jüngferlich
Jüngferlichkeit
Jüngferlich, a. (~keit, f.): einer Jungfer eig-
nend, in der Weiſe einer Jungfer, jungfernhaft, vgl.
jungfräulich, z. B.: Damit ich mir das zarte j–e Weſen
etwas abgewöhne. Tieck N. 7, 8; J. kreiſchend. V. 1, 9;
Welch ein Zwang? | rief ſie im j–en Grimme. W. 10, 174;
Nach j–er Sitte | die Augen ſtets auf ihren Roſenkranz | her-
abgeſenkt. 11, 223; Bei Luna’s j–em Schein. 12, 161; 3,
10; 15, 13 ꝛc., — auch zuw. ohne Uml.: Da ſie glü-
hend bald, bald blaß wie eine Büſte, | ſich zwiſchen Lieb’ und
jungferlichem Gram | in ſeinen Armen wand. 20, 120.
Zſſtzg. ſ. die von Jungfer, z. B.: Ált-: Die
Dritte des a–en Bundes. Gutzkow 3, 133; Altj ungferlich.
Brachvogel FB. 1, 231; JP. 37, 75. — Brāūt-: Stand
b. [als Brautjungfer] nun und ſchlichtete ſanft ihr die
Locken. V. 1, 107 ꝛc. — u. ä. m.
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