Hilfe
Hilfe, f.; –n; Hilfs-, (Hilf-, -):
o. Mz. das Helfen (s. d. 5); mit Mz. das Helfende, zuweilen auch so: eine helfende Person, — mit den beiden freilich mehrfach ineinander greifenden Hauptbedeutungen von helfen (s. d.), des Nutzenbringens, Förderns, Heilsamseins etc. und des Beitragens zu Etwas, Unterstützens etc., also:
1) die Befreiung aus einem übeln Zustand, Rettung, Fördrung, Beistand, Heil etc. und das dies Bewirkende: Um H. bitten, rufen, schreien; Auf H. hoffen; Einem H. leisten, widerfahren oder angedeihn lassen; Einem zu H. kommen; Zu H.! ich sinke; Da ist keine H. mehr möglich; Keine H. noch Rath mehr wissen; Wenn die Noth am höchsten, so ist die H. am nächsten; Beim Arzt H. suchen; Wird plötzlich verderben ohne alle H. 29, 1; Weder zur H. noch sonst zu Nutz, sondern zur Schande und zu Spott. 30, 5; Ich heule, aber meine H. ist ferne. 22, 2; Wohl Dem, deß H. [Helfer] der Gott Jakob’s ist. 146, 5; Er ist ein gewaltiger Schutz .., eine H. wider den Fall. 34, 19; Der schwer Gedrückte klagt, | H., Hoffnung sei versagt. 4, 63; Wie klar er auch den Schaden sieht und die H–n [Abhilfen] erkennt. Y. 1, 120; Daß das Bedürfnis solche H–n immer selbst findet. gH. 2, 202 etc. —
2) das Mitwirken zu Jemandes Zwecken und das so Mitwirkende, die Unterstützung, der Beistand etc., vielfach in denselben Verbindungen wie 1 und oft in der Bedeutung nahe daran grenzend: Seine Arbeiten ohne Jemandes H. machen; Bei der Arbeit keine H. brauchen; Mit Gottes H.; auch von Sachen: Mit H. [mittels] des Lineals eine grade Linie ziehn; Mit H. der Logarithmen lässt sich Das leicht rechnen; Mit H. Rechtens; Kann Dies nicht ohne H. der Inquisition bewerkstelligt werden. 821a; Daß Karl ihn durch H. der Liebe in einer ehrbaren Geißelschaft bewahrt. Osn. 1, 210 etc.; Einen um H. [Hilfstruppen etc.] wider den Feind bitten; Einem Truppen zur H., ihm H. schicken; Put und Libya waren deine H. 3, 9; Einem Schwachen zur H. kommen; Ich will deinem Gedächtnis zu H. kommen; Man ruft bei dieser Gelegenheit die Prismen zu H., welche das Phänomen so glänzend darstellen. 39, 238 etc. — So nam. auch: eine Sache, die zur Erreichung des Beabsichtigten hilft, diese befördert und erleichtert, z. B.: Es gehört ein ungemeiner Reichthum künstlerischer H–n [Hilfsmittel] dazu. 1, 28; Hat diese taktischen H–n erfunden. DM. 1, 2, 610 etc. — So: H–n, die schulgerechten Mittel, wodurch ein Reiter ein Pferd veranlasst, eine geforderte Bewegung feurig und gefällig zu machen: Dem Pferd die H. geben, z. B. durch Schnalzen, durch Anziehn des Zügels etc. es anfeuern; ähnlich: Dem Leithund die H. thun etc. — Ferner: Rechtsspr.: H. (veralt.), Erekution, Gerichtszwang, auch: Hilfsvollstreckung, Hilfszwang, Zwangs-H.: Um die Vollstreckung der H., wie sie es nennen, mit anzusehen. 3, 57; Die H. erkennen; Einen in die H. verurtheilen etc.
Anm. Ahd. hëlfa, hilfa, mhd. hëlfe, hilfe, vom Präs. von helfen, daneben die dem Präter. entsprechende Form hulfa. hulfe, und so mhd.: Mit Hulf eines großen Herrn. 394 etc., worauf sich die häufige Schreibweise: Hülfe stützt, vgl. Helfen, Anm.
Zsstzg. theils mit Hw., theils mit Vors., statt der seltnern Bildungen von Helfung (s. Zsstzg. von helfen), z. B.: Ab-: A. des Übelstands; Es ist keine A. mehr zu erwarten etc. —
Āūf-: Die A. eines Daniederliegenden, Gesunknen etc. —
Aūs-: Das dient nur zur A.; Wie sich die kahlen Verlegenheits-A–n untergeordneter Extemporanten daneben ausnehmen müssen. Devrient 1, 254; Ohne Dienst und Amt, — denn sein anfängliches Hofleben und sein letztes Staatsverhältnis waren nur gelegentliche A–n. Ense (Augsb. Ztg. – 1844 — 2369) etc. —
Be-: veralt. statt Hilfe, z. B.: Durch Behülf der Lippen. Schottel 61 etc. —
Bēī-: Hilfe, womit man Einem beisteht, ihn oder Etwas fördert, unterstützt, seiner annimmt, auch: Beisteuer etc.: Diese B–n kamen .. unerwartet. Forster Br. 1, 235; Auch kann man es ohne große B. leisten. G. 15, 26; Man mußte ihn ungeachtet aller augenblicklichen B. für todt ansprechen. 228; In einem Zustand, in welchem sie die B. meiner Mutter .. bald bedürfen möchte. 18, 21; 255; Hatte er sich in ~ Geschäften mancher B. zu erfreuen. 19, 286; Der ihm alle mögliche B. leistete. 298; Die Weihnachtsfeiertage zu begehen ohne Hoffnung irgend einer B. 23, 330; 25, 71; 26, 209; Ich erfuhr von ihm die entschiedenste B. 27, 93; Obgleich die Anhänger der .. verschiedenen Hypothesen durch eine jede besonders und ausschließlich die Farben erklären und hiezu weiter keine B. annehmen wollen. 39, 190; Möser Ph. 2, 263 etc. —
Dēīch-: die zur Erhaltung eines Deichs zu leistende Hilfe oder Beisteuer. —
Eīgen-: Selbst- H.: Wenn ... das Volk, zerreißend seine Kette, | zur E. schrecklich greift. Sch. 80a. —
Gedä́chtnis-: Etwas wodurch man dem Gedächtnis zu Hilfe kommt. G. 32, 344; Jahn M. 122. —
Gêgen-: s. Wider-H. —
Géld-: Hilfe an Geld, namentl. Steuern, vgl. Hilfsgelder. —
Lánd-: Unterstützung, die das Land (namentl. = Landtag) zu Etwas bewilligt, z.B. Erbvergl. Beil. 10. —
Ménschen-: im Ggstz. der göttlichen. Ps. 60, 13. — Mít- [2]: Zur M., zur Thätigkeit ist sie gebildet. H. 13, 134; Nie nahm sie die geringste M. in Anspruch. Kompert Pfl. 1, 227. —
Mörder-: Indessen du| geheim auf meine M. hoffst [daß ich durch Mord dir helfen soll]. Sch. 420b. —
Nāch-: Der selbst die kleinsten N–n seines Bestrebens nicht Verschmähende. G. 27, 27; Andere [Kunstgebilden] hingegen, welche Etwas zu denken und zu wünschen übrig lassen, mag man wohl mit guten Worten eine schickliche N. gönnen. 31, 177; 20, 153; Sch. 735b etc. —
Nêben-: was nur das hauptsächlich Fördernde unterstützt etc.: Der Dampfer hat zwar auch Masten und Segel, aber nur klein, niedrig als N–n. Gruber Geogr. 3, 6. —
Nōth-: Hilfe in oder aus der Noth; auch = Nothbehelf, eine Hilfe, zu der man in Ermanglung einer bessern greift, z. B. Thümmel 4, 210. —
Rēīchs-: vom Reich bewilligte Hilfe an Geld, Truppen etc. —
Sélbst-: allgm., Hilfe, die man sich selbst verschafft: Darum allein könnt ihr euch in eurer Lage nicht besser selber helfen, weil die Kräfte, die euch Gott an Leib und Seel zu eurer S. und damit zur Beförderung eures zeitlichen und ewigen Wohls gegeben, in euch schlafen geblieben. Pestalozzi 4, 47, — meist: eigenmächtige Hilfe, wodurch man sich selbst zu seinem Recht verhilft: Wenn sich die Societät des Rechtes begiebt, die Todesstrafe zu verfügen, so tritt die S. unmittelbar wieder hervor, die Blutrache klopft an die Thüre. G. 3, 230; Die wildeste S. war dort an der Tages- v4
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