Jagen
II. Jāgen, n., –s; uv.:
1) ohne Mz. der substant. Jnfin. von I. in allen Bed. und von allen Zsstzg. desselben, z. B.: Das J. des Wildes, der Pferde; In diesem J. und Peitschen [in dieser Hast und stürmenden Eile] kleckte ich einige unreife Sudeleien an den Rand. 13, 448; Das Wett-J. der Kutscher; Das Ab-J. etc. — 2)weidm.:
a) die Jagd (s. d. 1a und Zsstzg.) z. B.: Indem keine J., außer was die Kampf-J. in Zwinger und Behältnissen sein, mit Jagdzeugen .. hierauf einzurichten. 1, 19a etc.; Unterm Vorwand eines großen J–s. 4, 280; Changejagen, wenn bei der Parforcejagd die Hunde die Fährte des angejagten Hirsches verlassen und eine frische annehmen. Brev. 245. — Zuw. auch namentl. das Ab-J. des im Zeug stehenden Wilds. —
b) ein Raum, worauf Wild mit Garnen und Tüchern eingestellt ist, um von da aus nach dem Lauf, wo die Schützen sich befinden, getrieben zu werden, auch: das Hinter-J., die Suche, die (große) Kammer genannt. Zuw. sind zwei solche einander gegenüber liegende Kammern, die zweite heißt: das Kontra- (oder Gegen-) J.: Inzwischen sind sowohl vor das J. als das Kontra-J. .. Trompeter .. hinbeordert etc. 2, 61. Auch die Jagd selbst (s. a), wobei das Wild so aus zwei Kammern einander entgegengetrieben wird, heißt: ein Kontra-J. 59 etc.
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