Faksimile 0854 | Seite 846
Faksimile 0854 | Seite 846
Faksimile 0854 | Seite 846
Junker
Júnker, m., –s, (–n); uv., (–n); –chen, lein, Jünkerchen, lein; -, –n-:
zsgzgn. aus Jungherr (s. d.): 1) mundartl. im Ggstz. zu „,Jungfrau“ eine ledige Mannsperson, die noch nicht Vater geworden. Schm. — 2) ein junger vornehmer Herr, nam. ein junger Adeliger, dem noch kein andrer Titel zukommt, z. B. früher in Preußen beim Militär: Bis er als J. zur Garde kam. Tieck (HKleist Hinterl. III), vgl. Fahnen-J., z. B.: Als der J. an meiner Seite fiel. Ich ergriff die Fahne etc. Pfeffel Pr. 1, 55 etc., — früher (s. Schilter 498) selbst von fürstlichen Pers. im Ggstz. des regierenden Herrn, — von ältern Adligen meist in dem verächtl. Sinn, daß sie kein Verdienst als das der Geburt haben, s. Zsstzg. und die folgenden Wörter; dann auch übertr.: Einer, der ein müßiges Wohlleben führt etc.: Da demüthigen sich die J–n. Jes. 2, 9; Wenn ein Knecht von Jugend auf zärtlich gehalten wird, so will er darnach ein J. sein. Spr. 29, 21; Sir. 33, 26; Das Gekläffe bissiger Pfäffchen und J–lein. Heine Reis. 4, 116; Die übermüthigen J–chen. Holtei Ob. B. 1, 87; Einist sprach man Einem „Herr“ und seinen Söhnen Junckherren, wa ist der J.? Jetzt so sie alt und grau seind, so muß man ihnen J. sprechen. Keisersberg Brösl. 51; [Christophorus] findt auch ein zartes J–lein | mit goldnem Kraushaar und lichtem Schein [Christum]. FrKind (Echtermeyer 164); Du bist wohl eines J–s Sohn, | den Andre Tag vor Tag aus Pflicht bedienen sollen. Lichtwer 103; Kann J. Kaīn sagen: Nescio. Numquid custos sum fratris mei ego, so kann Gott sprechen: Maledictus tu de terra [1. Mos. 4, 9 u. 11]. Luther 6, 361b; Die zornigen J–lin. SW. 30, 377; Unsre Jünkerlin. 38, 212 etc.; Weil meine Frau den Nagel hat, aus einem ihrer J. einen Minister zu formen. Musäus Ph. 1, 67; Die Jünkerchen. Pfeffel Pr. 1, 177; Wenn ein edler Ritter fällt, aber .. wenn ein plumper J. fällt. Perthes Leb. 2, 217; Und heller ging’s dem J. auf [Ulrich, dem Sohn des Grafen Eberhard von Würtemberg]. Sch. 12a; Ihr seid immer mein bester, köstlichster J. [Sohn meines Herrn, des Grafen]. 130b; Ein niederträcht’ger Bube, | ein Höfling muß es sein, ein Spanier, | der J. irgend eines alten Hauses. 372a; Acht Tische Frauenzimmer und zwölf Tische J–n. Schweinichen 3, 45; Schwelg’, o J. Schranz! V. 3, 90; Wer Ehr’ im Leibe heget, | arbeitet nie; der langt nur zu, | wie Pfaff’ und J. pfleget. 4, 127; Der Storch hat diese Nacht | für unsers J–s Frau ein Jünkerchen gebracht. 137 etc. — Übertr. nicht bloß auf Personen, z. B.: Als wollt J. Teufel gern .. eine Zwietracht anrichten. Luther 6, 359b; J. Papst und seine Kardinäl. SW. 46, 221; J. Satan. 60, 76, wie G. 11, 176: „J. Voland (s. Faland) kommt“, sondern namentl. bei Alteren auch auf Personif.: Nimmermehr nehm’ ich hier gastlich auf den J. Krieg. Droysen Ar. 2, 255; J. Geiz, der da hindert am guten Leben. Luther 5, 410b; Wie ich zu meinem Leib sage: Lieber J., du wolltest wohl gerne stehlen, huren, dich rächen etc. 8, 303a; Den plaget J. Haß und Frau Ehrgeiz. SW. 61, 56; Dann regt sich der Abgott, J. Bauch. 35, 314, am Rand: Bruder venter; Mit „Junckherr“ Halm [dem Streulager] sich behelfen müssen. Weidner 45; Geld ist der „Junckherr“. 323 [die gebietende Macht] etc. — 3) (s. 2) bei Spielen, wo eine Person mehr ist, als nach den Regeln des Spiels jedesmal mitspielen, die der Reihe nach ausscheidende u. dem Spiel der Andern müßig zuschauende, z.B. beim Toccadille-Spiel unter Dreien statt unter Zweien. — 4) weidm.: J. werden, von Wachteln, die auf den Lockruf sich nicht fangen lassen, sondern frei bleiben. Fleming J. 340a. — 5) der auf den „Lachter“ folgende Bäckerknecht, in andern Gegenden „der Kleine“ genannt; In größern Bäckereien giebt es einen Ober- und einen Unter-Lachter und -J. — 6) Brauer.:
a) das Marburger Bier. —
b) Kovent von Weißbier. — 7) = Gutedel, eine vorzügliche Art des Weinstocks.
Anm. Die Formen auf „n“ in der Mz. und in den Kasus der Ez. außer dem Nomin. (s. o. u. z. B. im Dat. Zink- gräf 1, 244 etc.) sind veralt., vgl. Pfarrer und Pfarrherr. — Nbnf.: Die Hofjunkers. Oehlenschläger Inseln 2, 301; Die Junkersen. Weidner 245.
Zsstzg. vielfach zu 2, leicht zu mehren nach den folgenden, z. B.: Dínten-: verächtliche Bezeichnung eines Gelehrten, Federfuchser etc.: Was ist ein D.? | Ein Reicher ohne Geld etc. Rachel 4, 233. —
Dórf-: verächtlich ein Edelmann aus einem Dorf, vom Land, mit bäurischen Sitten, Landwirthschaft treibend etc., Land- J.: Herr von Masuren, der so beliebte poetische D. [nach dem Lustspiel la fausse Agnès von Destouches]. G. 21, 42. —
Fáhn(en)-: Fahnenträger beim Fußvolk, vgl. Standarten-J. bei der Reiterei. —
Fúchs-: ein Adliger, der leidenschaftlich Füchse jagt und kein andres Verdienst als seine Geburt und die noble Passion der Jagd hat: Der F. in Yorkshire glaubt, er sei Herr der ganzen Erde, denn er ist in Yorkshire Herr aller Füchse. Zimmermann Eins. 48. —
Genīē-: Einer, der in junkerhaftem Dünkel, den er auf sein „Genie“ hat, sich einem wild regellosem Treiben in der Kunst hingiebt: Wie bin ich des poetischen Larifari unserer G. so überdrüssig. Knebel 3, 51. —
Gnād-: (vgl. Gnädig 2) veralt. Luther 1, 390a; 5, 304a; Rollenhagen Fr. 154. — Hǟger-, Hêger-: Grundherr eines Hegerguts, s. Heger 3. —
Hōf-: bei Hof zur Vermehrung von dessen Glanz aufwartender Junker: Da gab es Kraut-J., Jagd-J., Stall-J., Tanz-J., Hof-J., Spiel-J. . . War Das eine Junkerei! Holtei Nobl. 2, 44. —
Húnde-: Stall- Jagd und H. Münchhausen 40, Junker als Pferde- und Hundeliebhaber etc. —
Jāgd-: Hof-J., die bei Jagden mitwirken. Döbel 2, 89b; Nichts ziemt dem Deutschen weniger als Insolenz, es müßte denn ein J. sein. Knebel 3, 39; Des jungen Adels Kron’ . ., | verherrlichst du den Glanz des nahen Hofs und wirst | J., dreist und keck. V. 4, 142 etc., vgl. auch Fuchs-J. —
Kámmer-: ein Hof-J. zur Aufwartung der fürstlichen Personen, unter dem Hofmarschall stehend und im Range den Kammerpagen vorangehend, aber niedriger als die Kammerherren. Sch. 196b etc. —
Krāūt-: Dorf-, Land-J.: „Viel Nachbarschaft umher?“ K. Müllner 7, 199; Mittelalterliche K. und Spießbürger. Scherr Nem. 1, 178; Waldau N. 1, 53 etc. —
Lánd-: Dorf-, Kraut-J. —
Míst-: ver- ächtliche Bez. eines Landmanns, nam. = Kraut-J. Holtei Jahr 1, 400. — Öber- [5]. —
Pūten-: aufgeblasen stolzer Junker (s. Pute). —
Sálz-: adelige Pfänner (s. d.) in einigen Salinen: Welcher zu den lüneburgischen Patriciern oder sog. S–n gehörte. Guhrauer Less. 2, 334. —
Sēē-: bei Campe für „Seekadett“. —
Spīēl-: ein der nobeln Passion des Spiels ergebner Junker, vgl. Fuchs-J. und s. Hof-J. —
Stáll-: Junker mit der nobeln Passion für Pferde, s. Hof-J. u. vgl. Spiel-J. —
Standárten-: s. Fahnen-J. —
Strōh-: Kraut-J. —
Stück-: junger Adliger, der sich bei der Artillerie zur Offizierswürde vorbereitet. —
Tánz-: s. Spiel- und Hof-J. — Unter- [5]. —
Zíns-: verächtl. Bez. Derer, die Geld auf Zinsen ausleihen: Die Z–n. Luther 1, 196a.