Innung
Innung, f.; –en; –s-: die zu einer Körperſchaft
vereinigten Leute eines Gewerbes und dieſe Körper-
ſchaft, vgl. Gilde, Zunft, Amt (4b), Beliebung ꝛc.:
In eine J. treten, aufgenommen, — aus der J. geſtoßen, —
vor die J. gefordert werden; Seit wenn iſt der Buchhandel
eine I.? L. 7, 460; Die Krämer-, Schneider-,
Schuſter-, Tiſchler-, Fiſcher-J. ꝛc.; Gelahrter I–en
Zöglinge. V. 3, 57; FAWolf H. VIII; Kein geringer Vor-
zug der Kosmopoliten vor allen andern Geſellſchaften, Ge-
meinheiten, J–en, Orden und Brüderſchaften. W. 13, 147.
Anm. Mhd. innunge, Aufnahme.
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