Faksimile 0841 | Seite 833
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jährig
Jǟhrig, a.: 1) in Zſſtzg. mit Zahlw.: ſo und ſo
viele Jahre habend oder alt, ſo viele Jahre dauernd,
umfaſſend, geltend ꝛc., z. B.: Ein halb-, ein-,
zwei-, drei-j–es Kind, Schaf ꝛc.; Ein ſechszehn-j–es
Mädchen; Ein 95j–er Greis; ungewöhnl. ohne Uml.:
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Sein alter Waffenbruder, bald hundertj ahrig. Mohnike
Frithj. 8; Die viertel-, halb-, ein-, anderthalb-, zwei-j–en
Zinſen [die ein Kapital in einem viertel, halben Jahr ꝛc.
bringt]; Soll ich einen 18j–en Freund [der 18 Jahre
lang mein Freund iſt, vgl.: alt 3] beleidigen? Gotter(Dyk
Th. 8, 91) ꝛc.; Ein zwei-j–er Waffenſtillſtand, der 2 Jahr
dauern ſoll oder gedauert hat; Der hundert-j–e Kalender,
der auf 100 Jahre gilt; Errichtete den 20jähr’gen Bund.
Sch. 664b; Ein ſo bedeutendes überzwanzigj–es Unter-
nehmen [das ſchon über 20 Jahre beſteht]. G. Zelt. 1,
362; Während eines mehrhundert-j–en Zeitraums [der
mehrere 100 Jahr umfaſſt]. Falmerayer Mor. 1, V; Un-
ter einer vielhundert-j–en Eiche. Scherr Pilg. 1, 168;
Viel-j–e Sitten. G. 33, 49 ꝛc. Auch: Die jahrtau-
ſend-j–e Freiheit. Gutzkow Zaubr. 2, 192. Statt,ein-j.“,
ein Jahr alt, gilt aber nun auch oft das bloße j. (ſ. Ein
II. 1k): J–e Lämmer, Kälber. Bibel; J–er Furchen Ge-
winn. WHumboldt 3, 67; Einem j–en Kinde. Lavater 1, 65;
Ein j. Böckchen. Ramler 226; Ein j–es Rind. V. Od. 3,
382; Den noch nicht j–en Säugling. Ov. 2, 150; W. HB.
1, 70; Doch dieſer unſer Plan iſt j. ſchon. Schlegel Sh. 6,
8. So auch namentl. in Bezug auf Wein ꝛc. =
1 Jahr alt, alſo ferndig (ſ. d. im Ggſtz. des heurigen):
Neuen Wein . . ., doch mag ich ihn lieber trinken als ihren
ſauren j–en und zwei-j–en. G. 14, 204; Weidner 274 U. v.
Ferner: Über-j–e Falken, ſo zum erſtenmal vermauſet.
Fleming J. 220b. 2) Ein Ereignis ꝛc. iſt j., es jährt
ſich, der Jahrestag des Ereigniſſes kehrt wieder: Eines
Abends, da es gerade j. wurde, daß ſie verſchwand. Novalis
1, 39. 3) ſtatt „jährlich“ (ſ. d.) nam. in Zſſtzg.:
All-j. . ., am Jakobstage. Chamiſſo 4, 112; Seitdem all-j.
am heiteren Tage der Hochzeit. V. 1, 58 ꝛc.; Ein hundert-
j–es Feſt, wofür das von Campe verlangte „hundertjährlich“
unübl. iſt, vgl.: Diegoldne oder 50-j–e [1] Hochzeit feiern;
Den Tag, wo die Hochzeit zum 50ſten Mal j. [2] wird ꝛc.
4) mundartl.: die Jahre (ſ. d. 1e), d. h. die zur
Mündigkeit nothwendigen habend, gewöhnl. groß-,
voll-j., majorenn; Groß-J–keit. Lewald W. 2, 230, Ggſtz.
Un-j. ( mundartl.), gw.: minder-j., minorenn.
Zſſtzg. ſ. 1; 3 und 4, ferner z. B.: Dīēs-: die-
ſem jetzigen Jahre angehörig (ſ. heurig), Ggſtz. vor-j.:
Der d–e Kalender, Almanach, Wein; Die d–e Ernte ꝛc.
Flêgel-: in den Flegeljahren (ſ. d.) ſtehend: Kinder
von jedem Alter von der Wickelpuppe bis zum F–en. Spindler
Stadt 1, 48. Grōb-: Forſtw.: G–es Holz, grobe
Jahre (ſ. d. 3) oder ſtarke Jahresringe habend, Ggſtz.
Klein-j. Döbel 3, 59a; Die G–keit. Míttel-: in
den mittlern Jahren des Lebens ſtehend (ſelten); Ein
m–er Mann. Sturz 2, 325. Ver-: ſ. Verjähren 1b.
Vōr-: dem vorigen Jahr angehörend, ſ. dies-j.,
auch: Während des vorig-j–en Feldzuges. Hackländer Sold.
124; In der vorig-j–gen Verſammlung. WHumboldt 3, 364
ꝛc.; ſelten: Im vorm-j–en Kalender. Hebel 3, 124, vgl.:
Vorm Jahr. Dazu: Vor-v., dem Jahre angehörig,
das dem vorigen vorangeht.