Jägerei
Jägerēī, f.; –en:
1) gewöhnl. nur in Zsstzg., das Jagdmachen auf, Haschen nach Etwas, das Treiben eines Jägers (s. d. 1 und die Zsstzg. dort), z. B. auch: Ei die verwünschte Menschen-J. Hinterl. 160. —
2) Die Kunst und Wissenschaft des Weidwerks, die J. 3, 98a; Die J. (er-)lernen. 106a, verstehn, (be-)treiben; Das deutsche Vaterland, | es hat für alle J. | alle Jagdgethier zur Hand. Brev. 207; Siegw. 9; Liebhaber der edlen J. Ph. 1, 268. — Seltner: Jagd; Leben, Treiben eines Jägers, ohne Rücksicht auf kunstgerechte Ausübung: Lange Heiden, meist nur der Schafzucht und einiger J. fähig. 1, 388. — 3):
a) allgm., die Gesammtheit der Jäger: Es kommen .. so viele Stümpler und Beinhasen unter der J. daher, daß viele die J. [2] und das Weidwerk gar nicht lernen. 3, 106a. —
b) eine Gesammtheit von Jägern; alle Jäger und Jagdbediente eines vornehmen Herrn, zumal die bei einer Jagd befindlichen, der Weidehaufen: Die ganze J. zu Pferde und zu Fuß. 19, 385; Der Fürst nebst seiner ganzen J. M. 4, 145; 2, 36 ff. — 4) die Wohnung eines Jägers, auch wohl mit Einschluß der zugehörigen Jagd (s. Försterei): Die Hof-J. ist verpachtet etc.
Zsstzg.: s. die von Jäger.
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