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Jagen
II. Jāgen, n., –s; uv.:
1) ohne Mz. der substant. Jnfin. von I. in allen Bed. und von allen Zsstzg. desselben, z. B.: Das J. des Wildes, der Pferde; In diesem J. und Peitschen [in dieser Hast und stürmenden Eile] kleckte ich einige unreife Sudeleien an den Rand. L. 13, 448; Das Wett-J. der Kutscher; Das Ab-J. etc. 2)weidm.:
a) die Jagd (s. d. 1a und Zsstzg.) z. B.: Indem keine J., außer was die Kampf-J. in Zwinger und Behältnissen sein, mit Jagdzeugen .. hierauf einzurichten. Döbel 1, 19a etc.; Unterm Vorwand eines großen J–s. Platen 4, 280; Changejagen, wenn bei der Parforcejagd die Hunde die Fährte des angejagten Hirsches verlassen und eine frische annehmen. Laube Brev. 245. Zuw. auch namentl. das Ab-J. des im Zeug stehenden Wilds.
b) ein Raum, worauf Wild mit Garnen und Tüchern eingestellt ist, um von da aus nach dem Lauf, wo die Schützen sich befinden, getrieben zu werden, auch: das Hinter-J., die Suche, die (große) Kammer genannt. Zuw. sind zwei solche einander gegenüber liegende Kammern, die zweite heißt: das Kontra- (oder Gegen-) J.: Inzwischen sind sowohl vor das J. als das Kontra-J. .. Trompeter .. hinbeordert etc. Döbel 2, 61. Auch die Jagd selbst (s. a), wobei das Wild so aus zwei Kammern einander entgegengetrieben wird, heißt: ein Kontra-J. 59 etc.