a.: in der Weise von Kameraden: Jene theilten daher Einiges mit und man wird immer k–er. 25, 67; Theil an ihren k–en Mahlen nehmen. 1, 217 etc. —
~schafl, f.; –en: Genossenschaft, sowohl das Kamerad-Sein, als auch die verbundnen Kameraden selbst: Auf dem Fuß einer alten K. mit ihnen zu stehen. HBr. 1, 178; Von jener JugendK. her. Ar. 2, 46; Hatte der gute Philipp in seiner Stuben-K. [in seinem Stubenkameraden] einen Landsmann gefunden. Stadt 1, 3; Die Unglücks-K. schlief bis an den hellen Tag. M. 3, 74 etc. —
~schaftlich, a.: der Kameradschaft gemäß: Schill hat ihn k–st empfangen. 5, 227; Sonn. 15 etc.; Einer K–keit, die auch nur den Schein einer Herablassung ertheilte. Y. 1, 331; Sold. 95; Aus bloßer Gunst und blinder K–keit. 6, XII).
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