Faksimile 0829 | Seite 821
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irgend
Irgend, adv.: ein verallgemeinerndes Adverb,
in Bezug auf Zeit, Ort, Art, eine Perſon, einen
Ggſtd. ꝛc. das bloße Vorhandenſein, ohne jede nähere
Beſt. bezeichnend, ſo: 1) mit unbeſt. Fw., die nur
ausnahmsweiſe fortbleiben (ſ. 3), und unbeſt. Artikel,
z. B.: I. wann, zu i. einer Zeit, zu einer Zeit, es ſei
welche es wolle; J. wo, an i. einem Ort [es ſei, welcher
es wolle]; I. wohin, woher; J. wie, auf i. eine Art; J.
Wer, Jemand, Einer, eine Perſon; J. Etwas, i. ein Gegen-
ſtand; Du ſollſt dir kein Bildnis noch i. ein Gleichnis machen.
2. Moſ. 20, 4; Daß man keine Bilder oder irgends eine
Gleichnis .. ſoll haben. Fiſchart B. 14a; Ob nicht zu i. einer
frohen Flucht | die Götter Rath und Wege zubereiten. G.
13, 26; Ob ſich zu irgen einer Zeit das Glück ändern ..
würde. Schaidenreißer 4b; Hat hier vielleicht i. Jemand i. Et-
was für mich abgegeben? ꝛc. Kein Menſch, der nicht i.
[einmal] fehlen ſollte. Adelung; Als Philipp .. mit einem
Herrn .. irgends [einmal] ſpazieren ging. Zinkgräf 1, 236
ꝛc. Von „i. ein“ gilt in Ausſageſätzen gewöhnl. „i.
welche“, in Frageſätzen auch „i. als Mz.: J. eine
Perſon hat, i. welche Perſonen haben es ihm verrathen;
Haben i. (welche) Perſonen außer dir darum gewuſſt?; Haſt
du i. (welche) Bekannte dort geſehen? ꝛc. 2) im Anſchluß
an relative Fw. und Bindew.: Wer i. anſtändig iſt, thut
Das nicht, jeder nur einigermaßen Anſtändige; Wo i.
[überall, wo] Unſinn gemacht wird, iſt er dabei; Wie (wenn,
ſobald) i. gelärmt wird, ſchilt er; Der .. die Spuren | tilget
des .. Übels, ſobald es nur i. vorbeizog. G. 5, 7; Wenn i.
davon die Rede ſein könnte, ſo wäre jetzt grade der richtige
Zeitpunkt ꝛc., ſ. Jmmer II2c. 3) (veralt.) = un-
gefähr: Bis i. eine halbe Stunde in der Nacht. Berlichingen
179. 4) ungewöhnl. bei verneinten Fw. = gar,
durchaus ꝛc.: Hat i. kein Gewiſſen. G. 2, 262.
Anm. Ahd. iewergen = io [je] wergen oder io huer-
gin [von goth. hvar, wo, mit einer dem verallgemeinernden
cunque entſprechenden Endung], mhd. iergen(t), irgen(t).
Die Form „irgen“ iſt veraltet, „irgends“ veraltend, vgl. den
Ggſtz.: nirgend(s), ferner das gleichbedeutende indert.
Schaidenreißer Va; 2b; 3b; 10a; 43b; 49a; 57b ꝛc.