huren
Hūren, intr. (haben) und tr.:
unehelichen Beischlaf treiben: Mit einer Frau, mit einem Mann h.; Sie haben mit einander gehurt; aber tr. nur: Er hat sie gehurt (veralt. behurt), nicht umgekehrt, auch: eine Person Hure schimpfen: Wo sie eine ehrliche Jungfrau balget, säcket, huret und bubet. SW. 26, 6. — Bibl. auch = Abgötterei treiben und so: Wider Gott h. 73, 27 etc. — S. auch kauern, Anm.
Zsstzg. s. die von Buhlen, z. B.: Áb-, refl.: sich durch Hurerei entkräften, auch im Partic.: Ein abgehurtes Weibsstück. — Aūs-, intr.: zu Ende huren; auch = ab-h. Judä 7; Ein ausgehurtes Mensch; bei Spate auch tr. = Hure schimpfen. — Be-, tr.: (veralt.) Schottel 623b. — Er-, tr.: durch Hurerei erwerben. — Nāch-, intr.: hurerisch nachhängen, nam. bibl.: Den Augen, fremden Göttern n. etc. — Ver-, tr.: 1) Ein Mädchen ver-h., zur Hure machen; so auch bibl.: Sich an Etwas ver-h., sich durch Abgötterei versündigen. Richt. 8, 27. — 2) Geld ver-h. L. 12, 248, durch Hurerei verbringen. — 3) im Partic.: der Hurerei ergeben (vgl. vergeizt): Dein verhurtes Rom. L. 3, 172; Ein verhurter und verlogner Mann. Schweinichen 3, 30, übertr.: Wer auf den Wein verhurt [schlimm versessen] ist. SFrank LastJ. 1a.
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