Faksimile 0854 | Seite 846
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Jungferschaft
Júngferſchaft, f.; –en; –s-: 1) das Jungfer-
ſein, namentl. die unverletzte Keuſchheit eines Frauen-
zimmers, auch das vermeinte Kennzeichen dafür, ſ.
Jungfernhaut, Hymen, und dann auch die „Blüthe“,
der „Kranz“ ſelbſt, in der gehobnen Sprache „Jung-
frau(en)ſchaft“ (ſ. d.): Die J. unverletzt erhalten, ins Grab
mit nehmen; Die J. verlieren; Die J. von einem Mädchen
bekommen, ihr als der Erſte beiwohnen; auch: Einer Fe-
ſtung die J. nehmen (ſ. Jungfer 3), die bisher uneinge-
nommene einnehmen ꝛc.; Es giebt eine gewiſſe J. der
Seele. Lichtenberg, ſ. Entjungfern; Bei meiner J. im zwölf-
ten Jahr! Schlegel Sh. 1, 25; Um eine J., ein Leben oder
ſo ’was | zu retten. W. 15, 118; 13, 96 ꝛc. Oft:
Deine moraliſche Jungfern ſchaft verloren. Keller gH. 3, 120;
Daß man Jungfernſchaften ſchockweiſe kaufen wird wie Huf-
nägel. Schlegel Sh. 6, 81 ꝛc. Auch Zſſtzg. z. B.:
Alt-J., ſ. Altjungfernthum, ſcherzh. die „einſame Be-
glücktheit“ (ſ. Danzel L. 8); Braut- oder Kränzel-J.
ꝛc. 2) eine Geſammtheit von Jungfern.