Herzog
Herzogin
Hérzog, m., –(e)s; –e, Herzöge; –s- (~in, f.; –nen):
1) eigentl., der vor dem Heere ziehende Anführer (dux), s. z. B. 312a; Was ist ein Heer ohne einen H., der vor dem Kriegsvolk einherzeucht? M. 3, 46 etc. —
2) daher übertr. wie Fürst (s. d.), z. B. von Christus. 2, 6; Der H. [Führer zu] ihrer Seligkeit. 2, 10 und danach z. B.: Christo, dem H–e und Führer ihres Heils. R. 7, 359; Der H. wird aus dir geboren, | der seinem Jsrael gebeut. 452, vgl.: Seine Apostel, unsere H–en. 5, 4a etc. So redet z. B. den Opitz an: Du H. deutscher Saiten; ferner: War ich H. großer Geister? 73a; Du feiner [Räuber-] Hauptmann! H. der Beutelschneider! Gaunerkönig. 122a etc. (vgl. 4). —
3) jetzt gw. als Titel bestimmter Fürsten, deren Würde sich im Lauf der Zeit aus der der alten Heerführer (s. 1) herausgebildet hat und in versch. Ländern versch. ist: In Frankreich ist H. (duc) der Titel des höhern Adels, in Deutschland der souveräner Fürsten, z. B. der H. von Anhalt, von Nassau, von Oldenburg, ebenso außerhalb Deutschlands: der H. von Lucca, von Modena etc. So auch: Die H–in, Gattin eines Herzogs; Titel mancher Princessinnen in einzelnen Ländern etc. —
4) übertr.:
a) H., Groß-H., die große Ohreule, Strix bubo (frz. duc), nach weil ihr, wenn sie sich bei Tage sehen lässt, ein [verfolgendes] Heer von Vögeln nachzieht. —
b) H., H–in, Art Klippfisch, Chaetodon dux, vgl.: der Kaiser von Japan, Ch. imperator. —
c) H–in, eine Sorte Schiefertafeln. E. 1, 207. —
d) H–in, Art Ruhebett mit einer Lehne, frz. duchesse.
Anm. Ahd. herizogo, vgl. über die Kürzung der ersten Silbe (Heer): Herberge. Daraus die falsche Deutung: H. heißt soviel als ein Herr des Zugs. 24. — Veralt. Formen: Des, dem, die H–en, z. B. bei s. o., 144; 312a; 371b; 660b; 1, 245; 247; 2, 83; 3, 54 etc. Die Mz. ohne Uml. z. B. 25; 12, 202; 28, 197; 3, 422; E. 45; E. 102 etc., mit Uml.: 1, 116; Kl. Rom. (1836) 6, 76; Acc. 1, 125 etc. — Als Titel vor Namen, bes. wenn ohne Artikel, auch ohne Flexionszeichen: H. Friedrich’s Schloß; Des H. Gloster’s Tod. Rich. II 1, 1 etc., vgl. Herr etc., doch z. B. noch: Erzherzogen Siegmund [Dat.]. 24, 193 etc.
Zsstzg.: Erz-:: Titel nam. der östreich. Prinzen, wie E–in der ihrer Gemahlinnen. —
Grōß-: Titel regierender Fürsten von höherm Rang als Herzog, zunächst den Königen: Die G–ev. Mecklenburg, s. auch [4a].
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