Faksimile 0829 | Seite 821
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irgend
Irgend, adv.:
ein verallgemeinerndes Adverb, in Bezug auf Zeit, Ort, Art, eine Person, einen Ggstd. etc. das bloße Vorhandensein, ohne jede nähere Best. bezeichnend, so: 1) mit unbest. Fw., die nur ausnahmsweise fortbleiben (s. 3), und unbest. Artikel, z. B.: I. wann, zu i. einer Zeit, zu einer Zeit, es sei welche es wolle; J. wo, an i. einem Ort [es sei, welcher es wolle]; I. wohin, woher; J. wie, auf i. eine Art; J. Wer, Jemand, Einer, eine Person; J. Etwas, i. ein Gegenstand; Du sollst dir kein Bildnis noch i. ein Gleichnis machen. 2. Mos. 20, 4; Daß man keine Bilder oder irgends eine Gleichnis .. soll haben. Fischart B. 14a; Ob nicht zu i. einer frohen Flucht | die Götter Rath und Wege zubereiten. G. 13, 26; Ob sich zu irgen einer Zeit das Glück ändern .. würde. Schaidenreißer 4b; Hat hier vielleicht i. Jemand i. Etwas für mich abgegeben? etc. Kein Mensch, der nicht i. [einmal] fehlen sollte. Adelung; Als Philipp .. mit einem Herrn .. irgends [einmal] spazieren ging. Zinkgräf 1, 236 etc. Von „i. ein“ gilt in Aussagesätzen gewöhnl. „i. welche“, in Fragesätzen auch „i. als Mz.: J. eine Person hat, i. welche Personen haben es ihm verrathen; Haben i. (welche) Personen außer dir darum gewusst?; Hast du i. (welche) Bekannte dort gesehen? etc. 2) im Anschluß an relative Fw. und Bindew.: Wer i. anständig ist, thut Das nicht, jeder nur einigermaßen Anständige; Wo i. [überall, wo] Unsinn gemacht wird, ist er dabei; Wie (wenn, sobald) i. gelärmt wird, schilt er; Der .. die Spuren | tilget des .. Übels, sobald es nur i. vorbeizog. G. 5, 7; Wenn i. davon die Rede sein könnte, so wäre jetzt grade der richtige Zeitpunkt etc., s. Jmmer II2c. 3) (veralt.) = ungefähr: Bis i. eine halbe Stunde in der Nacht. Berlichingen 179. 4) ungewöhnl. bei verneinten Fw. = gar, durchaus etc.: Hat i. kein Gewissen. G. 2, 262.
Anm. Ahd. iewergen = io [je] wergen oder io huergin [von goth. hvar, wo, mit einer dem verallgemeinernden cunque entsprechenden Endung], mhd. iergen(t), irgen(t). Die Form „irgen“ ist veraltet, „irgends“ veraltend, vgl. den Ggstz.: nirgend(s), ferner das gleichbedeutende indert. Schaidenreißer Va; 2b; 3b; 10a; 43b; 49a; 57b etc.