Junkerei
junkerhaft
junkerieren
junkerisch
junkerlich
junker-n
Junkernhaft
Junkerschaft
junkerschaftlich
Junkerthum
Júnker~ēī, f.; –en:
das Treiben und Wesen von Junkern; auch eine Genossenschaft von Junkern, Junkerthum, Junkerwirthschaft: Die vornehme J. legt sich dick und frech vor. Ber. 66; Nobl. 2, 44, s. Hofjunker, — auch in Zsstzg.: Wenn so ein junges Blut in der abgestandenen Kraut-J. verkümmerte! Nem. 2, 21 etc. —
~haft, a.: in der Weise eines Junkers, junkernd: Es war in ihm nichts J–es. 9; Was sind Das für j–e oberflächliche Ausdrücke? Nobl. 1, 246; J. erflehn | armsel’gen Unterhalt. Sh. 3, 218; Trotz seiner angelernten J–igkeit .. In Folge. des angelernten Junkerthums. Ar. 2, 22; auch: Junker n haft. — Zsstzg. s. die von Junker. —
~īēren, intr. (haben): junkern, ein junkerhaftes Leben, namentl. seine Tage in Müßiggang und Wohlleben hinbringen, mit Zsstzg., z. B.: Er wird nun bald aus junkeriert haben etc., auch tr.: Mein Geld auf die adelichste Art von der Welt zu ver-j. hausen 24 etc. —
~isch, a.: junkerhaft, aber auch: der Junkerpartei anhängend (vgl. königisch): J. gesinnten Großpächtern. Erinn. 93. —
~lich, a.: den Junkern eigen, vgl. Junker-haft, -isch: J–er Übermuth ist Übermuth der Junker selbst; junkerischen Übermuth haben auch manche Bürgerliche etc.; Am Spiegel prüft schon j. neue Kraft| der Arm und Mienen mächtig beredten Zug. 8, 213;Der Bürgerbund vom „Sittich“, geleimt aus Pech und Filz, | fing an des, Sterns“ zu spotten, des j–en Schilds. 90 etc., auch mit Uml. G. 337, und so namentl. in Zsstzg. z. B.: Dein [des Junkers] hof- jünkerlich Geflunker. A. 8, 132); Königliche Willkür, die den Feudaladel durch kraut-j–e Unthätigkeit in der Provinz vermodern ließ. Börne 58 etc. —
~N, intr. (haben): junkerieren (s. d.); namentl. auch: ein übermüthiges Junker-Leben und -Treiben führen: Wieviel sie auch flittern und flunkern, | wieviel sie auch gaukeln und j. 363; Daß du auf Bällen umherjunkerst [dich müßig umhertreibst], anstatt an dein Examen zu denken. W. 1, 29; Ob fern ein Pfaffe pfafft, | ob ein Junker junkert. 3, 209; Dem j–den Verschwender. Sh. 2, 47; J–de Drohnenkaste. Ar. 1, 396; Unter der Miene der Liberalität wird ganz gottlos gejunkert. JP. 102; Übermüthig j–d dem Bürger gegenüber. N. 2, 294 etc. — Zsstzg. wie bei „Junkerieren“, z. B. auch: hof-j. Sh. 2, 649. —
~nhaft etc.: s. Junkerhaft etc. —
~schaft, f.; –en: Gesammtheit der Junker: Stein wurde von der J. gehasst etc., auch: Als Neid und Haß der Burger die Junkernschaft verbannt. 85. —
~schaftlich, a.: der Junkerschaft angehörig, von ihr ausgehend etc.: Die j–en Machinationen gegen den freisinnigen Minister etc. —
~thum, n., –(e)s; 0: Junker-Sein, Junkerhaftigkeit (s. d.), auch Zsstzg. z. B.: Dann wollt’ ich gewiß Nichts gegen sein Land-J. einwenden. Nobl. 1, 42 etc., namentl. aber oft der Adel, insofern er sich auf kein Verdienst als das der Geburt stützt und dadurch sich höher berechtigt als Andre hält, vgl. „Adelthum“ und die dort angeführten Fortbildungen.
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