kahnbar
kahnen
--ig
Kāhn~bar, a.:
Kähne tragend, für Kähne schiffbar: Die auch k–e Tauber. Geogr. 319. —
~en: 1) intr. (haben und sein): mit einem Kahn fahren (vgl. schiffen, gondeln etc.): Ließ sich die Elbe entlang k. Ob. B. 1, 194; Unter den Bergen weg nach den Seen zu k. 12, 204 etc. — Zsstzg. s. die von schiffen. — 2) s. Kahmen.
—~ig, a.: s. Kahmig.
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