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hören
Hȫren, tr., intr. (haben) u. rel.:
durch das Ohr als den Sinn des Gehörs :(leiblich und zuw. übertr., geistig) wahrnehmen; durch solche Wahrnehmung erfahren, seinen Willen, sein Thun bestimmen lassen etc.:
1) absolut, d. h. ohne abhäng. Verhältnis:
a) den Sinn des Gehörs haben, mit dem Ohr vernehmen können: Nicht h. können, taub sein; Gut, scharf, fein, leise, genau h.; Schlecht, übel, nicht wohl, hart, schwer h.; Gleich einem Luchs sonst h. konnt’ er und nun taub? Prutz Woch. 22; Die Einfalt .. hört auch grob und in der Melodie | der Nachtigall erschallt kein Ton für sie. Hagedorn 1, 100 ꝛc:
b) mit Bezug auf etwas durch das Gehör Wahrzunehmendes, das als Obj. (s. 2) oder mit „auf“ (s. 7c) oder mit „wie“ (s. 4) ergänzt werden kann: Rede, Herr, denn dein Knecht hört. 1. Sam. 3, 9, auf Das, was du ihm sagen wirst = er horcht, achtet mit gespannter Aufmerksamkeit darauf, s. 7f; Wer Ohren hat, zu h., Der höre! Matth. 11, 15; Dann wird er ja h. [wie die Sache steht, vgl.: sehen] und nachdem er hört, kann er handeln. Engel 12, 314; H. und lernen kann jedes Kind, merken und rathen müssen meine Schüler. G. 10, 15; H. [deinen Willen] ist gehorchen. H. 9, 319; Du hörst doch, Sultan? L. Nath. 3, 4 [giebst doch Acht auf das Erzählte] etc. und nam. oft im Jmper., um die Aufmerksamkeit auf Etwas hinzurichten: Hör mal! [, wie] es donnert!; Es donnert, hör!, wo es zugleich Stille gebietet, vgl.: Alles war still, hörte, horchte. G. 19, 407, ferner Hor! und auf-h.; Höret, denn ich will reden. Spr. 8, 6; Höre, Jsrael, der Herr, unser Gott, ist ein einiger Gott etc. Ferner (s. 4b) in Zwischensätzen: –Er ist, hör’ ich (oder: wie ich höre), krank etc.
c) prägnant: auf das Gehörte als Richtschnur des Thuns achten, folgen, gehorchen (s. 2cu. 3): Hör, wenn dir deine Mutter Etwas sagt; Wer nicht h. will, muß fühlen; Aber ich hörete nicht (wie heilsam, hätt’ ich gehöret!). V. Il. 5, 201 etc.
2) mit Obj.:
a) Etwas h., das Dasein desselben durchs Gehör wahrnehmen: Ein Geräusch, einen Lärm, Töne, einen Knall, Schüsse, Stimmen, ein Gebrüll, einen Hilferuf h.; So überlaut, daß man sein eigen Wort nichth. konnte. Forster R. 1, 233 u. o., oft auch mit dem Ggstd. als Obj., von dem das zu Hörende ausgeht: Man hört die Kanonen [das Schießen derselben], die Uhr [das Schlagen derselben], die Glocke sehr weit; Er hörte plötzlich eine Schlange im Gebüsch, das Rascheln derselben, nahm dadurch ihr Vorhandensein wahr; Gleich hör’ ich Einen auf dem Gange. G. 11, 74, ich nehme durch den gehörten Schritt wahr, daß Einer draußen ist etc.; Kein Abu Seid war zu sehn noch zu h. mehr. Rückert Mak. 1, 62 etc.
b) mit Bezug auf den Jnhalt des Gehörten, wobei doch die Auffassung durchs Gehör wesentlich versch., nam. mehr äußerlich oder mehr innerlich seinkann, vgl. vernehmen etc. und s. 4a und b, z. B.: Ein Tonstück, Lied, Koncert, eine Oper, einen Opernsänger h.; Ich höre gern Jtaliänisch, obgleich ich es nicht verstehe; Wer hört nicht gern die Nachtigall?; Ich höre mit Vergnügen sein Lob aus deinem Munde; Er hörte die Nachricht mit großer Verwundrung; Ich habe deinen Rath und deine Ansicht gehört und werde sie prüfen, um zu sehn, ob ich ihnen folgen kann (vgl. c und3); Man muß erst beide Parteien h.; Im Gericht soll man den Kleinen h., wie den Großen. 5. Mos. 1, 17; Wer diese meine Rede höret und thut sie nicht. Matth. 7, 24; Die Botschaft hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. G. 11, 34; Ich will. . zum Schloß mich schleichen, will versuchen, ob | Lucinde mich am Fensterh. wird | und, hört sie mich [auf meine Worte], erhört sie mich wohl auch. 8, 21; Horchet an der Thür ... | und sie hört die höchsten Liebesschwüre. 1, 193; Hör und bewahre | sechs Liebespaare. 4, 28; Nicht, was du hörest, auch das Thier vernimmt. H. 15, 72; Delos ist also eine Stadt? Das ist das Erste, was ich höre! [etwas ganz Neues, Unbekanntes, Unerhörtes]. L. 3, 438; So wie der Kuckuck nur im Juni | gehört, doch nicht bemerkt. Schlegel Sh. 6, 111 etc. In einzelnen Fällen auch mit Genit. statt Objekt nach (zu ergänzendem) „,viel“, „genug“ etc.: Viel Rühmens von Einem h.; Da wirst du mal Lobes h. Alexis H. 1, 1, 205 etc.
c) prägnant (s. b, 1cu. 3): Etwas, Einen h., sich durch das Gehörte in seinem Thun bestimmen lassen: Höre den Rath, den die Leier tönt. G. 4, 39, befolge ihn; Er will meine Warnung, mich nicht h.; Die Kinder Israelh. mich nicht, wie sollte mich denn Pharao h.? 2. Mos. 6, 12; Sie werden mir nicht glauben, noch meine Stimme h. 4, 1; Werdet ihr nun meine Gebete h. 5, 11, 13 etc. So ferner, nam. von Gott = er-h., die Bitte etc. gewähren: So wirst du ihn bitten und er wird dich h. Hiob 22, 27; Meinest du, daß Gott des Heuchlers Schreien h. wird? 27, 9; Ein Gebet, Flehen h. etc.; Also sprach er flehend, ihn hörete Pallas Athene. V. Od. 3, 385. Auch hier zuw. (dichterisch) mit Genit. statt Obj. (s. b): Diesem helfen sie sehr und hören auch seines Gebetes. V. Il. 9, 509.
d) Mit einigen sachl. Obj. (s. b) verschmilzt h. so, daß dazu noch ein persönl. Accus. tritt, namentl.: Einen Beichte h. Fischart Garg. 72a; JvMüller 24, 396; Musäus M. 2, 49 etc.
e) mit einem den Erfolg des H–s bezeichnenden Obj.: Seine Freude, Lust etc. an Etwas h. (s. 6); Da sollten Sie Ihre Lust h., wie wir über die Dramaturgie disputieren. L. 13, 139 etc.
f) das pass. Partic., adverbiell: Obgehörtermaßen, in der oben gehörten oder gedachten Weise, z. B. Berlichingen 78 etc.; ferner verneint: Ungehört verhallen meine Klagen; Ließ den Joseph ungehört und ungerechtfertigt in das Gefängnis werfen. Hebel 4, 40 etc. Auch mit Dat.: [Es] rauschen [von] ihm ungehört | der Deutschen Dichter Haine. Kl. Od. 1, 191.
3) mit Dat. statt des Obj. (2c) = folgen, gehorchen, vgl. 7c u. g; Er wollte ihr aber nicht gehorchen . . „Ach, hätte ich meiner Tochter gehört!“ Grimm M. 239; So höre meinem [ältre Lesart: meinen] Rath. Haller 201 (Bodmer); und mit Dat. der Pers.: Einem h., ihm folgen (versch. Accus.): Noch hat er [der Hund] keinen Bissen Brot aus meiner Hand bekommen und doch bin ich der Einzige, dem [auf den] er hört. L. Barnh. 1, 3. Zuw. auch nam. niederd. = gehören (s. d. und vgl. 7l): Der Hund hört mir etc., vgl. auch: Hörig etc.
4) mit abhängigem Satz:
a) (s. 2a und
5) das Vorhandensein u. Statthaben von Etwas durchs Gehör selbst, unmittelbar (s. 7f) merken und wahrnehmen: Ich höre (es, ihn) jedesmal, wenn er die Treppe heraufkommt; Eben höre ich, wie (daß) er die Treppe heraufkommt; Ich wollte mich eben zu Bett legen; da hörte ich, das (wie) Einer draußen klopfte; Ich höre an dem Tritt (s. 7), daß er es ist; Dann hört .. sein halb entschlummert Ohr . . ., | wie Engelstimmen sanft zu ihm herüber hallen. W. 20, 221 etc. b) das Vorhandensein von Etwas durch Andre vernehmen, erfahren: Ich höre (von seinem Bruder), daß er krank ist, er ist krank; Ich hörte, daß er krank sei (wäre), oder: er sei (wäre) krank; Ich habe schon durch einen Bekannten gehört, daß der König gestorben ist [den Tod des Königs. 2b]; Er hörte, wie schlimm es um seinen Freund stehe, welches Schicksal ihm bevorstehe; Jch werde von ihm h., ob es ihm angenehm ist etc., s. 6. 5) mit Accus. und Infin. im Sinne von 4a, nie von 4b: Ich höre ihn heraufkommen, Einen draußen klopfen, Engelstimmen herüberhallen etc., bei einem transit. Infin. außerdem mit Accus. des Obj.: Jch höre den Sänger ein Lied singen etc. Dabei kann der Accus. des Obj., oder der des Subj. ausbleiben oder beide (in welchen beiden letztern Fällen der Infin. in der Auflösung einem pass. Zeitw. entspricht): Ich höre den Sänger singen, wie er singt; Jch höre (ein Lied) singen, wie (es) gesungen wird; Ich höre klopfen, wie geklopft wird etc. Danach also doppeldeutig: Ich hörte ihn rufen, wie er rief und wie er gerufen wurde, und wesentlich versch.: Ich habe ihn nie die Wahrheit sagen h. [Ich habe nie gehört, daß er die W. sagte], und: Jch habe ihm nie die Wahrheit sagen h. [daß man sie ihm sagte] etc. Über die infinitivische Participialform h. statt „gehört“ s. Herrig 18, 117 ff., z. B.: Ich hab’ es öfter rühmen h. G. 11, 25; Ich hab ihn rufen h. [wie er rief]. 200! Ich hatte von meinem Großvater wenig reden h. 20, 80; Ich hatte ganz bestimmt behaupten h., daß etc. 81; Einige hatten die bedeutenden Männer reden h., handeln sehen. 25, 164; Ich habe sagen h. Simrock Gudr. 637 (im Urtert: ich hân des jehen hoeren) etc., doch findet sich daneben auch nicht selten ,gehört“, z.B. beide Formen: Freilich hat er lauten h., nur zusammenschlagen hat er nicht gehört. L. 11, 527, ferner: Die Männer, die ich noch nennen gehört als Knabe. G. 18, 120; 15, 224; Hebel 3, 142; Den Donner krachen gehört. H. 13, 113; L. 6, 7; Niebuhr Nachgel. 267; Putlitz Wald 56; Ich habe Langes und Breites .. schwatzen gehört. Sch. 106a; Jch habe Degen um mich blinken gesehen und Kugeln um mich surren gehört. 126b; Habt ihr denn niemals | euere Väter erzählen gehört. V. Od. 4, 688; Den oft preisen ich gehört. Sh. 1, 97; Myth. 1, 45; Th. 13, 61; Wenn ich den wunderbaren Mann .. von jenen Gegenständen reden gehört habe [habe reden h., s. Herrig l.l.]. W. 24, 203; 23, 118; 364; 13, 176; 15, 233; 16, 180; 186 etc. Veralt. aber Infin. mit ,,zu“: Ich hab dich mit Erbarmung gehört deine Unfäll und Irrfahrt zu erzählen. Schaidenreißer 60b etc.
6) das Passiv ist in der Fügung von 5 unüblich: Wir hörten ihn Alle die Treppe heraufkommen, pass.: Es wurde von uns Allen gehört, wie er die Treppe heraufkam etc., zuw. auch mit dem Partic. Präs. statt des (aktiven) Infin.: Er wurde kommend gehört; Es wurden .. die Todten stöh- nend in der Särge Schoß gehört. Chamisso 4, 26 etc., wie denn auch sonst die Partic. bei h. stehen: Charlotte war im Stillen erfreut, sich einen Sohn verkündigt zu h. (4b). G. 15, 224 und mit ,,als“ (4a): Bei dem Dante h. wir die Geschichte als geschehen; bei Ihnen sehen wir sie als geschehend. L. 12, 192 etc.
7) mit zugehörigen Präpos.:
a) An ihrem [der Kutsche] Gepolter schon hörte (4a) er, daß sie baufällig sein mußte. Gutzkow R. 1, 19 etc.; Wir h. an [jetzt gewöhnl. „auf“] dem Ohr nicht (1a). Fischart B. 45b, übertr.: sind taub in Bezug auf den in Rede stehenden Punkt etc.
b) Du lachender Tabor sollst das Antlitz meines Sohnes schaun und an ihn meine sanftere Stimme h. H. 9, 48, ungewöhnl. statt: von ihm oder an ihm.
c) Auf eine Rede, ein Wort, eine Schmeichelei h., achten (s. 1b); Wenn ich mit leisem Ohr auf mein Gewissen höre. Göckingk 1, 148; Er hört auf mich, auf meinen Rath nicht, s. g und 3; Der Hund hört auf den Namen Hektor etc. Ungewöhnl.: Anfänglich will Valentin .. nicht auf dieses Ohr h. Holtei Mensch. 2, 20 (s. a) = auf diese Rede.
d) Etwas Frohes mußte seine Botschaft sein, soviel hörte [merkte, 4a] man aus dem tausendstimmigen Hallo und aus dem Hutschwenken des Reiters. Alexis H. 2, 3, 95 etc.
e) Eine Vorlesung bei einem Professor h.
f) Etwas für (als) fest (Forster Br. 1, 275), sicher, gewiß gehört etc.
g) Da sie mit Augen sah, mit Ohren hörte [pleonastisch = selbst, s. 4a] hörte, wie verwildert der Knabe war. Prutz Mus. 2, 110 etc. Jch höre mit hundert Ohren (s. 1b), sagte Rafflard und lauerte auf die entscheidende Antwort. Gutzkow R. 6, 40.
h) Nach Allem, nach jedem Geschwätz hin h., seine Aufmerksamkeit hin richten etc., vgl. c. Und seitdem fragten, hörten Sie nicht nach ihm? [= sich erkundigen]. Lewald Reis. 2, 232, vgl.: Ich werde nach-h. [nachfragen]. 87.
i) Von Einem Etwas h., doppeldeutig, zur Angabe Dessen, der es mittheilt, oder Dessen, über den Etwas mitgetheilt wird, in jenem Fall auch „durch“, in diesem „über“: Ich habe von Euch, von Eurem Unternehmen viel Günstiges gehört, = über Euch, über Euer Unternehmen; Ich habe die Nachricht von dem Boten selber gehört, vgl.: durch den Boten, was aber diesen mehr als mittelbares Werkzeug erscheinen lässt; Jch habe durch seinen Bruder von ihm gehört etc. k) Vor Rasen hörst du ja nicht. Sch. 2, 30; Vor dem Lärm sein eigen Wort nicht h. etc. l) Zu Etwas h., statt ge-h. (s. d. und 3): Auch solche Springfluth hört zum Leben. Freiligrath 2, 224; Was zum Abece der Gesetzgeber hört. Kohl E. 2, 371; Jeder Klang | hört zum harmonischen Gesang. Merck’s Br. 2, 10 etc.
8) refl.:
a) persönl. = sich reden h. etc.; Er hört sich gar zu gern, spricht Viel etc., s. c.
b) (sachl.) = gehört werden, klingen: Klinget nicht immer im hohen Palaste | .. die Jlias herrlich dem Helden? | Hört nicht aber dagegen Ulyssens wandernde Klugheit | auf dem Markte sich besser? G. 1, 269; Mit der Flöte, die . . . völlig wie Geige sich hört. Xenien 290; Das hört sich hübsch [an]. V. Ar. 1, 212 etc.
c) (s. a und b) in Verbindung mit „lassen“, s. d. 4a und c: Doch lässt sich dann und wann | ein halbgebrochner Laut aus ihrem Munde h. Lichtwer 82 = ertönt, wird vernehmlich, vgl.: Einen Ton h. lassen, von sich geben etc. Eine Person lässt sich h., sprechend (z. B.: O Thor, lässt Zevs sich zornig h. = spricht. Gelert) oder auch singend, auf einem Jnstrument spielend, nam. in künstlerischer Produktion: Sich im Konzert h. lassen etc. Mutter (die auf den Gesang gemerkt): Wie meinst du, Alter? Ich dächte, Das ließe sich h. G. 6, 327 = Das kann wohl angehört werden, klingt gut, verdient Gehör, und übertr.: Beachtung, z. B.: Der Grund lässt sich h. B. 67a [ist nicht ohne] etc.
9) der Infin. als sächliches Hw.: Daß Einem H. (s. 1a) und Sehen vergeht. G. 1, 158; 20, 70; 23, 20 u. v.; Es war mehr als H. und Sehen, es war Beides und mehr als Beides. Steffens Malk. 1, 258 etc.; Beim H. der Musik etc.; Daß sein Ruf kein H. fand [nicht gehört, nicht beachtet wurde], | drum weint mein Vaterland. Köcner 18b etc.; Das Doppel-H., ein krankhafter Zustand. Selten, außer in Zsstzg., Hörung. Man beachte den Infin.: Das Hörensagen; Etwas nur von Hörensagen wissen [davon, daß man es so hat sagen h.] etc. Hörer (s. d.).
Anm. Goth. hausjan, ahd. hórjan, mhd. hoeren, hören, vgl. horen. Ryff Th. 22; Schaidenreißer 39b; Luther 8, 28a; unerh ort. 260b, so auch schwzr. Hor! (s. d.) = steh still! vgl. Auf-h.
Zsstzg. z. B.: Áb-:
1) Etwas a., es durch das Gehör erfahren: Leget man sich zu Boden auf den Bau und höret den rechten Ort ab, wo die Hunde vorliegen. Döbel 2, 139a etc. (s. Ver-h. 2), oft mit persönl. Dat.: Um seinem Marschall insgeheim die Botschaft abzuhören. Alexis H. 2, 2, 223, sie von ihm zu hören, meist mit dem Nebenbegriff (vgl. Absehen etc.), daß man sich das Gehörte von der Person unbemerkt aneignet. 2) Einen a., ihn prüfend, abfragend vernehmen, z. B.: Zeugen vor Gericht, Kinder in der Schule a.; Gezwungen . ., den Trieb erst jedesmal vor dem Grundsatze der Moral abzuhören. Sch. 1119a; Mich über den Eindruck abzuhören. Thümmel 2, 46, auch mit beigefügtem sachl. Accus., während der persönliche fortbleiben kann, vgl. Abfragen und Über-h. 2: Ich werde (die Schüler) morgen die Bibel a. etc. Ahnlich auch: Rechnung a., die abgelegte hörend entgegennehmen und prüfen: Da sollte er einmal Rechnung thun .. Die zu Abhörung derselben deputiert wären. Zinkgräf 1, 239 etc. 3) durch Hören seinen Preis herausbekommen: Der sein [für die Vorlesung] vorausbezahltes Geld nun auch wiederum a. will. Fichte 8, 179 etc. 4) hörend von Etwas wegnehmen: Nicht mit Worten! Ach, diese scheinen ihm so lediglich von der Oberfläche abgegriffen und abgehört. Heinse Körte 1, 327 etc. An-:
1) Etwas a., Etwas, wobei man zugegen ist, mit darauf gewendetem Sinn hören: „Hast du von dem Skandal gehört?“ Ich habe ihn sogar selbst mit angehört; Eine Predigt, Rede h.; Ich kann solche Klatschgeschichten nicht ruhig a.; Angehört den Schimpf des Hauses, | geht . . Rodrigo. H. Cid 2 etc.; Anhörung einer Predigt. G. 31, 85; Geschichten, mit deren Anhörung sich der Sultan die Zeit zu vertreiben geruhte. W. 2, 2 etc. So auch: Einen [seine Worte] a., versch.: ihm zu-h., indem beim A. die Thätigkeit des Hörenden, beim Zu-h. die des Gehörten hauptsächlich hervortritt: Der Fürst hört den Vortrag des Ministers, den Minister an, hört ihm zu.
2) Einem Etwas a., es durch das Gehör als an ihm haftend etc. wahrnehmen, es ihm so anmerken: Dankmar hörte dem Thiere die Freude an. Gutzkow R. 2, 272 etc.
3) refl. [8b], klingen: Etwas hört sich gut, schlecht, abscheulich an etc., selten mit persönl. Subj.: Jch höre mich selbst heut an, wie eine Geige, die 24 Stunden in dem Regen gehangen hat. Chamisso 5, 106.
4) veralt. statt An-gehören (s. d.). Aūf-, intr.:
1) auf Etwas hören, aufhorchen (s. d.), welcheslieber gebraucht, weil nicht, wie hier, Verwechslung mit 2 zu befürchten ist. 2) wie mhd., schwzr., bair. das einfache „hören“, vgl. [1b], —: in Etwas nicht fortfahren, nicht weiter gehen, ein Ende machen, es mag nun das wirkliche Ende da sein oder nicht, in Bezug auf eine Thätigkeit, dann auch auf einen Zustand, auf Räumliches und Zeitliches, s. auch „Angehören“: In einer Thätigkeit, inmitten im Reden, in der Rede a.; Die Rede hört mitten im Satz auf; Er fing mit kleinen Diebstählen an und hörte erst mit Mord und Todtschlag auf; Er hört nicht eher auf, bis er Prügel bekommt; Wenn der Verleumder weg ist, so hört der Hader auf; Wenn aber kommen wird das Vollkommne, so wird das Stückwerk a.; Der Regen hat aufgehört; Es hat aufgehört zu regnen; Hör auf zu spielen oder mit dem Spiel und fang an zu arbeiten; Hier hört der Buchenwald auf und der Torfmoor fängt an; Hör auf, mit deinem Gram zu spielen! G. 11, 67; Da hört Alles auf! Heine Rom. 279 etc.; Eh’ ich sinke in die Nichtigkeit, | so klein aufhöre, der so groß begonnen. Sch. 366a; Besäße der Kotzebue die Kunst zu schließen, wo er aufhört. Zelter 2, 265 etc. Veralt. mit „von“ wie ,,ablassen“, „abstehen“, also nicht bloß, wie heute gewöhnl., elliptisch: Höre doch endlich von der Geschichte auf [zu reden] etc., sondern z. B. auch: Von seinem Werk (2. Chr. 16, 5), vom Bösen (Sir. 17, 22), von Sünden a. (1. Petr. 4, 1) etc., und ferner: Da hörete die Plage auf von den Kindern Israel. 4. Mos. 25, 8 etc.; Der Zorn des Herrn will nicht a. von uns. Jer. 4, 8; Höre auf von mir. Hiob 7, 16; 2. Chr. 35, 21 etc. = ablassen, weichen etc.; ferner mit Genit.: Du wollest des Gesanges a. Schaidenreißer 4a, oder mit Infin. ohne „zu“. Pictorius 34a etc., ferner mit der Fügung eines Transit.: Von nie aufzuhörenden Plagen. Brockes 9, 571 u. ä. m. Sehr häufig ist der sächl. Infin.: Es . ist kein A. da. Klagl. 3, 49; Ohne A., unaufhörlich; Der Streit der Natur zwischen Sein und A. [der Todeskampf]. Forster Br. 2, 661; Er konnte nicht zum A. kommen. Stiling 4, 191 etc., seltner: Die Aufhörung der Unlust etc. L. 11, 92. Aūs-, tr.:
1) zu Ende hören; veralt.: Einen in einer Audienz a., statt an-h. Schweinichen 3, 29.
2) Einen a., aushorchen, ausforschen: Frage sie | genau und höre sie ganz aus. Kl. 10, 127, vgl.: Auch hat man das gute Männlein schon längst ausgehört [= durchschaut etc.]. H. (Merck’s 2, 34). Be-: veralt., mundartl. statt ge-h. (vgl. Behör, Behörde etc.) und statt ver-h., eraminieren z. B. Gotthelf 5, 146 etc. I. Dúrch-, tr.:
1) ganz, in allen Theilen hören, vgl. aus-h.: Sie hätten die Geschichte mit allen ihren kleinen Umständen d. müssen. G. 17, 216; 9, 187 etc.
2) Etwas durch Etwas hindurchdringend hören: Man hört durch die Wand jedes Wort (hin-) durch; Man hört durch diesen Spott den tiefen Schmerz durch etc. II. Durch-, tr.: Etwas aufmerksam hörend durchwandern etc.: Ich will den nächsten Winter den Haupttheil vonDeutschland durchleben, durchsehen und d. Heinse Körte 1, 385. Er-, tr.:
1) = hören [2a]: Erhörten wir unter den Felsen ein erschrecklich Heulen. Schaidenreißer 52b; 14b etc., veralt. außer im verneinten Partic.: Das ist nicht erhört, ist unerhört, in einer Weise, in einem Grade, wie man es noch nicht gehört, ungemein etc.: Vom Anfang der Welt ist’s nicht erhöret. Joh. 9, 32; Vor ein noch nie erhört Gericht gestellt. Sch. 407b etc.; Der getreuherzige Berlichingen gab unerhört nach. G. 9, 6; Die Bewunderung einer unerhörten Heldengröße. Heine Reis. 2, 52; Der Junge hat einen unerhörten Kopf, Etwas zu lernen. Stilling 1, 118; Wohllaut, von den Sterblichen unerhört. V. 3, 53 etc.; Die Unerhörtheit dieses Verbrechens etc.
2) durch Hören erfahren, erhorchen etc.: Was hab’ ich . .. nicht erhört hier und erhorcht! Rückert 1, 145.
3) [2c] Einen, seine Bitte, sein Gebet, Flehen, Schreien, seine Wünsche e., hören und das Gewünschte etc. gewähren. Dazu: Die Entsagung bringt Erhörung. Rückert Morg. 1, 30, und: Läuft eine Fürstin Eboli Gefahr, | umsonst und unerhört zu seufzen? Sch. 261a etc. Fêhl-: falsch, miß-h. Ge-, intr.:
1) veralt. (auch tr.) statt des einfachen hören (das umgekehrt namentl. niederd. für ge-h. steht, ebenso auch zuw. be-h.), z. B.: Wenn sie die Ohren strecken, so hören sie trefflich wohl; so sie die aber niederlassen, so g. sie gar Nichts. Eppendorf 66 etc.
2) Einem g., sein eigen sein, eigentl. und zunächst von lebenden Wesen, die dem Ruf und Befehl des Herrn hören, d. h. folgen müssen (s. Hörig): Der Hund, der Sklave, der Leibeigene gehört diesem Herrn etc., dann allgm., auch von Sachen etc.: Gieb mir das Theil der Güter, das mir gehört. Luk. 15, 12; Gehörten diese Besitzthümer mir eigen. G. 10, 183 etc. Oft auch trotz des Tadels strenger Grammatiker in Verbind. mit den besitzanz. Fw.: Mein gehört die ganze Welt. G. 1, 106; Claudius 5, 141; Grimm M. 42; Gutzkow R. 5, 177; HKleist Kr. 134; Platen 7, 125 etc., wie sich umgekehrt der Dat. bei „sein“ findet: Nicht einmal die Anlage zu dieser elenden Geschichte ist dem Verfasser. L. 3, 385; 300 etc.
3) (s. 2) einer Person oder einem Ggstd. mit Recht oder mit Fug zukommen, dazu in einer gewissen Beziehung der Abhängigkeit oder nothwendigen Verbindung stehen:
a) mit Dat. = gebühren, zukommen etc.: Dem Esel gehöret sein Futter. Sir. 33, 25; Röm. 9, 4; Hebr. 5, 14; Solcher Weihung Feier anzuordnen, | gehört der Priesterin und nicht dem König. G. 13, 66 etc.
b) mit Präpos. z. B.: Der Anschlag gehört nicht ans schwarze Brett; Die Anmerkung gehört nicht hierher, sondern an eine andre Stelle, findet dort ihren füglichen, ihren rechten Platz, passt dorthin etc. Dieser Schuh gehört auf den linken Fuß; Auf den Rücken des Narrn gehört die Ruthe; Auf solche Frage gehört solcher Bescheid; Philosophische Untersuchungen g. nicht auf die Kanzel. Beim Trunk gehört ein König. V. 3, 131, versch. „zum“, indem „bei“ eigentl. nicht von g. abhängt, sondern nur daneben steht: wenn man trinkt, so gehört dazu ein König. Solche Speise gehört fürs Vieh; Starke Speise gehört für Vollkommene. Hebr. 5, 14 [,,den Vollkommenen“, s. a, Luther]; Für ’was gehört ’was. V. Sh. 1, 406 u. o. = für etwas Geleistetes gebührt eine Gegenleistung. Der Degen gehört in die Scheide; Dies gehört in ein andres Fach; Dieser Schüler gehört in eine höhere Klasse, nach Prima; Das hat hier nicht seinen rechten Platz, es gehört nach London in die Ausstellung etc. Die fleißigen Schüler g. über die Faulen; Die Schärpe gehört über die Achsel und der Gurt um den Leib. Der Hund gehört nicht auf, sondern unter die Bank; Diese Gemälde g. unter die oder zu den vorzüglichsten der Ausstellung etc. Ungewöhnl.: Unter den Instrumenten, die nicht .. alle Töne .. frei angeben, g. das Waldhorn und die Trompete. Zelter 1, 321, vgl.: Unter (von) den Säugethieren g. Hund und Pferd zu den verständigsten etc. Eine Kriminalsache, die gehört vor mich, vor den Gerichtshalter. G. 10, 148; Perlen g. nicht vor die Säue; Dieser Abschnitt gehört hinter, nicht vor jenen. Der Garten gehört zum Hause; Die Anmerkungen g. zum Text; Mit Allem, was dazu gehört; Die Dienstboten g. dort mit zur Familie etc., stehen damit in nothwendiger Beziehung u. Verbindung, indem sie das Ganze mit ausmachen; Zu den Krammetsvögeln gehört Apfelmus, als nothwendiges oder doch sehr wünschenswerthes Erfordernis, ohne welches das Gericht gleichsam nicht vollständig ist; Eine Schlägerei gehört mit zum Jahrmarktsvergnügen, wie der Schwanz zum Hund; Es gehört nur ein halbes Auge dazu [wird dazu erfordert, ist nothwendig, bedarf], um zu unterscheiden, daß etc. Forster Br. 2, 268; Dazu gehört eine freche Stirn; Zu einem solchenGeschäft gehört viel Umsicht und Gewandtheit etc.
c) (veralt., s. 3): Die g. auch nit die G’schrift zu lehren. Zwingli 3, 2, passen, taugen dazu etc.
4) (s. 3) refl., unpersönl.: Es, Das gehört sich so = gebührt sich, muß so sein, ist in der Ordnung recht etc.: Zu Häupten lag [der Knabel, der dir gehört [2], | der andre zu Füßen, wie sich’s gehört. Chamiso 3, 283; Thu’s nicht, mein Kind, Das will sich nicht g. 6, 274; Habet die Narren | eben zum Narren auch, wie sich’s gehört. G. 1, 103 etc., s. Gehörig. 5) in Zstzg. z. B.:
a) An-g. (2 und 3): Etwas, Jemand gehört mir an, ist mein; wobei jedoch mehr die Innigkeit der Verbindung und die Zusammengehörigkeit des Verbundnen hervortritt als bei „gehört mir“, das vielmehr den Besitz bezeichnet, s. auch Zu-g. und vgl. Angehörig, Angehörigen: Die Sklaven g. dem Herrn; Diese Kinder g. einem vornehmen Herrn an; Der Geliebten | zu verkünden, daß ich ihr | ewig angehöre. G. 4, 35; Wenn sie nicht die Meinige sein, mir diesmal nicht an-g. und sich mit mir verbinden wolle. 19, 63; Dem vaterländischen Grund und Boden auch fernerhin an-g. zu wollen. 102; 18, 233; Es ist der alte freigeborne Vogel nicht, er hat schon Jemand angehört. 1, 77; Die erste Mondsichel scheint einer größern Scheibe anzugehören, als der an sie grenzenden dunkeln. 37, 16; Ein starkes Band knüpft dich an ihn . . . Die Hoffnung nährst du, ihm viel näher noch | anzugehören. Sch. 358a; Auf mich bist du gepflanzt, ich bin dein Kaiser. | Mir an-g., mir gehorchen, Das | ist deine Ehre. 384b etc. Veralt. (wie mhd.) mit Accus. statt Dat.: Christum an-g. 1. Kor. 15, 23; 2, 10, 7 etc.; Wer dich angehöret in der Stadt. 1. Mos. 19, 12 u. v., vgl.: Bei Denen, die mir zu-g. Was mich angehört. Luther 6, 146a; ferner: Meine Anhörende. 1, 28a = Angehörigen, „Verwandte“. 26a etc., ferner, wohl als Gegensatz von ,,auf-h.“ = anfangen: Kömmt dann die Sonn’ heraus, wenn’s angehört zu tagen. Opitz W. 2, 152.
b) Her-, Hin-g. etc. (s. 3): Die Bemerkung gehört nicht her; Wo Arabesken hin-g.; Die Brille gehört ins Futteral hinein etc.
c) Zu-g., s. a und 3: Einer Person oder etwas personif. Gedachtem zu-g., als Eigenthum oder als damit in genauer Verbindung und innigem Zusammenhang, in Abhängigkeitsverhältnis stehend, als etwas Einem Gebührendes u. Zukommendes: „Ich gehöre nicht mir zu, ich kann nicht bleiben.“ Wem gehörst du an? wer kann eine solche Gewalt über dich aus- üben? G. 16, 249; Euch gehört es [mein Gedicht] zu in jedem Sinn. 13, 108; Aus Liebe gehöre das Mädchen dir zu. 4, 34; Mein ist der Helm und mir gehört er zu. Sch. 450 etc.; veralt.: Das gehöret allen Menschen zu [geziemt]. Pred. 12, 13 etc. Ohne Dat. = dazu g.: nicht Fleisch allein, es gehört Brot zu etc., s. Zugehörig.
d) Zusammen-g.: zu einander passen, mit einander eine passende, vollständige Vereinigung bilden: Zwei nicht zusammen-g–de Handschuhe, Stiefel; Stolz und Dummheit g. zusammen etc. Hêr-, Hín-: Höre nach mir her, nicht nach ihm hin [7h]; Ich hatte schon gemerkt, daß sie auf Tänzen und Kindelbieren nach mir hinhörte. Immer— mann M. 4, 51; Freut hin-h–d sich des geflügelten Halls. Kl. Od. 1, 195 etc., vgl. hinhorchen; Mitten aus diesem Gesumme die Stimme ihrer Kapitäne heraus-h. Kohl E. 2, 237; Wenn Ihr aus meiner Rede etwas Anderes herausgehört habt [darin gefunden]. Tieck NKr. 2, 217 etc.; Über Zweifel und Spott und Tadel hinweggehört [sich über das Gehörte hinweggesetzt, s. über-h. 1]. Engel 4, 86 etc. Míß- (⏑ –⏑): falsch, fehl-h., vgl. ver-h. 3b: Mißhör mich nicht! G. 11, 150; HKleist Hinterl. 169, mißversteh mich nicht; Die fremden Namen verursachten durch falsche Aussprache und M. der Eigenthümer mancherlei Stockung. Stahr Jahr. 2, 275. Nāch-, intr.: nachhorchen, nachlauschen: Schlüpfen dem Ohre vorbei, ohne daß man Zeit hätte, ihnen nachzuhören. Börne 5, 246 etc.; auch = nach Etwas hören, nachfragend sich erkundigen: Ich werde n. Lewald Reis. 2, 87; Leb. 3, 21; selten: [Die Sprache] ist Ihnen so geläufig, daß ich Mühe habe, nachzuhören [hörend zu folgen]. FLSchröder Beitr. 1, 3, 86. Über-, tr.:
1) Etwas ü., darüber hinweg-h., es nicht hören, zuw.:
a) mit Absicht = es nicht hören, nicht darauf achten wollen: Daß er Untugend ü. kann. Spr. 19, 11, vgl. „übersehen“, so auch veralt. = ungehorsam (,,überhörig“) sein. Adelung.
b) gw.: unabsichtlich, z. B.: Wenn damals aus der Achsen | gewichen wär der Erde . . Ball | .. du hättest überhört den Fall. Sch. 11b; 160b; Schrieb und überhörte in meinem Eifer jede Glocke. Tieck Gs. N. 1, 18 etc.
2) Einen ü., ihn über etwas auswendig zuWissendes fragen, um zu sehen, ob er es weiß: Lässt er mich in die Schule kommen, daß ich die kleinen Kinder überhöre. ChrWeise Absurd. 254 etc., auch mit beigefügtem sachl. Accus.: Der Herr überhört die Kinder ein auswendig gelerntes artiges Gedicht. G. 19, 106 etc., wo denn auch (vgl. Lehren) die Pers. im Dat. stehen kann, den Adelung und Campe sogar als den allein vorkommenden Kasus verzeichnen, s. Ab-, Ver-h., und ohne Obj.: Oft mußte sie Zumpt’s Grammatik nehmen und ihm ü. Gutzkow Zaubr. 1, 162. Um-, ref.: sich hörend, erkundigend nach Etwas umthun, vgl.: sich umsehen: Warnte vor den Umhörungen und unmaßgeblichen Rathschlägen. Gervinus Lit. 5, 287. Ver-, tr.: 1) Einen v., Fragen an Einen richten, um seine Antworten darauf zu hören, ab-h. (2), über-h. (2); Den Verklagten, die Zeugen v.; Die Schüler v., auch mit beigefügtem sachl. Obj.: Sie ihre Lektion v. etc., u. mit Fortlassung: Ich werde morgen die Vokabeln v.; Weil er einen ehrlichen Teufel, an den man wollte, zum Schelmen verhört hatte. G. 9, 200 [ihn durch das V. zum Schelm gemacht, ihn so erscheinen lassen]; Wo Nichts heraus zu ver-h. ist, da verhört man hinein. 201 etc., seltner: Wart | ihr nur gesandt, die Frage zu v.? [an mich zu richten]. Tieck 2, 29. Dazu: Einen Jedern unverhört zum Sakrament lassen. Luther 6, 109a; Sie unverhörter Sachen, den Rechten zuwider, zu vertreiben. Erbvergl. §338. 2) weidm.: Hirsche, Feldhühner, Auerhähne etc. v., durch das Hören auf ihre Stimme (in der Brunft- und Balzzeit) ihren Aufenthalt erkunden, s. Ab-h. 1.
3) Etwas v.:
a) es über-h. (s. d. 1): Daß sie das Ohr mit dem ganzen Körper, der sich aber nicht mehr bewegen darf, um den Schall nicht ver-h. zu lassen, nach dem Orte hinbeugt. Engel 7, 207; Die Mittagsglocke zu ver-h. G. 21, 285; 26, 63; Des Publikums Stimme soll nie geringschätzig verhört, sein Urtheil soll nie ohne Unterwerfung vernommen werden. L. 7, 2; Er kann hinterm Berge halten, ver-h. und versehen [sich taub und blind stellen]. Luther SW. 61, 32; Matthesius Lthr. 143b; Man siehet nicht Alles und kann ver-h. Prof. 25; Ich habe drüber manchen Schwall von Worten . .. verhört. Sch. Lotte 82; Ver-h. das Koncert, das sie umgiebt, und horchen nur nach der Trompete hin. Thümmel 6, 46; Willkomm Wald 229 etc.
b) falsch hören, miß-h.: Es ist nicht so, du hast verredt, verhört. Schlegel Joh. 3, 1; Verhörest du die Stimme | der heil’gen Minne. Werner Kr. 1, 198, wofür aber gewöhnl. refl., vgl.: Vielleicht hab’ ich verhört (a) und Manches ausgelassen. Lichtwer 136, wofür Ramler L. 160 mit verändertem Sinn schreibt: Vielleicht hab’ ich mich oft verhöret und versehen etc.
Vōr-:
1) tr., etwas Vortönendes hören, heraus: Man hört seine Stimme unter allen vor. 2) intr., hörend, sich erkundigend irgendwo vorsprechen. 3) veralt. statt verhören, vor Gericht vernehmen. Weise Is. 150. Zū-, intr.: Einem z., seinen Worten etc. sich zuwenden und Aufmerksamkeit schenken, auch mit sachl. Dat. oder ohne Dat.: Der Vater erzählte mir eine Geschichte, doch hörte ich (ihm) kaum zu, weil ich auf Das hörte, was die Beiden im Winkel flüsterten; Einem Klagelied aus der Halle| hört’ ich mit Thränen zu. Uhland etc., selten tr.: Ich hörte Das zu [an]. Lewald Leb. 2, 61; Sturz 2, 199, s. An-h. 1. Zuw. auch refl. unpers.: Jetzt hört sich’s ihm wieder mit Lust zu. L. 13, 134. Ferner der sächl. Jnfin.: Das Z., und auch adverb.: Daß auch schlechte Verse zu- hörens immer besser werden, wenn wir uns darin verherrlichet finden. W. HorBr. 2, 121, während des Z–s, vergl. zusehens. Mundartlich auch statt zugehören (s. d.).