Hold
Holde
Holdin
II. Hóld, m., –(e)s; –e; ~e, m., f.; –n; –n; ~in, f.; –nen:
(s. I) im Allgm. veralt.:
1) wohlwollend geneigte Person, Freund, häufiger fem. = Geliebte: Was des Blümchens Wunderkraft | am Leib und am Gemüth | ihr, meiner H–in, einst verschafft. 85a; 45a; O lerne meine H–in sein! 3, 137; Von Lieb’ und Licht umgeben | .. deine Huldin. 2, 11 etc., s. 3, Höldling und Un-H. —
2) der Dienstmann, insofern er dem Lehensherrn „hold und gewärtig“ zu sein gelobt, allgm.: eine einem Andern zu einer gewissen Abhängigkeit verpflichtete Pers. s. Zsstzg. —
3) eine anmuthreiche Pers., nam.: Die H–en, die Anmuthsgöttinnen, z. B.: Die Grazien sind leider ausgeblieben | und wem die Gaben dieser H–en [s. I 2] fehlen. 13, 130, häufiger: Huldinnen. A. 2, 326; Aphrodite, die Huldin des Lächelns. 211b („,die holdanlächelnde Kypris“. Il. 3, 424); 155 (⏑ – ⏑); Die Außendeicherinnen sind keine Huldinnen. Wald 220 etc.; veralt.: Die Mutter der Holdinnen (⏑ – ⏑). Leich. 189; Holdseligkeiten sind Dienerinnen der Venus. 77b etc. —
4) Die Hulden, sie kommen von durstiger Jagd | und lasst ihr sie trinken, wie’s jeder behagt, | dann sind sie euch hold die Unholden (⏑ – ⏑), 1, 180, euphemist. Bez. für einen „nächtlichen Graus“, die „unholdigen Schwestern“, doch vgl.: So wurde die altgermanische Göttin Holda, die milde segensreiche Beschützerin der Fluren, .. eine Teufelin, ein unheilbringendes Wesen, eine Unholdin. Weim. 214 und z. B. verächtl.: Spricht Frau Hulda, die [gegen Gott klügelnde] Vernunft. SW. 61, 114 etc., s. Holle 2.
Zsstzg. z. B. zu [1], zur Bez. einer Pers., als einer Sucht etc. ergeben: Ein Würfelhold ... Nein, aber „hold“ doch ist dem Übel angehängt ... Ein Trunkhold ... Ein Opferhold wohl oder auch ein Gästehold etc. V. Ar. 1, 321 ff., vgl. Dasselbe Droysen Ar. 2, 33, wo Zsstzg. mit Bold (s. d.) gewählt sind: Ein Spielbold ... Ein Trunkenbold ... So ist’s | ein Buß- und Betbold oder ein Tisch- und Gästebold etc., — ferner (s. nam. Schm.) z. B.: Án-: Adjunkt. Heyse Fremdw. — Eīgen- [2]: Lehensmann. Simrock Nib. 574; 764; E–in. 771. — Geríchts- [2]: der Jemandes Gerichtsbarkeit Unterworfne. — Grúnd- [2]: Vasall, der Grund von Einem zu Lehen hat: Der Hirzenbauer nahm sich des Dominik an wie seines G–en. Auerbach D. 4, 124. — Hāūs- [2]: Miethsmann, „Holdner“, der bei Einem „in der Holden“ ist [zur Miethe wohnt]. — Kírsch- [1]: Kirsch-oder Pfingstvogel. —
Krīēges-: Der K. Menelaos. B. 206a und Anm. —
Sēē-: s. Seehalde. —
Un-:
1) [1] widerwärtig häßliche oder verhaßte Pers.: Wie die alte Fabel uns die Göttin | ewiger Reize malt und widersinnig | zugesellt ihr einen lahmen U. 4, 289; Was für ein Abenteuer | stellt .. just in diesem Nu ... das Gesicht des alten U–s her? 20, 169; 16, 63 etc. —
2) [1] eine böswillig zu schaden bedachte Pers., tückischer Feind: Die rohen U–e, die tausendfältig die jugendliche Schönheit tödten. H. 1, 17; [Der Krieg], ein U., dessen Rachen raucht, | ein Ungethüm etc. Morg. 1, 174; Ein naher Feind, ein U. lauert hinter | den Strahlen deines Sterns. 401a etc.; O U–in (– ⏑ –) [böswillig Grausame]. 151b; Der Städt’ U–in (– – ⏑) Enyo. Il. 5, 333 [„Die Städteverwüsterin“. 224b]. —
3) s. 2: Teufel, weibl. Teufelin, Here, Furie 2, 101), Spukgethüm, teuflisch-gesinnte Pers., Scheusal, z. B. Makbeth zu den Hexen: Ihr .. mitternächtlichen U–innen. 304a; Wann .. U–innen (– ⏑ – ⏑) gleich die Sorgen mit uns wachen. 210; Hier tanzen die U–en wie bei uns in der Walpurgisnacht. Lut. 1, 318; Gleich des Wahnglaubens doppelgängerischer U–en [Vampyren]. M. 112; Die U. oder Zauberin Circe. IIIa; Wie dieser männerscheuen U–in (– ⏑ –) | der Brautstand lässt. 597a; Den mörderischen Meer-U. Germ. 2, 344); Die Schreckengestalt des gorgonischen U–s. Od. 11, 637; Dem arglistigen U–e des Pfaffenthums. Georg. 294; Die Schuld der U–innen [der teuflischen Töchter Lear’s]. JP. 45; Die Popanzinnen und andre dgl. U–innen. HB.2, 232 etc. — Wīder-: Un-H., der Satan. 359 etc. — Wúnder- [3]: Ein W. von Knaben. 3, 22, vgl.: Das Blümchen W. 84a etc.
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