hurden
Hǘrden, tr.:
s. pferchen: 1) in Hürden einschließen; Die gehürdeten Schafe. 1, 68. — 2) mittels des eingehürdeten Viehs düngen; GehürdetesLand. — 3) Dazu: Hürdung, f.; –en; das Hürden und Hürdengeflecht.
Zsstzg. s. die von Pferchen, z. B.: Eīn-: Nbnf. einhorden, z. B.: Einherden, einhorden, einbannen, ja selbst einkerkern kann der Zwingherr seine willenlosen Sklaven, aber ein Volk werden sie nun und nimmer. Jahn M. 116. —
Um-: Den Rainfarn, der dich umhürdet. V. Ländl. 1, 43.
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