Hörer
Hörerin
Hörerschaft
Hȫrer, m., –s; uv. (~in, f.; –nen):
Einer, der hört: Der H. göttlicher Rede. 4. 24, 4; Thäter des Worts, nicht H. allein. 1, 22; H–innen. 31, 159; Predigt-H–in. 8, 88 etc. — Ab-H. der Zeugen. 6, 146; An-H. 917; Mit-H–in der letzten Wechselrede. Pom. 2, 188; Ver-H. [Jnquirent]. § 48; Zu-H. 13, 80 u. o.; Mitzuhörer. Kl. 2, 289 etc. —
~schaft, f.; –en: Gesammtheit von Hörern, Auditorium: Die Hälfte der H. 31, 159 etc.; Vor einer ausdrücklich dazu eingeladenen Zu-H–schaft. HB. 1, 67; Kl. 268 etc.
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