Jagen
II. Jāgen, n., –s; uv.: 1) ohne Mz. der ſubſtant.
Jnfin. von I. in allen Bed. und von allen Zſſtzg. des-
ſelben, z. B.: Das J. des Wildes, der Pferde; In dieſem
J. und Peitſchen [in dieſer Haſt und ſtürmenden Eile]
kleckte ich einige unreife Sudeleien an den Rand. L. 13, 448;
Das Wett-J. der Kutſcher; Das Ab-J. ꝛc. — 2)weidm.:
a) die Jagd (ſ. d. 1a und Zſſtzg.) z. B.: Indem keine
J., außer was die Kampf-J. in Zwinger und Behältniſſen
ſein, mit Jagdzeugen .. hierauf einzurichten. Döbel 1, 19a ꝛc.;
Unterm Vorwand eines großen J–s. Platen 4, 280; Chan-
gejagen, wenn bei der Parforcejagd die Hunde die Fährte
des angejagten Hirſches verlaſſen und eine friſche an-
nehmen. Laube Brev. 245. — Zuw. auch namentl. das
Ab-J. des im Zeug ſtehenden Wilds. — b) ein Raum,
worauf Wild mit Garnen und Tüchern eingeſtellt iſt,
um von da aus nach dem Lauf, wo die Schützen ſich
befinden, getrieben zu werden, auch: das Hinter-J.,
die Suche, die (große) Kammer genannt. Zuw. ſind zwei
ſolche einander gegenüber liegende Kammern, die zweite
heißt: das Kontra- (oder Gegen-) J.: Inzwiſchen ſind
ſowohl vor das J. als das Kontra-J. .. Trompeter .. hin-
beordert ꝛc. Döbel 2, 61. Auch die Jagd ſelbſt (ſ. a),
wobei das Wild ſo aus zwei Kammern einander ent-
gegengetrieben wird, heißt: ein Kontra-J. 59 ꝛc.
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