Innung
Innung, f.; –en; –s-:
die zu einer Körperschaft vereinigten Leute eines Gewerbes und diese Körperschaft, vgl. Gilde, Zunft, Amt (4b), Beliebung etc.: In eine J. treten, aufgenommen, — aus der J. gestoßen, — vor die J. gefordert werden; Seit wenn ist der Buchhandel eine I.? 7, 460; Die Krämer-, Schneider-, Schuster-, Tischler-, Fischer-J. etc.; Gelahrter I–en Zöglinge. 3, 57; H. VIII; Kein geringer Vorzug der Kosmopoliten vor allen andern Gesellschaften, Gemeinheiten, J–en, Orden und Brüderschaften. 13, 147.
Anm. Mhd. innunge, Aufnahme.
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