Faksimile 0841 | Seite 833
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jährig
Jǟhrig, a.:
1) in Zsstzg. mit Zahlw.: so und so viele Jahre habend oder alt, so viele Jahre dauernd, umfassend, geltend etc., z. B.: Ein halb-, ein-, zwei-, drei-j–es Kind, Schaf etc.; Ein sechszehn-j–es Mädchen; Ein 95j–er Greis; ungewöhnl. ohne Uml.: 105 Sein alter Waffenbruder, bald hundertj ahrig. Mohnike Frithj. 8; Die viertel-, halb-, ein-, anderthalb-, zwei-j–en Zinsen [die ein Kapital in einem viertel, halben Jahr etc. bringt]; Soll ich einen 18j–en Freund [der 18 Jahre lang mein Freund ist, vgl.: alt 3] beleidigen? Gotter(Dyk Th. 8, 91) etc.; Ein zwei-j–er Waffenstillstand, der 2 Jahr dauern soll oder gedauert hat; Der hundert-j–e Kalender, der auf 100 Jahre gilt; Errichtete den 20jähr’gen Bund. Sch. 664b; Ein so bedeutendes überzwanzigj–es Unternehmen [das schon über 20 Jahre besteht]. G. Zelt. 1, 362; Während eines mehrhundert-j–en Zeitraums [der mehrere 100 Jahr umfasst]. Falmerayer Mor. 1, V; Unter einer vielhundert-j–en Eiche. Scherr Pilg. 1, 168; Viel-j–e Sitten. G. 33, 49 etc. Auch: Die jahrtausend-j–e Freiheit. Gutzkow Zaubr. 2, 192. Statt,ein-j.“, ein Jahr alt, gilt aber nun auch oft das bloße j. (s. Ein II. 1k): J–e Lämmer, Kälber. Bibel; J–er Furchen Gewinn. WHumboldt 3, 67; Einem j–en Kinde. Lavater 1, 65; Ein j. Böckchen. Ramler 226; Ein j–es Rind. V. Od. 3, 382; Den noch nicht j–en Säugling. Ov. 2, 150; W. HB. 1, 70; Doch dieser unser Plan ist j. schon. Schlegel Sh. 6, 8. So auch namentl. in Bezug auf Wein etc. = 1 Jahr alt, also ferndig (s. d. im Ggstz. des heurigen): Neuen Wein . . ., doch mag ich ihn lieber trinken als ihren sauren j–en und zwei-j–en. G. 14, 204; Weidner 274 U. v. Ferner: Über-j–e Falken, so zum erstenmal vermauset. Fleming J. 220b. 2) Ein Ereignis etc. ist j., es jährt sich, der Jahrestag des Ereignisses kehrt wieder: Eines Abends, da es gerade j. wurde, daß sie verschwand. Novalis 1, 39. 3) statt „jährlich“ (s. d.) nam. in Zsstzg.: All-j. . ., am Jakobstage. Chamisso 4, 112; Seitdem all-j. am heiteren Tage der Hochzeit. V. 1, 58 etc.; Ein hundert- j–es Fest, wofür das von Campe verlangte „hundertjährlich“ unübl. ist, vgl.: Diegoldne oder 50-j–e [1] Hochzeit feiern; Den Tag, wo die Hochzeit zum 50sten Mal j. [2] wird etc. 4) mundartl.: die Jahre (s. d. 1e), d. h. die zur Mündigkeit nothwendigen habend, gewöhnl. groß-, voll-j., majorenn; Groß-J–keit. Lewald W. 2, 230, Ggstz. Un-j. ( mundartl.), gw.: minder-j., minorenn.
Zsstzg. s. 1; 3 und 4, ferner z. B.: Dīēs-: diesem jetzigen Jahre angehörig (s. heurig), Ggstz. vor-j.: Der d–e Kalender, Almanach, Wein; Die d–e Ernte etc.
Flêgel-: in den Flegeljahren (s. d.) stehend: Kinder von jedem Alter von der Wickelpuppe bis zum F–en. Spindler Stadt 1, 48.
Grōb-: Forstw.: G–es Holz, grobe Jahre (s. d. 3) oder starke Jahresringe habend, Ggstz. Klein-j. Döbel 3, 59a; Die G–keit.
Míttel-: in den mittlern Jahren des Lebens stehend (selten); Ein m–er Mann. Sturz 2, 325.
Ver-: s. Verjähren 1b.
Vōr-: dem vorigen Jahr angehörend, s. dies-j., auch: Während des vorig-j–en Feldzuges. Hackländer Sold. 124; In der vorig-j–gen Versammlung. WHumboldt 3, 364 etc.; selten: Im vorm-j–en Kalender. Hebel 3, 124, vgl.: Vorm Jahr. Dazu: Vor-v., dem Jahre angehörig, das dem vorigen vorangeht.