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herrschafteln herrschaften Herrschaftler herrschaftlich
Hérrſchaft~eln, intr. (haben): die Herrſchaft, den
Herrn ſpielen ꝛc.: „Meine Herrſchaft“ Ich ſollte
denken, bei den Umſtänden verginge das H. Iffland 9, 4, 12.
~en, tr.: in der ſeltnen Zſſtzg.: Ent-: der Herr-
ſchaftentſetzen. Campe. ~ler, m., –s; uv.: (ungw.)
verächtliche Bezeichnung eines Herrſchers: Das „Panem
et circensis!“ der alten römiſchen H. Mundt Kaiſ. 1, 19.
~lich, a.: einer Herrſchaft (ſ. d. 2) gehörig, ſich
darauf beziehend, ihr gemäß: Nähe der h–en [fürſtli-
chen] Wohnung. G. 27, 481; Würden dieſe Forderungen
der zärtlichſten Liebe nicht in h–e [herriſche] Anſprüche aus-
arten, die ihm ein geſetzlicher Vertrag gegeben hat. Klinger
Th. 2, 23 ꝛc. S. auch Zſſtzg. wie: Guts-, Landes-h. ꝛc.