Herold
Heroldin
Hērold (–́), m., –(e)s; –e; -, (~in, f.; –nen):
1) öffentlicher Ausrufer: Ließ der Prinz allen fremden Soldaten .. öffentlich durch den H. verkündigen, daß sie ungesäumt die Stadt räumen sollten. 843b; Er gebot H–en (– – ⏑) von hellaustönender Stimme, | rings zur Versammlung zu rufen. Od. 2, 6; Eine H–in (ausrufend). Ar. 3, 31 etc. — Namentl. eine unverletzliche Person, deren Amt es ist, Etwas feierlich anzukünden, z. B. dem Feinde den Krieg oder Botschaften etc., und dem bei den Alten z. B. das Geleit der Gäste, das Ordnunghalten bei Volksversammlungen u. ä. m. oblag: Gegen alles Völkerrecht ohne blasende H–e .. den Krieg beginnen. 2, 27; Od. 2, 37 ff.; 13, 64; Doch H–e (– – ⏑) bezähmten die Schreienden. Jl. 18, 502; H–e (– ⏑ ⏑) schweigten nun das Volk. ebd. etc. — Im Mittelalter namentl. der verpflichtete Aufseher bei Turnieren und andern feierlichen Vorfällen, der die Wappen und Ahnen untersuchen (vgl. Heraldik) u. in streitigen Fällen den Ausspruch thun mußte etc. 268 ff.; 12, 38. Jetzt nur noch bei besonders feierlichen Gelegenheiten. — 2) übertr., der Verkündiger: Die Eule kreischt, H. (– ) der Nacht. Ven. 36; Das Wort ist nahenden Thaten ein H. 5, 106; Meine Stimme .. würde dem Feinde ein H. meiner Schwäche sein. 9, 13; Die Nachtigall allein | die H–in der Liebe. A. 11, 266); 3, 17 v. 64 etc. — 3) der Eichenheher.
Anm. Nbnf. Ehrenhold (Gen., Mz.: –en). 3, 4; D. 302; 322; Daß dir Homerus zu einem Ernhold oder Ausrufer deines Lobs .. beschert. IVb. — Vgl. den alten Eigenn. Chariovaldus, gedeutet als hariowalt, Heerbeamter, s. 22.
Zsstzg. z. B.: Frīēdens-: Ggstz. Kriegs-H. —
Götter-: Götterbote, Merkur. Schlegel Haml. 3, 4. — Krīēgs-. —
Rēīchs-: bei Reichsversammlungen.
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