gehorsamen
Gehōrſamen, intr. (haben): Gehorſam leiſten, ge-
horchen: [Sie] kommen, g., knieen vor mir. Klopſtock Od.
2, 144; 183; Den ernſtlichen Befehlen des Hofs zu g. Sch.
977; Dem Hofe zu g. 178b ꝛc.
Anm. „Veraltend“, Adelung, weßhalb wir (außer
Mattheſius Prof. 5; Ryff Sp. 8b; Schweinichen 3, 44; Stumpf
343a und b; Zinkgräf 1, 59; 3, 55 ꝛc.) Stellen anführen,
wie: Bacher Soph. 2, 8; Baggeſen 1, 18; Droyſen Y. 1, 281;
Gerſtäcker Miſſ. 3, 168; König Kl. 1, 136; Kühne Freim.
174; Stahr Rep. 3, 275; Tieck N. 5, 394 ꝛc.
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