herrschafteln
herrschaften
Herrschaftler
herrschaftlich
Hérrschaft~eln, intr. (haben):
die Herrschaft, den Herrn spielen etc.: „Meine Herrschaft“ — — Ich sollte denken, bei den Umständen verginge das H. 9, 4, 12. —
~en, tr.: in der seltnen Zsstzg.: Ent-: der Herrschaftentsetzen. —
~ler, m., –s; uv.: (ungw.) verächtliche Bezeichnung eines Herrschers: Das „Panem et circensis!“ der alten römischen H. Kais. 1, 19. —
~lich, a.: einer Herrschaft (s. d. 2) gehörig, sich darauf beziehend, ihr gemäß: Nähe der h–en [fürstlichen] Wohnung. 27, 481; Würden diese Forderungen der zärtlichsten Liebe nicht in h–e [herrische] Ansprüche aus- arten, die ihm ein gesetzlicher Vertrag gegeben hat. Th. 2, 23 etc. S. auch Zsstzg. wie: Guts-, Landes-h. etc.
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