jagdbar
Jagdbarkeit
Jāgdbar, a. (~keit, f.):
1) weidm.: von solcher Beschaffenheit, daß nach den Regeln der Jagdkunst darauf Jagd gemacht werden kann. Nach 1, 18a gilt in Schwaben ein Hirsch von 8, anderwärts von 10 Enden für „schlecht j.“, mit mehr Enden für „j. oder „,gut“; wieder an andern Orten gilt ein Hirsch von mindestens 300 Pfund für j. — Vgl.: Jagbar. 326b. — 2) ungewöhnl. für jagd-lustig, -beflissen etc.: Unterthanen des j–en Mizisla. M. 3, 41.
Zsstzg.: Alt-, über- [1]: älter als ein schlecht jagdbarer Hirsch.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.