Kai
Kāī, m., –(e)s; –e, –s; -, –en-:
1) ein Mauerwerk, gewöhnl. von Quadern, längs den Ufern eines Hafens, um das Wasser in seinem Bett zu erhalten u. die Waaren daselbst bequem ein- und ausladen zu können; auch die Straßen- oder Häuserreihen längs dem gemauerten Ufer. (s. Buhne und Stade): Der kleinere Hafen . . ., mit einem marmornen K. umgeben. 30, 131; 146; 23, 146; Das Ufer der Geeste durch ein tüchtiges Bollwerk zum Anlegen der Seeschiffe in einen K. verwandelt. Geogr. 3, 184; Die Volksmenge, welche auf dem breiten mit schattigen Baumgängen verzierten K. zahlreich hin und her wogte. Rep. 3, 210; Sh. 2, 8 etc. —
2) K., Kai-D., ein an der See aufgeworfner Vordeich. 8, 677; 2, 716.
Anm. Auch Kaje, f.; –n, und oft französiert Quai (spr. kä), z. B. 27, 306 etc., wohl mit dem Grundbegriff des Einschließenden, s. Kog, vgl. Gehag, Kag, Zaun, Einfriedigung. 2, 287; Gehai, Kai, gehegtes Holz. 129; Kaue, Kai, Hütte der Berg- oder Waldleute mit kleinen Löchern statt der Fenster. 273, was an „Koje“ etc. grenzt. — Dazu: Bekaien, bekajen, mit einem K. versehn; das Ufer durch einen Holzdamm sichern, einen Nothdamm errichten.
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