kahnbar
kahnen
--ig
Kāhn~bar, a.: Kähne tragend, für Kähne ſchiff-
bar: Die auch k–e Tauber. Daniel Geogr. 319. — ~en:
1) intr. (haben und ſein): mit einem Kahn fahren
(vgl. ſchiffen, gondeln ꝛc.): Ließ ſich die Elbe entlang k.
Holtei Ob. B. 1, 194; Unter den Bergen weg nach den Seen
zu k. Immermann 12, 204 ꝛc. — Zſſtzg. ſ. die von ſchif-
fen. — 2) ſ. Kahmen. —~ig, a.: ſ. Kahmig.
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