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jagdbar Jagdbarkeit
Jāgdbar, a. (~keit, f.):
1) weidm.: von solcher Beschaffenheit, daß nach den Regeln der Jagdkunst darauf Jagd gemacht werden kann. Nach Döbel 1, 18a gilt in Schwaben ein Hirsch von 8, anderwärts von 10 Enden für „schlecht j.“, mit mehr Enden für „j. oder „,gut“; wieder an andern Orten gilt ein Hirsch von mindestens 300 Pfund für j. Vgl.: Jagbar. Schottel 326b. 2) ungewöhnl. für jagd-lustig, -beflissen etc.: Unterthanen des j–en Mizisla. Musäus M. 3, 41.
Zsstzg.: Alt-, über- [1]: älter als ein schlecht jagdbarer Hirsch.