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herrschafteln herrschaften Herrschaftler herrschaftlich
Hérrschaft~eln, intr. (haben):
die Herrschaft, den Herrn spielen etc.: „Meine Herrschaft“ Ich sollte denken, bei den Umständen verginge das H. Iffland 9, 4, 12.
~en, tr.:
in der seltnen Zsstzg.: Ent-: der Herrschaftentsetzen. Campe.
~ler, m., –s; uv.:
(ungw.) verächtliche Bezeichnung eines Herrschers: Das „Panem et circensis!“ der alten römischen H. Mundt Kais. 1, 19.
~lich, a.:
einer Herrschaft (s. d. 2) gehörig, sich darauf beziehend, ihr gemäß: Nähe der h–en [fürstlichen] Wohnung. G. 27, 481; Würden diese Forderungen der zärtlichsten Liebe nicht in h–e [herrische] Ansprüche aus- arten, die ihm ein gesetzlicher Vertrag gegeben hat. Klinger Th. 2, 23 etc. S. auch Zsstzg. wie: Guts-, Landes-h. etc.