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Jägerei
Jägerēī, f.; –en:
1) gewöhnl. nur in Zsstzg., das Jagdmachen auf, Haschen nach Etwas, das Treiben eines Jägers (s. d. 1 und die Zsstzg. dort), z. B. auch: Ei die verwünschte Menschen-J. HvKleist Hinterl. 160.
2) Die Kunst und Wissenschaft des Weidwerks, die J. Döbel 3, 98a; Die J. (er-)lernen. 106a, verstehn, (be-)treiben; Das deutsche Vaterland, | es hat für alle J. | alle Jagdgethier zur Hand. Laube Brev. 207; Miller Siegw. 9; Liebhaber der edlen J. Möser Ph. 1, 268. Seltner: Jagd; Leben, Treiben eines Jägers, ohne Rücksicht auf kunstgerechte Ausübung: Lange Heiden, meist nur der Schafzucht und einiger J. fähig. JvMüller 1, 388. 3):
a) allgm., die Gesammtheit der Jäger: Es kommen .. so viele Stümpler und Beinhasen unter der J. daher, daß viele die J. [2] und das Weidwerk gar nicht lernen. Döbel 3, 106a.
b) eine Gesammtheit von Jägern; alle Jäger und Jagdbediente eines vornehmen Herrn, zumal die bei einer Jagd befindlichen, der Weidehaufen: Die ganze J. zu Pferde und zu Fuß. G. 19, 385; Der Fürst nebst seiner ganzen J. Musäus M. 4, 145; Döbel 2, 36 ff. 4) die Wohnung eines Jägers, auch wohl mit Einschluß der zugehörigen Jagd (s. Försterei): Die Hof-J. ist verpachtet etc.
Zsstzg.: s. die von Jäger.