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kahnbar kahnen --ig
Kāhn~bar, a.:
Kähne tragend, für Kähne schiffbar: Die auch k–e Tauber. Daniel Geogr. 319.
~en: 1) intr. (haben und sein):
mit einem Kahn fahren (vgl. schiffen, gondeln etc.): Ließ sich die Elbe entlang k. Holtei Ob. B. 1, 194; Unter den Bergen weg nach den Seen zu k. Immermann 12, 204 etc. Zsstzg. s. die von schiffen. 2) s. Kahmen.
—~ig, a.:
s. Kahmig.