jagdbar
Jagdbarkeit
Jāgdbar, a. (~keit, f.): 1) weidm.: von ſolcher
Beſchaffenheit, daß nach den Regeln der Jagdkunſt
darauf Jagd gemacht werden kann. Nach Döbel 1, 18a
gilt in Schwaben ein Hirſch von 8, anderwärts von
10 Enden für „ſchlecht j.“, mit mehr Enden für „j.
oder „,gut“; wieder an andern Orten gilt ein Hirſch
von mindeſtens 300 Pfund für j. — Vgl.: Jagbar.
Schottel 326b. — 2) ungewöhnl. für jagd-luſtig, -be-
fliſſen ꝛc.: Unterthanen des j–en Mizisla. Muſäus M. 3, 41.
Zſſtzg.: Alt-, über- [1]: älter als ein ſchlecht
jagdbarer Hirſch.
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