Herrscherei
herrscherisch
herrscherlich
Herrscherling
Herrschling
herrschsam
Hērrsch~erēī, f.; 0:
fortwährendes Herrschen und Herrschenwollen, s. Herrschelei: Jene Vorliebe für unbeschränkte H. Lut. 1, 77. —
~erisch, a.: in der Weise eines Herrschers, sich auf ihn beziehend etc., s. das folg.: Alleinh–e [monarchische] Gewalt. 1, 190 etc. —
~erlich, a.: s. herrscherisch: Ob fremdem Eigenthum kriegen ist herrlich und h. M. 133; Der Glanz des h–en Hofstaats. Jahr. 1, 10 etc. —
~erling, m., –(e)s; –e: Einer der herrschen möchte ohne Beruf dazu: Der Unmenschlichkeit seines H–s zu entgehen. 6, 234; Was macht ihr nur so langes Federlesens? | Man sieht’s euch an, daß ihr nur H–e seid. 2, 141; Zum abschreckenden Beispiele für unsere eigenen H–e, denn auch bei uns fehlt es nicht an would–be–Caesar’s. TrR. 1, 176; ver- ächtl. für Aristokrat: Gefesselt lahmt Vernunft | durch Machtgebot und Zunft | der H’. und Seher. 1795 Stück 7); Ar. 1, 44. —
~ling, m., –es; –e: Herrscherling. Pr. 122; Denkw. 1, 180). —
~sam, a.: s. herrschen 4.
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