herrschafteln
herrschaften
Herrschaftler
herrschaftlich
Hérrſchaft~eln, intr. (haben): die Herrſchaft, den
Herrn ſpielen ꝛc.: „Meine Herrſchaft“ — — Ich ſollte
denken, bei den Umſtänden verginge das H. Iffland 9, 4, 12.
— ~en, tr.: in der ſeltnen Zſſtzg.: Ent-: der Herr-
ſchaftentſetzen. Campe. — ~ler, m., –s; uv.: (ungw.)
verächtliche Bezeichnung eines Herrſchers: Das „Panem
et circensis!“ der alten römiſchen H. Mundt Kaiſ. 1, 19.
— ~lich, a.: einer Herrſchaft (ſ. d. 2) gehörig, ſich
darauf beziehend, ihr gemäß: Nähe der h–en [fürſtli-
chen] Wohnung. G. 27, 481; Würden dieſe Forderungen
der zärtlichſten Liebe nicht in h–e [herriſche] Anſprüche aus-
arten, die ihm ein geſetzlicher Vertrag gegeben hat. Klinger
Th. 2, 23 ꝛc. S. auch Zſſtzg. wie: Guts-, Landes-h. ꝛc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.