hurden
Hǘrden, tr.: ſ. pferchen: 1) in Hürden einſchließen;
Die gehürdeten Schafe. V. 1, 68. — 2) mittels des ein-
gehürdeten Viehs düngen; GehürdetesLand. — 3) Dazu:
Hürdung, f.; –en; das Hürden und Hürdengeflecht.
Zſſtzg. ſ. die von Pferchen, z. B.: Eīn-: Nbnf.
einhorden, z. B.: Einherden, einhorden, einbannen, ja
ſelbſt einkerkern kann der Zwingherr ſeine willenloſen Sklaven,
aber ein Volk werden ſie nun und nimmer. Jahn M. 116. —
Um-: Den Rainfarn, der dich umhürdet. V. Ländl. 1, 43.
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