Faksimile 0855 | Seite 847
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Junkerei junkerhaft junkerieren junkerisch junkerlich junker-n Junkernhaft Junkerschaft junkerschaftlich Junkerthum
Júnker~ēī, f.; –en:
das Treiben und Wesen von Junkern; auch eine Genossenschaft von Junkern, Junkerthum, Junkerwirthschaft: Die vornehme J. legt sich dick und frech vor. Arndt Ber. 66; Holtei Nobl. 2, 44, s. Hofjunker, auch in Zsstzg.: Wenn so ein junges Blut in der abgestandenen Kraut-J. verkümmerte! Scherr Nem. 2, 21 etc.
~haft, a.:
in der Weise eines Junkers, junkernd: Es war in ihm nichts J–es. 9; Was sind Das für j–e oberflächliche Ausdrücke? Holtei Nobl. 1, 246; J. erflehn | armsel’gen Unterhalt. V. Sh. 3, 218; Trotz seiner angelernten J–igkeit .. In Folge. des angelernten Junkerthums. Droysen Ar. 2, 22; auch: Junker n haft. Zsstzg. s. die von Junker.
~īēren, intr. (haben):
junkern, ein junkerhaftes Leben, namentl. seine Tage in Müßiggang und Wohlleben hinbringen, mit Zsstzg., z. B.: Er wird nun bald aus junkeriert haben etc., auch tr.: Mein Geld auf die adelichste Art von der Welt zu ver-j. Münch- hausen 24 etc.
~isch, a.:
junkerhaft, aber auch: der Junkerpartei anhängend (vgl. königisch): J. gesinnten Großpächtern. Arndt Erinn. 93.
~lich, a.:
den Junkern eigen, vgl. Junker-haft, -isch: J–er Übermuth ist Übermuth der Junker selbst; junkerischen Übermuth haben auch manche Bürgerliche etc.; Am Spiegel prüft schon j. neue Kraft| der Arm und Mienen mächtig beredten Zug. Kladderadatsch 8, 213;Der Bürgerbund vom „Sittich“, geleimt aus Pech und Filz, | fing an des, Sterns“ zu spotten, des j–en Schilds. Reithard 90 etc., auch mit Uml. Gotthelf G. 337, und so namentl. in Zsstzg. z. B.: Dein [des Junkers] hof- jünkerlich Geflunker. Boie (Matthisson A. 8, 132); Königliche Willkür, die den Feudaladel durch kraut-j–e Unthätigkeit in der Provinz vermodern ließ. Heine Börne 58 etc.
~N, intr. (haben):
junkerieren (s. d.); namentl. auch: ein übermüthiges Junker-Leben und -Treiben führen: Wieviel sie auch flittern und flunkern, | wieviel sie auch gaukeln und j. Arndt 363; Daß du auf Bällen umherjunkerst [dich müßig umhertreibst], anstatt an dein Examen zu denken. Lewald W. 1, 29; Ob fern ein Pfaffe pfafft, | ob ein Junker junkert. V. 3, 209; Dem j–den Verschwender. Sh. 2, 47; J–de Drohnenkaste. Ar. 1, 396; Unter der Miene der Liberalität wird ganz gottlos gejunkert. HVoß JP. 102; Übermüthig j–d dem Bürger gegenüber. Waldau N. 2, 294 etc. Zsstzg. wie bei „Junkerieren“, z. B. auch: hof-j. V. Sh. 2, 649.
~nhaft etc.:
s. Junkerhaft etc.
~schaft, f.; –en:
Gesammtheit der Junker: Stein wurde von der J. gehasst etc., auch: Als Neid und Haß der Burger die Junkernschaft verbannt. Reithard 85.
~schaftlich, a.:
der Junkerschaft angehörig, von ihr ausgehend etc.: Die j–en Machinationen gegen den freisinnigen Minister etc.
~thum, n., –(e)s; 0:
Junker-Sein, Junkerhaftigkeit (s. d.), auch Zsstzg. z. B.: Dann wollt’ ich gewiß Nichts gegen sein Land-J. einwenden. Holtei Nobl. 1, 42 etc., namentl. aber oft der Adel, insofern er sich auf kein Verdienst als das der Geburt stützt und dadurch sich höher berechtigt als Andre hält, vgl. „Adelthum“ und die dort angeführten Fortbildungen.