Hurer
Hurerei
hurerisch
Hūrer, m., –s; uv.: Einer, der huret: Wo ſie ihn
zu einem Trunkenbolde und H. machen. L. 3, 416; Viel-
bemeldte Königin mit ihrem H. [Buhlen]. Stumpf 66a;
Erz-H. Danzel L. 97 ꝛc., vgl. Huren-Bock, -Hengſt ꝛc.
Das Femin. iſt unüblich, ſ. Hure. — ~ēī, f.; –en:
unehelicher Beiſchlaf, in einzelnen Fällen oder nam.
als etwas Fortgeſetztes; bibl. auch = Abgötterei. —
Bei Stumpf ꝛc. auch „Hurei“, z. B. 81a; 113b; 215a;
Hurei zu treiben und viel uneheliche Kinder zu machen. 352a;
404a u. o. — ~iſch, a.: in der Weiſe hurender Per-
ſonen, unzüchtig. Dafür auch: Huriſch. Heſ. 6, 9;
Sir. 26, 12; Fiſchart B. 32a ꝛc.; Hüriſch. Garzoni 739a.
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